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Wahlen

Als Ausländer können Sie nur an Kommunalwahlen (Gemeenteraadsverkiezingen), Waterschapsverkiezingen oder kommunalen Referenden teilnehmen. Die Teilnahme an Regierungswahlen ist ausgeschlossen. Bei EU-Wahlen muss bestätigt werden, dass Sie nicht an den Wahlen in einem anderen Land teilnehmen. Dann stimmen Sie als Bürger der Niederlande. Sie erhalten automatisch Ihre Wahlunterlagen.

Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft können unter bestimmten Bedingungen weiterhin in Deutschland wählen. Der Bundeswahlleiter stellt alle Informationen zur Verfügung.

gemeenteraadsverkiezingen

Kommunalwahlen

Alle vier Jahre finden Gemeinderatswahlen in den Niederlanden statt. Die letzten Kommunalwahlen waren am 16. März 2022. Dabei haben 333 Kommunen teilgenommen.

Gemeinderat, Bürgermeister und Beigeordnete
Die kleinsten Gemeinden in den Niederlanden haben 9 Sitze, die größten 45, abhängig von der Einwohnerzahl.

Das Kollegium von Bürgermeister und Beigeordneten (college van burgemeester en wethouders (B&W)) ist verantwortlich für die tägliche Verwaltung der Gemeinde. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und des Kollegiums von Bürgermeister und Beigeordneten. Beigeordneten werden vom Gemeinderat ernannt. Bürgermeister werden von der Regierung ernannt, und zwar nach einem Verfahren, bei dem auch der Gemeinderat eine wichtige Stimme hat.

Wahlrecht
Um an Wahlen teilnehmen zu können, müssen die Wähler eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Bei allen Wahlen sind die Wähler 18 Jahre oder älter und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Wähler erhalten mindestens 14 Tage vor der Wahl einen Stimmzettel (stempas). Bis zu vier Tage vor der Wahl erhalten Wähler die Liste der Kandidaten, Adressen und Öffnungszeiten der Wahllokale und der mobilen Wahllokale. Dabei werden auch Angaben über die Erreichbarkeit für Wähler mit körperlichen Einschränkungen gemacht.

Einwohner der Niederlande, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können in bestimmten Fällen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Hier werden 3 Gruppen unterschieden:

  • EU-Bürger
  • nicht niederländische Einwohner, die keine EU-Bürger sind
  • nicht-EU-Bürger, die bei einer internationalen Organisation oder einem anderen Staat beschäftigt sind (diplomatischer Dienst)

In allen Fällen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, und dass man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlrecht für EU-Bürger (nicht niederländisch)
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in den Niederlanden leben, haben die gleichen Rechte wie die Niederländer (aktives und passives Wahlrecht) für die Kommunalwahlen.

Es ist wichtig, dass man am Tag der Nominierung der Kandidaten in den Niederlanden wohnt und in der Basisregistratie Personen registriert ist. Zudem darf man weder in den Niederlanden noch in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Andere Situation? Mehr Informationen bietet der Kiesraad.

Wählen
Die Wähler müssen sich identifizieren, wenn sie im Wahllokal wählen. Der Identitätsnachweis kann bis zu 5 Jahren am Tag der Wahl abgelaufen sein.
Seit 2009 stimmen die Niederlande mit Rotstift und Papier ab, nachdem sie mehr als 30 Jahre lang mit einem Wahlgerät abgestimmt haben.
Die Wähler können frei wählen und können sich auch der Stimme enthalten. Jemand enthält sich, wenn er keine Box des Stimmzettels ankreuzt. Eine Enthaltung hat genauso wie eine Nichtwahl keinen Einfluss auf die spätere Sitzverteilung. Für die Berechnung des Ergebnisses und der Wahlhürde werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt.

Wahl-O-Mati
Die bekanntesten Entscheidungshilfen sind Mijnstem.nl, Kieskompas und Stemwijzer.nl. Sie geben einen Überblick pro Gemeinde.
Auf der Website des Wahlrats (Kiesraad) finden Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen.


i Wahl-O-Mat ist ein Tool der Bundeszentrale für politische Bildung und kommt ursprünglich aus den Niederlanden