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Niederlande

Arbeit

Wenn Sie nach einem Job suchen, wissen Sie vielleicht nicht wo Sie anfangen sollen. Hier sind ein paar Tipps:

Die Meet the Germans Jobbörse: www.germanexpats.info
Meet the Germans bekommt viele Anfragen von Unternehmen, die deutsche oder deutschsprachige Mitarbeiter suchen. Aus diesem Grund haben wir eine Jobbörse eingerichtet, in der Sie alle verfügbaren Jobangebote finden. (aktuell nicht aktiv)

LinkedIn
Wenn Sie ein LinkedIn-Profil haben, ist dies auch ein guter Startpunkt, um Ihre Jobsuche zu starten. Wenn nicht, empfehlen wir Ihnen ein Profil anzulegen. Klicken Sie oben im Menü auf den Link "Jobs" und es werden automatisch Jobs angezeigt, an denen Sie interessiert sein könnten. Sie können ein Karriereinteresse hinzufügen, um Ihre Suche spezifischer zu gestalten. Es besteht auch die Möglichkeit alle Jobs nach Titel, Schlüsselwörtern, Unternehmen oder Standort zu durchsuchen.

Online-Jobsuche
Durch die Verwendung von Online-Jobbörsen können Sie leichter finden, wonach Sie suchen. Beliebte Websites mit vielen Jobs sind Intermediair.nl, Monsterboard.nl, indeed.nl und Jobbird.com.

Papierkram

Bevor Sie beginnen zu arbeiten, müssen Sie ein paar Dinge regeln:

Burgerservicenummer
Wenn Sie in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich im Rathaus der Stadt, in der Sie leben, innerhalb von 5 Tagen anmelden. Wenn Sie registriert sind, erhalten Sie eine BSN (burgerservicenummer), eine persönliche Nummer für alle, die in den Niederlanden leben. Sie benötigen diese Nummer für alle formalen Geschäfte, aber auch für Ihre Krankenversicherung oder ein niederländisches Bankkonto.

Krankenversicherung
Jeder, der in den Niederlanden arbeitet, ist verpflichtet eine niederländische Krankenversicherung zu haben. Wenn Sie nicht versichert sind, erhalten Sie eine Geldstrafe. Die Organisationen, die Krankenversicherungen anbieten, sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Es gibt rund 40 verschiedene Anbieter. Das Gesundheitsministerium legt fest, welche Leistungen jede Krankenkasse mindestens übernehmen muss. Die Grundversicherung deckt weniger als die Krankenversicherung in Deutschland ab, zum Beispiel nicht die Kosten für den Zahnarzt oder für Physiotherapie. Für diese zusätzlichen Kosten können Sie eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Das Buchen von Extrapaketen ist üblich1. Um verschiedene Krankenkassen und deren Leistungen zu vergleichen, können Sie eine Website wie Independer oder Zorgwijzer verwenden. Der monatliche Beitrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab, aber Menschen mit geringem Einkommen können Unterstützung von der Regierung beantragen, genannt zorgtoeslag. Zum 1. Januar kann die Krankenkasse gewechselt oder der Vertrag angepasst werden.

Führungszeugnis
Für einige Jobs benötigen Sie ein Führungszeugnis (niederländisch: VOG, verklaring omtrent het gedrag). Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er eine niederländisches VOG verlangt oder ob ein deutsches oder internationales Führungszeugnis (certificate of conduct) in Ordnung ist.

Regeln und Vorschriften

In den Niederlanden sind die Arbeitnehmer gesetzlich geschützt. Zum Beispiel sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens den Mindestlohn zu zahlen und minimal vier Wochen bezahlten Urlaubstage zu gewähren. Das niederländische Arbeitsrecht bietet den Beschäftigten auch weitreichenden Schutz bei der Kündigung ihrer Beschäftigung.

Sie sollten überprüfen, ob Ihr Geschäftsbereich einen Tarifvertrag (CAO: collectieve arbeidsovereenkomst) hat und ob dieser auch für Sie gültig ist. Ein CAO ist eine Vereinbarung über Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz usw. für ein Tätigkeitsfeld. Diese Vereinbarungen sind normalerweise günstiger für den Arbeitnehmer als die gesetzlichen Regeln. Es könnte sich auch lohnen, sich über die Gewerkschaften in den Niederlanden zu informieren.

Vollzeitarbeit bedeutet, zwischen 36-40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Es ist auch üblich, Teilzeit an 3 oder 4 Tagen pro Woche zu arbeiten, besonders für Teenager oder Eltern. Die maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche ist gesetzlich geregelt: 12 Stunden pro Schicht und 60 Stunden pro Woche.2 Die häufigsten Öffnungszeiten für Büros sind Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr. Die Öffnungszeiten werden von den lokalen Gemeinden geregelt, was zu sehr unterschiedlichen Zeiten führt. In einigen Großstädten sind die Geschäfte von 8 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, 7 Tage die Woche. Auf dem Land sind Geschäfte zwischen 10 Uhr und 18 Uhr geöffnet. Es ist sehr ratsam, die Öffnungszeiten im Internet zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Feiertage.

Die Arbeitssprache in niederländischen Unternehmen ist normalerweise niederländisch, obwohl einige internationale Unternehmen Englisch als Hauptsprache haben. Wenn Sie sich für eine Stelle bewerben, kann das Unternehmen Sie bitten, die niederländische Sprachprüfung Nt2 zu absolvieren.

Verträge

Arbeitsverträge sind in jedem Land anders. In den Niederlanden gibt es für „Arbeit auf Abruf“ besondere Vertragsformen. Eine davon ist der Null-Stunden-Vertrag (niederländisch: nulurencontract).

Nulurencontract (Null-Stunden-Vertrag)

Bei einem Null-Stunden-Vertrag arbeiten Sie, wenn Ihr Arbeitgeber Sie einteilt bzw. „aufruft“. Es gibt keine feste Stundenanzahl, die vorab vereinbart ist. Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein. (Rijksoverheid)

Wichtige Regeln und Rechte:

  • Mindestens 3 Stunden Lohn pro Einsatz: Jedes Mal, wenn Sie aufgerufen werden, haben Sie Anspruch auf mindestens 3 Stunden Lohn, auch wenn Sie z. B. nur 1 Stunde arbeiten. (Rijksoverheid)

  • Nur Lohn für gearbeitete Stunden (in den ersten 6 Monaten): Die Vereinbarung, dass nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden, muss schriftlich festgehalten sein und gilt grundsätzlich nur für die ersten 6 Monate. (Rijksoverheid)

  • Lohnfortzahlungspflicht (loondoorbetalingsverplichting) nach 6 Monaten: Sind Sie länger als 6 Monate beschäftigt und können nach Aufruf nicht arbeiten, weil der Grund im Risiko des Arbeitgebers liegt (z. B. zu wenig Arbeit), dann haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt laut Rijksoverheid auch, wenn es Arbeit gäbe, Sie aber nicht aufgerufen werden. In einer CAO kann die 6-Monats-Frist unter Bedingungen verlängert werden (nur bei gelegentlichen Tätigkeiten ohne festen Umfang). (Rijksoverheid)

  • Rechtsvermutung zur Arbeitszeit: Sie können sich auf das rechtsvermoeden van de arbeidsomvang berufen, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre „feste“ Arbeitszeit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate entspricht. (Rijksoverheid)

  • Kündigungsfrist: Beim Null-Stunden-Vertrag ist die Kündigungsfrist grundsätzlich gleich der Aufruffrist: 4 Tage. Wenn eine CAO eine kürzere Aufruffrist vorsieht, gilt diese auch als Kündigungsfrist. Eine tatsächlich vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn das im Vertrag steht. (Rijksoverheid)

Sind Null-Stunden-Verträge verboten?

Nein. Null-Stunden-Verträge sind nicht generell verboten. Sie sind in den ersten 26 Wochen eines Arbeitsvertrags möglich. Nach 26 Wochen ist ein Null-Stunden-Vertrag nur noch möglich, wenn das in einer CAO geregelt ist – und nur für Tätigkeiten, die gelegentlich sind und keinen festen Umfang haben (z. B. Spitzenarbeit oder Krankheitsvertretung).

Außerdem kann der Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid entscheiden, dass Null-Stunden-Verträge in bestimmten Branchen gar nicht abgeschlossen werden dürfen (also auch nicht in den ersten 26 Wochen) – auf Antrag der Stichting van de Arbeid.

Für den Pflegesektor nennt die Rijksoverheid zudem, dass Arbeitgeber dort häufig Null-Stunden-Verträge nutzen, Flexibilität aber auch über Dienstpläne/Arbeitszeitabsprachen möglich ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten vereinbart, Null-Stunden-Verträge dort möglichst wenig zu nutzen; geregelt wird das über CAOs.

Welche Verträge gibt es für „Oproepkrachten“ (Abrufkräfte)?

Laut Rijksoverheid gibt es drei Arten von Abrufverträgen:

  1. Oproepcontract mit Vorvereinbarung (voorovereenkomst): Wenn der Arbeitgeber anruft, entscheiden Sie selbst, ob Sie arbeiten. Wenn Sie zusagen, entsteht für diesen Zeitraum ein (befristeter) Arbeitsvertrag nach den Regeln der Vorvereinbarung.

  2. Nulurencontract (Null-Stunden-Vertrag): Sie arbeiten, wenn Sie aufgerufen werden; keine Stundenanzahl vorab vereinbart.

  3. Min-Max-Vertrag (min-maxcontract): Es gibt Garantiestunden (Minimum), die immer bezahlt werden, plus ein Maximum, bis zu dem Sie aufgerufen werden können.

Aufruffrist, Absage und Angebot fester Stunden

  • Aufruf mindestens 4 Kalendertage vorher: Erfolgt der Aufruf später, müssen Sie nicht kommen. Der Aufruf muss schriftlich oder elektronisch erfolgen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp). In einer CAO kann die Frist bis auf mindestens 1 Tag verkürzt werden.

  • Absage/Änderung innerhalb von 4 Tagen: Wenn der Arbeitgeber innerhalb von 4 Tagen absagt oder Zeiten ändert, haben Sie seit 1. Januar 2020 Anspruch auf Lohn für die Stunden, für die Sie eingeteilt waren.

  • Angebot fester Stunden nach 12 Monaten: Abrufkräfte dürfen höchstens ein Jahr so beschäftigt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis danach weiterläuft, muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats ein Angebot für eine feste Arbeitszeit machen – mindestens in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate. Wenn Sie nicht wollen, dürfen Sie ablehnen; dann muss der Arbeitgeber Ihnen alle 12 Monate erneut ein Angebot machen.

Mehr Infos

Detaillierte Informationen stellt Rijksoverheid bereit. Eine praxisnahe Übersicht bieten auch Gewerkschaften wie FNV und CNV.

Hinweis: Bei Krankheit kann je nach Vertragsart Lohnfortzahlung oder eine Ziektewet-Leistung über UWV relevant sein.

Probezeit

In einem Arbeitsvertrag ist häufig eine Probezeit festgelegt. Vorgeschrieben ist das aber nicht. Es gibt aber gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Dauer und einer möglichen Vertragsauflösung, falls eine Probezeit vereinbart wurde. Die Probezeit darf bei unbefristeten Verträgen nicht länger als zwei Monaten sein. Bei befristeten Verträgen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, darf die Probezeit nicht länger als einen Monat betragen. Bei einem Vertrag von sechs Monaten oder weniger darf es keine Probezeit geben.

30%-Regelung für eingewanderte Arbeitnehmer

Expats, die aus dem Ausland für eine Position in den Niederlanden rekrutiert wurden, können für die 30%-Steuerregel in Frage kommen.

Um die 30%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
  • Der Arbeitnehmer muss aus dem Ausland zu einem niederländischen Arbeitgeber wechseln oder rekrutiert werden.
  • Der Arbeitnehmer hat in den 24 Monaten vor dem 1. Arbeitstag in den Niederlanden mehr als 16 Monate außerhalb der Niederlande gewohnt.
  • Er hat in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometern (Luftlinie) von der niederländischen Grenze gewohnt.
  • Der Mitarbeiter muss über spezifische Erfahrungen oder Fachkenntnisse verfügen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer verfügbar sind.
  • Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber müssen schriftlich zustimmen, dass die 30%-Regelung anwendbar ist.
  • Das Bruttojahresgehalt muss ein Minimum (jährlich angepasst) übersteigen.

Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber oder das örtliche Finanzamt für weitere Informationen. Vielleicht können Sie Steuern sparen.

Steuererklärung

Im März können Sie einen blauen Umschlag in der Post erwarten, und das Finanzamt wird Sie dazu aufgefordert, Ihre Steuererklärungen einzureichen. In den Niederlanden sind Sie verpflichtet, diese einzureichen. Wann und wie das geht, erfahren Sie hier.

Rente

Ein allgemeines Rentengesetz (Algemene Ouderdomswet, AOW) regelt in den Niederlanden die verpflichtet und kollektive Altersrente, die als allgemeine Grundlage für die niederländische Altersrente dient. Wenn Sie in Deutschland und den Niederlanden gearbeitet haben, werden Sie später wahrscheinlich auch Rente aus beiden Ländern bekommen. Daher hilft es sich frühzeitig mit den verschiedenen Regelungen vertraut zu machen. Sie sollten Sie sich über die Unterschiede und Möglichkeiten bei der SVB (Sociale Verzekeringsbank) und der Deutschen Rentenversicherung informieren. Wenn Sie den aktuellen Rentenstatus in den Niederlanden überprüfen wollen, dann können Sie sich mit Ihrer DigiD auf mijnpensioenoverzicht.nl einloggen.

Feiertage

Geschäfte und Supermärkte sind manchmal an den folgenden Feiertagen geöffnet. Das hängt von der Region ab, in der Sie leben.

  • Neujahrstag (Nieuwjaarsdag) - 1. Januar
  • Karfreitag (Goede vrijdag) - Freitag vor Ostern
  • Ostern (Pasen) - Sonntag und Montag
  • Königstag (Koningsdag) - 27. April - Wenn der 27. April auf einen Sonntag fällt, wird der Königstag am 26. gefeiert.
  • Befreiungstag (Bevrijdingsdag) - 5. Mai, offizieller Feiertag alle 5 Jahre, in der Regel sind Schulen und öffentliche Organisationen geschlossen (nächstes Mal: 2020)
  • Christi Himmelfahrt (Hemelvaartsdag) - 40 Tage nach Ostern
  • Pfingsten (Pinksteren) - 7 Wochen nach Ostern, Sonntag und Montag
  • Weihnachten (Kerst) - 25. und 26. Dezember

Der Nikolausabend am Vorabend von Sinterklaas, also der Abend des 5. Dezember wird auch Sinterklaasavond oder Pakjesavond genannt. Das ist kein offizieller Feiertag, es wird jedoch im ganzen Land gefeiert. Während der traditionelle Namenstag des Heiligen Nikolaus am 6. Dezember ist, ist es jedoch der Nikolausabend, der in den Niederlanden wirklich gefeiert wird. Während des Tages und auch davor gibt es zahlreiche Veranstaltungen für Kinder (zum Beispiel Intocht van Sinterklaas).

Im Süden der Niederlande wird Karneval gefeiert. Obwohl auch dies keine offiziellen Feiertage sind, nehmen viele Menschen im Süden die Woche zum Feiern frei. Gleichzeitig haben Schulen die Frühlingsferien.

Der Artikel Feiertage in den Niederlanden erklärt verschiedene Feiertage.

Selbstständigkeit

Die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden ist einfach, aber es gibt einige Entscheidungen zu treffen. Unsere Seite Selbstständigkeit bietet einige Informationen über die Gründung einer Firma in den Niederlanden.

 


1 ESS-Europa. (2017). Krankenversicherung in den Niederlanden. Retrieved on May 31, 2017, from https://www.ess-europe.de/krankenversicherung-niederlande/
2 Rijksoverheid. (2017). Wat is er wettelijk geregeld voor mijn werktijden?. Retrieved on June, 20, 2017, from https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/werktijden/vraag-en-antwoord/wat-is-er-wettelijk-geregeld-voor-mijn-werktijden