Verbot von Konversionstherapien beschlossen
| von Redaktion
Den Haag · Zweite Kammer billigt Gesetz gegen Konversionstherapien. Mit dem Gesetz Wet strafbaarstelling conversiehandelingen zieht die Niederlande klare Grenzen gegenüber Praktiken, die auf die Änderung oder Unterdrückung sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen. Nach Anpassungen am Entwurf fand sich am 9. September eine Mehrheit in der Zweiten Kammer. Das Verbot richtet sich vor allem gegen Angebote gegenüber Minderjährigen und gegen systematische oder eindringliche Einflussnahmen. Zugleich bleiben seelsorgerliche Gespräche auf freiwilliger Basis möglich. Die Debatte berührte Grundrechtsfragen wie Religionsfreiheit und die praktische Durchsetzbarkeit.
Der Beschluss in Den Haag markiert einen Einschnitt in einem lange geführten politischen und gesellschaftlichen Streit. Der Weg zur Mehrheit war erst durch Nachschärfungen geebnet worden. Der Kern der Neufassung liegt in der Schwelle zur Strafbarkeit. Strafbar soll nicht jedes Gespräch sein. Strafbar werden systematische oder eindringliche Handlungen, die darauf gerichtet sind, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken. Minderjährige stehen besonders im Fokus. Für Erwachsene greift die Strafbarkeit bei Ausnutzung eines Übergewichts aus tatsächlichen Umständen. Mitgetragen wurde das Vorhaben von D66, VVD, GroenLinks PvdA, SP und Partij voor de Dieren. Nach den Anpassungen stimmten auch NSC, CDA und BBB zu. Unterstützung kam zudem von JA21 und Volt. ChristenUnie und SGP blieben bei ihren Bedenken. Medien verweisen auf Sorgen aus kirchlichen Kreisen, dass seelsorgerliche Gespräche eingeschränkt werden könnten. Laut NOS und NU.nl betonen die Befürworter, dass freiwillige Gespräche möglich bleiben. Der Gesetzestext verankert neben dem Verbot der Ausführung auch ein Verbot des offenen Anbietens solcher Leistungen. Das Strafmaß unterscheidet zwischen der Durchführung gegenüber Minderjährigen, der Ausnutzung eines Übergewichts bei Erwachsenen und dem öffentlichen Anbieten. Die Evaluierung des Gesetzes ist nach fünf Jahren vorgesehen. Das Inkrafttreten erfolgt per königlichem Beschluss. Mit Blick auf ähnliche Verbote in Nachbarstaaten erwarten Unterstützer eine Signalwirkung. Kritiker verweisen auf Fragen der Handhabbarkeit. Die Initiative lag als Abgeordnetenentwurf vor und wurde nach dem Raad van State angepasst.
Was genau strafbar wird
Das neue Artikelgefüge im Wetboek van Strafrecht führt einen eigenen Tatbestand ein. Wer in Ausübung eines Amtes, Berufs oder innerhalb einer Organisation Handlungen vornimmt, die darauf gerichtet sind, bei Personen unter 18 Jahren die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken, macht sich strafbar. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe der vierten Kategorie. Erfolgt eine solche Handlung gegenüber Erwachsenen unter Ausnutzung eines tatsächlichen Übergewichts, gilt dieselbe Strafdrohung. Das offene Anbieten solcher Dienste ist ebenfalls erfasst. Hier sieht der Text Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe der dritten Kategorie vor. Bei Gewohnheitsausübung oder bei Vereinigung mehrerer Personen kann die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren reichen. Zusätzlich kann die Ausübung des Berufs untersagt werden. Diese Regelungen gelten nach dem Entwurf auch im Strafrecht der Karibischen Niederlande. Verweise im Strafverfahrensrecht stellen sicher, dass die Ermittlungsinstrumente greifen. Außerdem ist eine Berichtspflicht an die Staten Generaal fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.
Politische Mehrheiten und Bedenken
Der Weg zur Mehrheit war laut NOS, Volkskrant und NU.nl von rechtstechnischen Präzisierungen geprägt. Der Raad van State hatte zuvor deutliche Fragen zur Bestimmtheit und Handhabbarkeit aufgeworfen. In der Folge wurde die Schwelle zur Strafbarkeit im Sinne von systematische oder eindringlich konkretisiert. Diese Präzisierung adressierte auch die Sorge, dass freiwillige seelsorgerliche Gespräche zwischen Geistlichen und Jugendlichen per se kriminalisiert würden. CDA und NSC verwiesen im Verlauf auf die Bedeutung klarer Abgrenzungen, um Rechtssicherheit für Beratende zu schaffen. BBB unterstützte den Kompromiss mit dem Hinweis, dass es um ernsthafte und wiederholte Beeinflussungsversuche geht. ChristenUnie und SGP hielten gleichwohl an grundrechtlichen Bedenken fest. Medienberichte verweisen auf die Spannweite in religiösen Gemeinschaften zwischen vollständiger Akzeptanz von lhbti Personen und ablehnenden Haltungen. Aus Sicht der Befürworter setzt der Beschluss eine eindeutige rote Linie gegen Praktiken, die nach Einschätzung der Medienberichte als schädlich gelten.
Angebot, Durchführung und Strafen im Überblick
Die Volkskrant berichtet, dass das offene Anbieten von Konversionsangeboten künftig untersagt ist. Für das Anbieten sieht der Entwurf Freiheitsstrafe bis sechs Monate vor. Volkskrant beziffert die mögliche Geldstrafe beim Anbieten mit rund 25 Tausend Euro. Diese Angabe steht im Rahmen der dritten Kategorie. Die Durchführung gegenüber Minderjährigen sowie gegenüber Erwachsenen bei Ausnutzung eines Übergewichts ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bewehrt. Bei Gewohnheitsausübung oder Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen erhöht sich die mögliche Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre. Zusätzlich kann bei Begehung im Beruf ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Diese Punkte ergeben sich aus dem Text der Zweiten Kammer. Medien wie NOS und NU.nl heben hervor, dass nach der Anpassung die Schwelle zur Strafbarkeit nicht an einzelnen Äußerungen hängt. Entscheidend ist die Gesamtschau systematischer oder eindringlicher Vorgehensweisen.
Nächste Schritte und Evaluation
Nach der Annahme in der Zweiten Kammer muss die Initiative in der Ersten Kammer verteidigt werden. Ein Zeitpunkt liegt laut NU.nl noch nicht fest. Der Gesetzestext sieht eine Evaluation nach fünf Jahren vor. Damit soll geprüft werden, ob die Zielsetzung erreicht wird und welche Effekte in der Praxis sichtbar sind. Vorbilder in Nachbarstaaten werden in den Medienberichten als Hinweis auf mögliche Markteffekte genannt. Unterstützer verweisen darauf, dass Verbote in anderen Ländern nach Medienangaben Anbieter verdrängt oder zum Aufgeben bewegt haben. Kritische Stimmen erinnern an die Beweisführung in Einzelfällen. Die gesetzliche Ausgestaltung setzt dafür auf die Beschreibung typischer Konstellationen. Das Inkrafttreten erfolgt durch königlichen Beschluss. Bis dahin sind Durchführungsfragen und Informationsarbeit zu klären.
In eigener Sache

Bitte unterstütze uns
Unsere Aktivitäten und diese Webseite bieten wir kostenlos an. Wir tun dies gerne und freiwillig. Um unseren Service weiterhin anbieten zu können, schalten wir Werbung und nutzen Affiliate-Links. Deine Unterstützung, sei es durch Mitarbeit oder eine Spende in Höhe einer Tasse Kaffee über PayPal, ist uns sehr willkommen und hilft uns enorm.
Vielen Dank dafür!
Kommentare
Einen Kommentar schreiben