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Teure Krebsmittel gestrichen

| von Redaktion

Symbolbild | Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

DEN HAAG · PARP-Hersteller unter Druck: Patienten verlieren Anspruch auf Erstattung. Das niederländische Zorginstituut Nederland hat entschieden, mehrere teure Krebsmittel – sogenannte PARP-Hemmer – teilweise aus dem Basisversicherungspaket zu streichen. Die Entscheidung basiert auf neuen Studien, die keinen Überlebensvorteil bei bestimmten Patientengruppen nachweisen konnten. Betroffen sind unter anderem Patientinnen mit fortgeschrittener Eierstock- oder metastasierter Brustkrebserkrankung ohne genetische BRCA-Mutation. Für bereits begonnene Behandlungen gilt eine Übergangsregelung. Es ist das erste Mal, dass nach einer offiziellen Neubewertung eine Medikamentengruppe aus Kostengründen aus dem Basispaket entfernt wird.

In den Niederlanden waren PARP-Hemmer wie Olaparib (Lynparza®), Niraparib (Zejula®) und Talazoparib (Talzenna®) bisher Bestandteil der Grundversorgung für Krebspatientinnen mit Eierstock- oder Brustkrebs. Doch ab dem 18. Juni 2025 greift ein Beschluss des Zorginstituut Nederland, demzufolge diese Medikamente nur noch dann erstattungsfähig sind, wenn ein belegter Nutzen in Form einer verlängerten Überlebenszeit vorliegt – und dieser wurde nur bei Patientinnen mit BRCA-Mutation festgestellt. Für alle anderen entfällt die Kostenerstattung. Allein 2023 erhielten laut Zorginstituut 944 Patienten eine solche Therapie, die das Gesundheitssystem über 30 Millionen Euro kostete. Die Entscheidung stößt auf Kritik seitens Patientenorganisationen und Onkologen, da sie befürchten, dass Menschen wirksame Therapien verlieren könnten, weil statistische Nachweise fehlen oder unklar sind.

Hintergrund zur Neubewertung

Die Neubewertung der PARP-Hemmer durch das Zorginstituut ist Teil der Vereinbarungen aus dem Integraal Zorgakkoord von 2022. Darin wurde festgelegt, dass teure Arzneimittel regelmäßig auf ihren tatsächlichen Nutzen überprüft werden sollen. Die Entscheidung zur Neubewertung fiel inmitten wachsender Sorgen über die steigenden Ausgaben für Krebsmedikamente. Laut NOS wuchsen diese von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2021, wobei der Anteil der Krebsmittel auf 59 Prozent anstieg, bei nur marginaler Verbesserung der Lebenserwartung.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Genmutation entscheidend für Kostenübernahme
Laut dem veröffentlichten Standpunkt des Zorginstituts ist ein Überlebensvorteil nur bei folgenden Gruppen wissenschaftlich belegt:

  • Rückfall bei Eierstockkrebs mit BRCA-Mutation: Olaparib oder Niraparib bleiben erstattungsfähig.

  • Fortgeschrittener Eierstockkrebs mit BRCA-Mutation: Olaparib bleibt erstattungsfähig.

Für folgende Gruppen entfällt die Erstattung:

  • Rückfall oder fortgeschrittener Eierstockkrebs ohne BRCA-Mutation: Kein belegter Nutzen, keine Erstattung.

  • Metastasierter Brustkrebs (mit oder ohne Mutation): Kein belegter Nutzen, keine Erstattung.

Übergangsregelung für laufende Behandlungen
Wie das Zorginstituut berichtet, gilt für Patientinnen, die aktuell mit PARP-Hemmern behandelt werden, eine Übergangsregelung. Sie dürfen ihre Therapie unter Erstattung fortsetzen, sofern die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einen Nutzen erkennen. Neue Behandlungen mit diesen Mitteln werden jedoch nicht mehr übernommen.

Kritik von Fachverbänden und Patientenorganisationen

Studienlage als Streitpunkt
Sowohl die Nederlandse Federatie van Kankerpatiëntenorganisaties (NFK) als auch die Nederlandse Vereniging voor Medische Oncologie (NVMO) äußern Bedenken gegenüber der Entscheidung. Die NFK wirft dem Zorginstituut vor, zu sehr auf durchschnittliche Überlebensvorteile zu fokussieren und Aspekte wie Lebensqualität und individuelle Wirkung zu vernachlässigen. Die NVMO kritisiert insbesondere die Studienqualität, auf der die Entscheidung basiert. Laut Onkologin An Reyners (NVMO) seien Patientengruppen schlecht definiert gewesen und Analysen unzureichend, was sowohl positiven als auch negativen Wirknachweis erschwere, schreibt De Telegraaf.

Reaktion des Zorginstituts
Lonneke Koenraadt-Janssen vom Zorginstituut entgegnet gegenüber NOS, dass man gerne zusätzliche Praxisdaten aus den Niederlanden einbezogen hätte, diese jedoch „zu stark fragmentiert“ seien. Deshalb sei man gezwungen gewesen, sich auf die vorliegenden internationalen Studien zu stützen, auch wenn diese nicht in jeder Hinsicht optimal seien.

Konsequenzen und weitere Schritte

Sparmaßnahme mit Signalwirkung
Die Entscheidung des Zorginstituts hat Signalwirkung: Es ist das erste Mal, dass Medikamente aufgrund fehlender Wirksamkeit nachträglich aus dem Leistungskatalog entfernt werden. Das eingesparte Geld, geschätzt 15 Millionen Euro jährlich, kann für andere, belegbar wirksame Therapien genutzt werden. Das Institut kündigte an, künftig auch andere Arzneimittelgruppen einer solchen Überprüfung zu unterziehen, um das Prinzip „passende zorg“ weiter umzusetzen.

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