Richtlinie

Gleichberechtigung

Gleichheit und Vielfalt fördern

Meet the Germans hat es sich zur Aufgabe gemacht, Gleichheit und Vielfalt in unserem Team und Netzwerk zu fördern und rechtswidrige Diskriminierung zu beseitigen.

Ziel ist es, dass unser Team und Netzwerk repräsentativ für alle Gesellschaft und unsere Kunden ist und dass sich alle Mitglied gegenseitig respektieren, so dass jeder das Beste geben kann.

Die Organisation ist ebenfalls dazu verpflichtet, Waren, Dienstleistungen und/oder Einrichtungen ohne Diskriminierung von Kunden oder der Öffentlichkeit bereit zustellen.

 

Zweck der Richtlinie

Der Zweck dieser Richtlinie ist:    

  • Gleichberechtigung, Fairness und Respekt für alle in unserer Organisation, dazu gehören die Botschafter, die Freiwilligen und alle anderen Mitglieder des Teams.
  • Unrechtmäßige Diskriminierung von Alter, Behinderung, Geschlechtsumwandlung, Ehe und Lebenspartnerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, Rasse (einschließlich Farbe, Nationalität und ethnischer oder nationaler Herkunft), Religion oder Weltanschauung, Geschlecht und sexueller Orientierung zu vermeiden und zu verhindern.
  • Sich jeder Form von rechtswidriger Diskriminierung zu widersetzen und sie zu vermeiden. Dazu gehören Löhne und Gehälter, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Umgang mit Missständen und Disziplinarmaßnahmen, Entlassung, Kündigung, Urlaub für Eltern, Anträge auf flexibles Arbeiten und Auswahl für Beschäftigung, Beförderung, Ausbildung oder andere Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Organisation verpflichtet sich zur:

  • Gleichstellung und Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern, da sie gute Praxis und wirtschaftlich sinnvoll sind.
  • Schaffung eines Arbeitsumfelds, das frei ist von Mobbing, Belästigung, Schikane und rechtswidriger Diskriminierung; Förderung der Würde und des Respekts für alle, und wo individuelle Unterschiede und die Beiträge aller Mitarbeiter anerkannt und geschätzt werden.

    Diese Verpflichtung beinhaltet die Belehrung aller Teammitglieder über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Gleichstellungspolitik. Zu den Aufgaben gehört, dass Teammitglieder, sich selbst dafür einsetzen, der Organisation dabei zu helfen, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu gewährleisten und Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und rechtswidrige Diskriminierung zu verhindern.

    Alle Teammitglieder sollten verstehen, dass sie und ihr Arbeitgeber für Mobbing, Belästigung, Schikane und rechtswidrige Diskriminierung im Rahmen ihrer Beschäftigung, gegen Teammitglieder, Kunden, Lieferanten und die Öffentlichkeit haftbar gemacht werden können.

  • Beschwerden über Mobbing, Belästigung, Schikane und rechtswidrige Diskriminierung durch Teammitglieder, Kunden, Lieferanten, Besucher, die Öffentlichkeit und andere im Verlauf der Arbeitstätigkeit der Organisation werden sehr ernst genommen.

    Solche Handlungen werden im Rahmen der Beschwerde- und/oder Disziplinarverfahren der Organisation als Fehlverhalten behandelt und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Besonders schwere Beschwerden können zu einem Verfahren wegen grobem Fehlverhaltens führen und zu fristloser Kündigung führen.

  • Darüber hinaus kann sexuelle Belästigung sowohl eine vertragsrechtliche Angelegenheit als auch eine strafrechtliche Angelegenheit sein, etwa bei Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe.

  • Möglichkeiten für Weiterbildung, Entwicklung und Fortschritt ist allen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, ihnen sollte geholfen und sie sollten ermutigt werden, ihr volles Potenzial zu entfalten, damit ihre Talente und Ressourcen voll genutzt werden können, um die Effizienz der Organisation zu maximieren.
  • Entscheidungen über Teammitglieder sollten auf Leistung beruhen (abgesehen von notwendigen und begrenzten Freistellungen und Ausnahmen, die nach deutschem Recht zulässig sind)
  • Überprüfung der Beschäftigungspraktiken und -verfahren, wenn dies erforderlich ist, um Fairness zu gewährleisten, sowie Aktualisierung der Richtlinien und Verfahren, um der Änderung von Gesetzen Rechnung zu tragen.
  • Die Zusammensetzung der Belegschaft ist in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung und Behinderung bei der Erfüllung der in der Gleichstellungspolitik festgelegten Ziele und Verpflichtungen zu überwachen.

    Die Überwachung umfasst die jährliche Beurteilung, entsprechend der Gleichstellungspolitik in der Praxis, und Ergreifung von Maßnahmen, um identifizierte Probleme anzugehen.

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