Wichtig: Die Coronainformationen werden seit Ende 2022 nicht mehr gepflegt. (01.07.2023)

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Corona in den Niederlanden: Kurznachrichten

härte Maßnahmen inkl. Ausgangssperre

Am Mittwoch kündigte das Kabinett durch Rutte und De Jonge ein zusätzliches Maßnahmenpaket an, um der weiteren Verbreitung der verschiedenen Corona-Virus-Varianten entgegenzuwirken.

  • Passagierflüge von und nach Großbritannien, Südafrika und komplett Südamerika werden vorerst verboten. Das Verbot bleibt solange bestehen, bis eine Quarantänepflicht rechtlich umgesetzt ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies Wochen dauern kann.
  • Reisende, die in die Niederlande mit dem Schiff oder Boot kommen, müssen neben einem PCR Test auch einen Schnelltest machen.
  • Die maximale Teilnehmerzahl bei Beerdigungen wird ab Montag, 25.01., von einhundert auf maximal fünfzig reduziert.
  • Besuch zu Hause: Ab sofort wird dringend empfohlen, nicht mehr als einen Gast ab dreizehn Jahren pro Tag einzuladen.
  • Die härteste Maßnahme ist die Ausgangssperre, mit der das Kabinett in wenigen Tagen beginnen möchte, voraussichtlich am Freitag oder Samstag. Zuvor muss die Tweede Kamer dies beschließen.
    Die Ausgangssperre soll von 20:30 bis 4:30 Uhr gelten und dauert mindestens bis zum 9. Februar. Sie soll sicherstellen, dass die sozialen Kontakte und Reisebewegungen am Abend begrenzt sind.
    Nach 20.30 Uhr darf man zur Arbeit auf die Straße gehen. Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung bei sich haben. Medizinische Hilfe für Menschen oder Tiere, Hilfe für eine pflegebedürftige Person, ein Hund an der Leine, eine Rückreise ins Ausland und Notfälle sind ebenfalls gute Gründe, die Ausgangssperre zu ignorieren. Das Bußgeld beträgt 95€.
  • Das Kabinett setzt auch eine Quarantänepflicht rechtlich um. Laut De Jonge gibt es eine Gruppe von Menschen, die die Quarantäne ignorieren. Eingehende Reisende werden bereits registriert und nach dem Zufallsprinzip überprüft. Wenn sie die Quarantäne ignorieren, können sie mit einer Geldstrafe belegt werden. Die Quarantäne von 10 Tagen gilt für Reisende aus Risikogebieten (orange oder rot). Zudem müssen Personen, die einen Coronatest angefragt haben, bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause bleiben.

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