Weniger Asyl wird bewilligt
| von Redaktion
DEN HAAG · Deutlich strengere Entscheidungen der IND: In den Niederlanden wird nur noch rund ein Drittel der ersten Asylanträge bewilligt, deutlich weniger als im Vorjahr. Das zeigen aktuelle IND Zahlen, über die niederländische Medien berichten. Parallel bleibt unklar, was mit einem Teil der abgelehnten Antragsteller nach einem Rückkehrbeschluss passiert, weil die Behörden nicht in allen Fällen sicher wissen, ob die Betroffenen das Land tatsächlich verlassen. Insgesamt liegt die Zahl der Asylgesuche in diesem Jahr bei rund 38.000 bis knapp 44.000, je nach Zählweise und Stichtag, inklusive Wiederholungsanträgen und Familiennachzug.
In den vergangenen zwölf Monaten hat sich das sogenannte Inwilligungsniveau der ersten Asylanträge stark nach unten bewegt. Wie De Telegraaf heute morgen berichtet, lag die Bewilligungsquote im Vorjahr noch bei 56 Prozent, nun sei es etwa ein Drittel. Auch NOS und Hart van Nederland berichten über einen Wert von 35 Prozent für den Zeitraum von November 2024 bis Oktober 2025. Dahinter stehen laut IND mehrere Faktoren: strengere Bewertung einzelner Risiken, mehr Fälle mit bereits in anderen europäischen Ländern gestellten Asylanträgen sowie veränderte Einschätzungen zur Sicherheitslage in bestimmten Herkunftsländern. Besonders sichtbar ist der Effekt bei Syrien: Während im Vorjahr ein Großteil der Anträge positiv beschieden wurde, sinkt die Quote laut De Telegraaf deutlich, weil die IND die Lage nach dem Sturz des Assad Regimes für viele Antragsteller anders bewertet.
Warum die Quote so stark sinkt
Wie NOS berichtet, nennt die IND mehrere Ursachen für das geringere Bewilligungsniveau. Ein zentraler Punkt ist die neue Bewertung von Anträgen aus Syrien: Seit Juni dieses Jahres würden viele Anträge abgelehnt, weil Syrien für die meisten Antragsteller nach dem Sturz des Assad Regimes als sicherer eingestuft werde. Hart van Nederland beschreibt zudem, dass sich auch die Sicherheitsumstände in Ländern wie Irak und Jemen verbessert hätten und dass dies die niederländische Praxis beeinflusse. Gleichzeitig spielt laut IND eine Rolle, ob Menschen bereits in anderen europäischen Ländern Asyl beantragt haben, in solchen Fällen werde häufiger keine niederländische Aufenthaltserlaubnis erteilt, wie NOS berichtet. Die Anträge kommen laut NOS weiterhin unter anderem aus Syrien, Eritrea, der Türkei, Jemen und Somalia, wobei die Bewilligungschancen je nach Herkunft und individueller Situation stark variieren.
Strengere Prüfung seit Sommer 2024
Neben der Herkunftslage hat sich auch die Art der Prüfung verändert. Wie De Telegraaf und Hart van Nederland berichten, bewertet die IND seit Sommer 2024 stärker das individuelle Risiko bei einer Rückkehr. Damit reicht es in mehr Fällen nicht mehr aus, allein zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zu verweisen, stattdessen müsse häufiger konkret dargelegt werden, warum der einzelne Antragsteller persönlich gefährdet wäre. Diese Linie wirkt sich laut den Medienberichten besonders bei Ländern aus, bei denen die Niederlande bestimmte Bevölkerungsgruppen als sicherer einstufen. De Telegraaf nennt in diesem Zusammenhang unter anderem die Türkei, Irak und Jemen, wodurch bestimmte Antragstellergruppen seltener Schutz erhalten. NOS beschreibt ergänzend, dass es bei Anträgen aus der Türkei weiterhin Fälle geben kann, die bewilligt werden, etwa wenn individuelle Verfolgungsgründe vorliegen.
Was mit abgelehnten Antragstellern passiert
Mit mehr Ablehnungen rückt die Frage nach der tatsächlichen Ausreise stärker in den Fokus. Wie NOS berichtet, liegt die Verantwortung für die Begleitung der Rückkehr bei der Dienst Terugkeer en Vertrek. Ein Teil der Ausreisen erfolgt demnach freiwillig, ein Teil wird erzwungen. Gleichzeitig gibt es Personen, die nach einem negativen Bescheid mit unbekanntem Ziel verschwinden und damit aus Sicht der Behörden nicht mehr greifbar sind, wie NOS berichtet. De Telegraaf nennt dazu Zahlen: In diesem Jahr seien 17.510 Personen als ausgereist registriert worden, wobei es sich nicht nur um abgelehnte Asylbewerber handelt. Von rund 60 Prozent wisse der Staat sicher, dass sie das Land tatsächlich verlassen haben, bei dem Rest bestehe Unsicherheit, wie die Dienst Terugkeer en Vertrek laut De Telegraaf angibt.
IND Lagebild zu Verfahren und Wartezeiten
Unabhängig von der sinkenden Bewilligungsquote bleiben die Verfahren laut IND stark belastet. Auf einer IND Informationsseite zu Asyl und Familiennachzug mit Stand 11. Dezember 2025 heißt es, dass viele Anträge zu längeren Wartezeiten führen und die IND Anträge je nach Verfahren in Gruppen bearbeitet. Dort werden auch grobe durchschnittliche Wartezeiten je nach Verfahren genannt, etwa für Dublinverfahren und die allgemeine Asylprozedur. Zur syrischen Fallgruppe schreibt die IND, dass seit 14. Juni 2025 wieder entschieden wird, nachdem zuvor eine befristete Entscheidungspause galt. Zudem nennt die IND, dass für eine Schutzentscheidung weiterhin ein individuelles Risiko auf schwere Schäden nachgewiesen werden müsse und dass bestimmte Gruppen eher gefährdet sein können. Die IND weist zugleich darauf hin, dass eine Neubewertung bereits erteilter syrischer Aufenthaltstitel noch nicht gestartet sei und weitere Informationen im Januar 2026 erwartet werden.
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