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Negativer Test auch für Zug-, Bus- oder Bootsfahrt in die Niederlande notwendig

| letzte Änderung 24. Dezember 2020 20:00 | Redaktion

Ab Dienstag, dem 29. Dezember um 00:01 Uhr muss jeder, der mit dem Zug, Bus oder Schiff aus dem Ausland in die Niederlande reist, einen negativen PCR Coronatest vorweisen können. Der betreffende Test muss bis zu 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt. Gestern wurde bekannt gegeben, dass ein solcher Test auch für Flugreisen in die Niederlande verpflichtet ist.

Wer aus dem Ausland mit dem Zug, Bus oder Schiff in die Niederlande reist, muss ab dem 29. Dezember auch eine negative Testbescheinigung vorlegen können. Anbieter des internationalen öffentlichen Personenverkehrs mit dem Zug oder Bus in die Niederlande werden diese Anforderung ab dem 29. Dezember 2020 um 00:01 ihren Reisenden auferlegen. Das niederländische Kabinett hat dies heute, am 24.12.2020, entschieden. Das negative Testergebnis muss bis zu 72 Stunden vor Ankunft in den Niederlanden aufgenommen werden.

Dieser Test ist zusätzlich zu der Richtlinie, dass alle Reisenden nach ihrer Ankunft 10 Tage lang in die Quarantäne gehen müssen. nicht statt. Die Regierung betont weiterhin, dass nur notwendige Fahrten unternommen werden können und dass die Hygiene- und Quarantänerichtlinien eingehalten werden müssen.

Zug und Bus

Die Verpflichtung gilt für Reisende und Anbieter internationaler öffentlicher Verkehrsmittel mit Intercity-Zügen sowie für den überregionalen grenzüberschreitenden Busverkehr. Der regionale grenzüberschreitende Busverkehr ist von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausnahmen von der Verpflichtung werden auf Rijksoverheid.nl veröffentlicht.

Die Beförderer müssen sich entweder beim Einsteigen oder während der Fahrt um den Scheck kümmern, jedoch immer vor dem ersten Stopp oder Haltepunkt in den Niederlanden. Reisende, die keine aktuelle negative Testaussage vorlegen können, werden von der Fluggesellschaft aufgefordert, den Bus oder Zug zu verlassen. Es gibt Ausnahmen für Reisende, die aus dem Grenzgebiet (max. 30km) einreisen.

Internationaler Personenverkehr per Schiff

Das Kabinett hat nach Rücksprache mit Häfen und Sicherheitsregionen außerdem entschieden, dass Schifffahrtsunternehmen, die aus allen Gebieten, in denen ein hohes COVID-Risiko besteht (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU), in die Niederlande fahren, verpflichtet sind, alle Passagiere ab 13 Jahren zu bezahlen Überprüfen Sie vor dem Einsteigen, ob ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Wenn Passagiere kein negatives PCR-Testergebnis haben, das den Anforderungen entspricht, dürfen sie nicht an Bord des Schiffes. Dies gilt sowohl für internationale Fährverbindungen als auch für andere Personenbeförderungen auf dem Wasser, wie z. B. See- und Flusskreuzfahrten. Derzeit ist dies bereits für Fährverbindungen nach Großbritannien obligatorisch. Bevor andere Fähren oder Kreuzfahrten segeln, stellt das Kabinett anhand einer Anweisung sicher, dass das negative Testzertifikat verpflichtet ist.

Infolge dieser Verschärfung der Vorschriften gibt es ab dem 29. Dezember keinen Unterschied mehr zwischen den Bedingungen für internationale Reisen in die Niederlande mit Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff. Die Einführung der Anforderung, dass Passagiere für jede Art von Reise in die Niederlande eine kürzlich durchgeführte negative PCR-Testerklärung einreichen müssen, ist erforderlich, um das Risiko einer Kontamination und Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu begrenzen.

Weitere Informationen

Weitere Ausnahmen und Informationen finden Sie im Artikel Negatieve COVID-19-testuitslag en verklaring bij aankomst Nederland der niederländischen Behörden.

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Quellen:
[1] Rijksoverheid (24.12.2020, 15:54). Negatieve PCR-testverklaring ook verplicht in internationale bus en trein en op schepen. Abgerufen am 24. Dezember 2020, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2020/12/24/negatieve-pcr-testverklaring-ook-verplicht-in-internationale-bus-en-trein-en-op-schepen

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