Wahlen
Als Ausländer in den Niederlanden kannst du nur an Kommunalwahlen (Gemeenteraadsverkiezingen), Waterschapsverkiezingen oder kommunalen Referenden teilnehmen. Die Teilnahme an Regierungswahlen ist ausgeschlossen. Bei EU-Wahlen muss bestätigt werden, dass Sie nicht an den Wahlen in einem anderen Land teilnehmen. Dann stimmen Sie als Bürger der Niederlande. Sie erhalten automatisch Ihre Wahlunterlagen.
Niederländische Wähler, die sich am Wahltag temporär oder dauerhaft im Ausland aufhalten, können dennoch an der Wahl teilnehmen. Wenn diese Wähler noch in einer niederländischen Gemeinde registriert sind, können sie entweder selbst per Briefwahl abstimmen oder jemand anderen durch eine persönliche oder schriftliche Vollmacht für sich wählen lassen. Wenn der Wähler nicht mehr in einer niederländischen Gemeinde registriert ist, muss er sich zunächst (einmalig) als Wähler im Ausland registrieren lassen. Anschließend kann er per Briefwahl abstimmen oder durch eine schriftliche Vollmacht wählen lassen. Eine weitere Möglichkeit, selbst zu wählen, ist die Stimmabgabe mit einem Wählerausweis (hierfür muss die Person am Wahltag in den Niederlanden sein).
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft können unter bestimmten Bedingungen weiterhin in Deutschland wählen. Die Bundeswahlleiterin stellt alle Informationen zur Verfügung.
Wahlen für die Zweite Kammer
Tweede Kamer Verkiezingen
Die Mitglieder der Zweiten Kammer werden spätestens alle vier Jahre von der wahlberechtigten niederländischen Bevölkerung gewählt.
Das niederländische Kabinett hat den 22. November 2023 als Termin für die vorgezogene Wahl zur Tweede Kamer (Zweite Kammer - vergleichbar mit dem Bundestag) festgelegt. Die letzte Wahl fand am 17. März 2021 statt. Normalerweise werden die Wahlen zur Zweiten Kammer alle 4 Jahre abgehalten, es sei denn, die Regierung tritt zurück, und es müssen Auflösungswahlen abgehalten werden.
Die Zweite Kammer verfügt seit 1956 über 150 Sitze und die erste Sitzung fand am 21. September 1815 statt.
Ein kurzer Überblick über die Zweite Kammer
Als Niederländer mit Wahlrecht kannst du alle 4 Jahre - oder häufiger, wenn die Regierung zurücktritt und Auflösungswahlen notwendig sind - entscheiden, wer dich in der Zweiten Kammer vertritt. Die Zweite Kammer bildet zusammen mit der Ersten Kammer das niederländische Parlament (in der Verfassung als Staaten-Generaal bezeichnet). Die Zweite Kammer besteht aus 150 Mitgliedern. Ihre Hauptaufgaben sind die Kontrolle der Regierung und die Gesetzgebung. Das Kabinett (bestehend aus dem Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären) wird nicht gewählt. Nach den Parlamentswahlen verhandeln die politischen Parteien, um eine Koalition zu bilden, die die Mehrheit in der Zweiten Kammer hat.
Wählen gehen
Um bei den Parlamentswahlen wählen zu dürfen, musst du die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wahlberechtigte erhalten spätestens vierzehn Tage vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung an ihre Hausadresse: eine Wahlkarte. Spätestens am Freitag vor der Wahl erhalten die Wahlberechtigten die Kandidatenliste, Adressen und Öffnungszeiten der Wahllokale und der mobilen Wahlbüros.
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gemeenteraadsverkiezingen
Kommunalwahlen
Alle vier Jahre finden Gemeinderatswahlen in den Niederlanden statt. Die letzten Kommunalwahlen waren am 16. März 2022. Dabei haben 333 Kommunen teilgenommen.
Gemeinderat, Bürgermeister und Beigeordnete
Die kleinsten Gemeinden in den Niederlanden haben 9 Sitze, die größten 45, abhängig von der Einwohnerzahl.
Das Kollegium von Bürgermeister und Beigeordneten (college van burgemeester en wethouders (B&W)) ist verantwortlich für die tägliche Verwaltung der Gemeinde. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und des Kollegiums von Bürgermeister und Beigeordneten. Beigeordneten werden vom Gemeinderat ernannt. Bürgermeister werden von der Regierung ernannt, und zwar nach einem Verfahren, bei dem auch der Gemeinderat eine wichtige Stimme hat.
Wahlrecht bei den Kommunalwahlen
Um an Wahlen teilnehmen zu können, müssen die Wähler eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Bei allen Wahlen sind die Wähler 18 Jahre oder älter und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Wähler erhalten mindestens 14 Tage vor der Wahl einen Stimmzettel (stempas). Bis zu vier Tage vor der Wahl erhalten Wähler die Liste der Kandidaten, Adressen und Öffnungszeiten der Wahllokale und der mobilen Wahllokale. Dabei werden auch Angaben über die Erreichbarkeit für Wähler mit körperlichen Einschränkungen gemacht.
Einwohner der Niederlande, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können in bestimmten Fällen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Hier werden 3 Gruppen unterschieden:
- EU-Bürger
- nicht niederländische Einwohner, die keine EU-Bürger sind
- nicht-EU-Bürger, die bei einer internationalen Organisation oder einem anderen Staat beschäftigt sind (diplomatischer Dienst)
In allen Fällen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, und dass man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlrecht für EU-Bürger (nicht niederländisch)
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in den Niederlanden leben, haben die gleichen Rechte wie die Niederländer (aktives und passives Wahlrecht) für die Kommunalwahlen. Bei Wahlen zur Tweede Kamer und Provinzwahlen dürfen Bürger, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht wählen.
Es ist wichtig, dass man am Tag der Nominierung der Kandidaten in den Niederlanden wohnt und in der Basisregistratie Personen registriert ist. Zudem darf man weder in den Niederlanden noch in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Andere Situation? Mehr Informationen bietet der Kiesraad.
Europese verkiezingen
EU-Wahlen
Die EU-Wahlen sind eine wichtige Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Auch deutsche Staatsangehörige, die in den Niederlanden leben, können an diesen Wahlen teilnehmen. Um an den EU-Wahlen teilzunehmen, müssen sie bestätigen, dass sie nicht in einem anderen EU-Land an der Wahl teilnehmen. Nach dieser Bestätigung stimmen sie in den Niederlanden als Bürger der EU ab. Die Wahlunterlagen werden automatisch an die registrierte Adresse versendet. Die EU-Wahlen finden alle fünf Jahre statt und bieten den Bürgern die Chance, die politischen Entscheidungen der EU aktiv mitzugestalten. Es ist wichtig, rechtzeitig die Wahlunterlagen zu prüfen und den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen, um sicherzustellen, dass die Stimme zählt. Weitere Informationen zur Wahl und den Kandidaten sind auf den Webseiten des Europäischen Parlaments und der niederländischen Wahlbehörden erhältlich.
Besondere Hinweise für deutsche und österreichische Staatsbürger
Deutsche und österreichische Staatsbürger, die in den Niederlanden leben, haben die Wahl, entweder in ihrem Heimatland oder in den Niederlanden an den EU-Wahlen teilzunehmen. Sie müssen sicherstellen, dass sie nur in einem Land wählen. Um in den Niederlanden wählen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde registrieren und bestätigen, dass Sie nicht in Deutschland oder Österreich wählen. Nach der Registrierung erhalten Sie die Wahlunterlagen automatisch an Ihre niederländische Adresse. Wenn Sie sich entscheiden, in Ihrem Heimatland zu wählen, müssen Sie sich über die entsprechenden Wahlverfahren und Fristen informieren. Weitere Informationen zur Teilnahme an den Wahlen als Auslandsdeutscher finden Sie auf den Webseiten des Bundeswahlleiters bzw. für Österreicher auf der Webseite des österreichischen Außenministeriums.
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Wahllokale und Ergebnisse
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Hauptregel besagt, dass Wahllokale am Wahltag von 7:30 Uhr morgens bis 21:00 Uhr abends geöffnet sind. Sonder- und mobile Wahllokale haben abweichende Öffnungszeiten. Sie können früher oder später öffnen oder früher schließen, dürfen aber nicht später als 21:00 Uhr schließen.
Sobald die Endezeit für die Stimmabgabe erreicht ist, wird dies vom Vorsitzenden des Wahllokals angekündigt. Nur die bereits anwesenden Wähler im Wahllokal oder am Eingang dürfen dann noch ihre Stimme abgeben.
Ausnahmen: Sonderwahllokale sind Wahllokale mit abweichenden Öffnungszeiten, zum Beispiel ein Wahllokal in einem Einkaufszentrum, das um 18:00 Uhr schließt. Auch eine frühere Öffnung kann sinnvoll sein, wie bei einem Wahllokal in einem Bahnhof. Ein Sonderwahllokal muss jedoch mindestens acht Stunden am Stück geöffnet sein. Ein mobiles Wahllokal ist ein Wahllokal, das während des Wahltags an verschiedenen Orten stationiert ist. Mobile Wahllokale können früher als 7:30 Uhr öffnen und früher (aber nicht später) als 21:00 Uhr schließen. Die Öffnungszeiten an den verschiedenen Orten werden mindestens vierzehn Tage vor der Wahl im Gemeindeblatt bekannt gegeben.
Wählen
Unter waarismijnstemlokaal.nl können Wähler ein Wahllokal (Stemlokaal) suchen. Die Wähler müssen sich identifizieren, wenn sie im Wahllokal wählen. Der Identitätsnachweis kann bis zu 5 Jahren am Tag der Wahl abgelaufen sein.
Seit 2009 stimmen die Niederlande mit Rotstift und Papier ab, nachdem sie mehr als 30 Jahre lang mit einem Wahlgerät abgestimmt haben.
Die Wähler können frei wählen und können sich auch der Stimme enthalten. Jemand enthält sich, wenn er keine Box des Stimmzettels ankreuzt. Eine Enthaltung hat genauso wie eine Nichtwahl keinen Einfluss auf die spätere Sitzverteilung. Für die Berechnung des Ergebnisses und der Wahlhürde werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt.
Wahl-O-Mati
Die bekanntesten Entscheidungshilfen sind Kieskompas und Stemwijzer.nl. Sie geben bei Kommunalwahlen auch einen Überblick pro Gemeinde.
Auf der Website des Wahlrats (Kiesraad) findest du allgemeine Informationen zu allen Wahlen, die in den Niederlanden stattfinden.
Wahlergebnisse
Die Niederlande haben seit 1917 ein Wahlsystem, das auf dem Prinzip der Verhältniswahl beruht. Das bedeutet, dass die Anzahl der Sitze, die einer Partei zugewiesen werden, eine getreue (verhältnismäßige) Widerspiegelung der Anzahl der Stimmen für diese Partei ist. Die Feststellung der Ergebnisse erfolgt in mehreren Schritten, wie im Wahlgesetz geregelt.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nachdem um 21:00 Uhr die Wahllokale schließen, beginnen die Mitglieder des Wahlvorstands mit der manuellen Stimmenauszählung. Wähler können der Auszählung beiwohnen. Die Mitglieder des Wahlvorstands ermitteln zunächst, wie viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben haben (die Wahlbeteiligung). Dies geschieht durch Zählen der gültigen Wahlkarten, Wählerpässe und Vollmachtsbescheinigungen.
Das Zentrale Wahlbüro (Kiesraad) stellt das offizielle Ergebnis in einer öffentlichen Sitzung fest. Dies geschieht so schnell wie möglich, nachdem die Kontrollen der Auszählungen durchgeführt wurden, jedoch nicht früher als am achten Tag nach dem Wahltag. Nach der Sitzung des Kiesraad sind die Ergebnisse der Parlamentswahlen auch in der Datenbank der Wahlresultate des Kiesraad zu finden. Am Abend des Wahltags wird ein vorläufiges, inoffizielles Ergebnis in den Medien präsentiert, basierend auf Schnellzählungen der Wahlbüros.
Fünf-Prozent-Hürde, Entscheidungshilfe und wählen gehen
Wahlhürde, Stimmenanteil und Vorzugsschwelle in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es formell keine Wahlhürde, also keine festgelegte Prozentzahl der Stimmen, die eine Partei erreichen muss, um einen Sitz zu erhalten (wie eine Fünf-Prozent-Hürde). Stattdessen gibt es den sogenannten Stimmenanteil (Kiesdeler). Dieser entspricht der Anzahl der Stimmen, die benötigt werden, um einen Sitz zu erlangen. Zudem gibt es die Vorzugsschwelle, die angibt, wie viele Stimmen ein Kandidat benötigt, um bevorzugt gewählt zu werden.
Stimmenanteil (Kiesdeler)
Der Stimmenanteil wird berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Dies ist die Anzahl der Stimmen, die eine Partei erreichen muss, um für einen Sitz in Betracht gezogen zu werden.
Zum Beispiel: Bei der Wahl zur Zweiten Kammer im Jahr 2021 wurden 10.422.852 gültige Stimmen abgegeben. Der Stimmenanteil betrug 10.422.852 : 150 Sitze = 69.485.
Gruppenstimmenanteil
Wenn eine Partei in verschiedenen Wahlkreisen unterschiedliche Kandidatenlisten eingereicht hat, wird ein Gruppenstimmenanteil verwendet. Dieser wird berechnet, indem die Gesamtzahl der auf die Listen der Partei abgegebenen Stimmen durch die Anzahl der der Partei zugewiesenen Sitze geteilt wird.
Vorzugsschwelle
Nach der Verteilung der Sitze auf die Parteien bestimmt das zentrale Wahlbüro (in diesem Fall der Kiesraad), welche Kandidaten gewählt wurden. Sitze werden zunächst an Kandidaten vergeben, die ausreichend Vorzugsstimmen erhalten haben. In diesem Fall muss der Kandidat die Vorzugsschwelle erreicht haben. Die Vorzugsschwelle für die Wahl zur Zweiten Kammer beträgt 25 % des Stimmenanteils.
i Wahl-O-Mat ist ein Tool der Bundeszentrale für politische Bildung und kommt ursprünglich aus den Niederlanden