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Niederlande - Leben
Sorgerecht in den Niederlanden

Das Sorgerecht ist das Recht eines Erwachsenen, wichtige Entscheidungen im Leben eines Kindes für dieses zu treffen. Dazu gehört beispielsweise die Wahl der Schule, die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen, die Erlaubnis für Auslandsaufenthalte und die Bestimmung des Wohnortes.
Aber wann hat man das Sorgerecht? Wie bekommt man es, und kann man es wieder verlieren?
Hier die Antworten nach niederländischem Recht, das immer dann gilt, wenn das Kind in den Niederlanden wohnt:
Sind die Eltern verheiratet oder in einer registrierten Partnerschaft, haben beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen lediglich die Geburt ihres Kindes in ihrer Gemeinde registrieren lassen. Der Standesbeamte trägt den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder den registrierten Partner bzw. die registrierte Partnerin automatisch als Elternteil ein. Dabei kann es sich um den Vater oder die Duo-Mutter handeln. Aufgrund dieser gesetzlichen Bindung zur biologischen Mutter erhält das andere Elternteil gemeinsam mit ihr das Sorgerecht für das Kind.

Sind die Eltern verheiratet oder in einer registrierten Partnerschaft, haben beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen lediglich die Geburt ihres Kindes in ihrer Gemeinde registrieren lassen. Der Standesbeamte trägt den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder den registrierten Partner bzw. die registrierte Partnerin automatisch als Elternteil ein. Dabei kann es sich um den Vater oder die Duo-Mutter handeln. Aufgrund dieser gesetzlichen Bindung zur biologischen Mutter erhält das andere Elternteil gemeinsam mit ihr das Sorgerecht für das Kind.
Sind die Eltern nicht verheiratet und führen keine registrierte Partnerschaft, hat zunächst nur die biologische Mutter das Sorgerecht, da das andere Elternteil den Behörden nicht automatisch bekannt ist. Dies kann jedoch durch die einfache Anerkennung des Kindes bei der Gemeinde geändert werden.
Bis Ende 2022 mussten unverheiratete Eltern nach der Anerkennung des Kindes noch einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht stellen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.
Seit dem 1. Januar 2023 erhält das andere Elternteil mit der Anerkennung des Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht – gemeinsam mit der leiblichen Mutter des Kindes. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich, da kein zusätzlicher Antrag mehr erforderlich ist.
Der niederländische Gesetzgeber geht davon aus, dass jedes Kind das Recht auf beide Elternteile hat. Auch nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen.
Eine Ausnahme besteht, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. Ein solcher Antrag wird jedoch nur in Ausnahmefällen bewilligt, beispielsweise wenn ein Elternteil eine Gefahr für das Kind darstellt – etwa durch schwerwiegende Straftaten wie sexuellen Missbrauch oder Gewaltandrohungen.
Jede Familie hat ihre individuellen Eigenarten und Konflikte. Jeder Konflikt kennt Besonderheiten. Deswegen empfiehlt es sich, bei allen Familienrechtsfragen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dies bedeutet keine „Kriegserklärung“ an den (Ex)Partner, sondern hilft zunächst einmal, schnell und konkret herauszufinden, welche Möglichkeiten man hat und was einen unter Umständen erwartet.
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wer rechtliche Unterstützung in den Niederlanden sucht, kann über Counselr.nl in wenigen Schritten einen registrierten Anwalt oder Mediator finden, der die eigene Muttersprache spricht.