Selbstbeteiligung steigt 2027 auf 400 Euro
| von Redaktion
DEN HAAG · Die verpflichtende Selbstbeteiligung (eigen risico) der niederländischen Krankenversicherung steigt 2027 voraussichtlich von 385 auf 400 Euro. Die Tweede Kamer wird die Erhöhung um 15 Euro nach aktuellem Stand nicht mehr verhindern. Dafür wäre eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes erforderlich, die noch vor dem 1. Oktober sowohl die Tweede als auch die Eerste Kamer passieren müsste. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch von keiner Fraktion beantragt. Damit endet nach zehn Jahren die politische Festschreibung auf 385 Euro. Künftig greift wieder die jährliche Indexierung des Eigenrisikos. Die Regierung begründet dies damit, das Eigenrisiko wieder mit den steigenden Gesundheitskosten mitwachsen zu lassen.
Seit 2017 liegt das verpflichtende Eigenrisiko bei 385 Euro pro Jahr. Erwachsene Versicherte müssen bestimmte Leistungen aus der Basisversicherung zunächst bis zu dieser Grenze selbst bezahlen. Dazu gehören beispielsweise Krankenhausbehandlungen, bestimmte Medikamente und andere Leistungen aus dem Basispaket. Für verschiedene Bereiche gilt das Eigenrisiko dagegen nicht, darunter die Versorgung durch den Hausarzt und die wijkverpleging, die ambulante Pflege zu Hause. Für 2027 sieht die Regierung nun erstmals seit zehn Jahren wieder eine Erhöhung vor.
Nach Angaben von NOS hätte diese nur verhindert werden können, wenn das Krankenversicherungsgesetz rechtzeitig geändert worden wäre. Darin ist grundsätzlich vorgesehen, dass das Eigenrisiko entsprechend der Entwicklung der Gesundheitskosten indexiert wird. Die jahrelange Festschreibung auf 385 Euro beruhte damit auf politischen Entscheidungen, die reguläre Anpassung auszusetzen. SP-Chef Jimmy Dijk hat Gesundheitsministerin Sophie Hermans aufgefordert, wegen der geplanten Erhöhung kurzfristig ins Parlament zu kommen. Eine Debatte kann zwar noch stattfinden, für eine rechtzeitige Gesetzesänderung wäre jedoch ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren erforderlich gewesen. Keine Fraktion hat ein solches Verfahren beantragt. Die Regierung selbst nennt deshalb inzwischen 400 Euro als verpflichtendes Eigenrisiko für 2027.
Stichtag 1. Oktober setzt Parlament unter Zeitdruck
Der 1. Oktober spielt bei der Festlegung eine entscheidende Rolle. Zu diesem Zeitpunkt benötigen die Krankenversicherer Klarheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das kommende Versicherungsjahr. Die Höhe des Eigenrisikos beeinflusst auch die Berechnung der Krankenversicherungsprämien.
Bis spätestens 12. November müssen die Versicherer ihre Prämien und Versicherungsbedingungen für 2027 veröffentlichen. Die Regierung rechnet derzeit mit einer durchschnittlichen Krankenversicherungsprämie von 169 Euro im Monat. Das wären 12,50 Euro mehr als die für 2026 veranschlagte durchschnittliche Monatsprämie. Dabei handelt es sich um eine staatliche Schätzung, nicht um die bereits feststehenden Beiträge einzelner Versicherer.
Der Krankenversicherer DSW veröffentlicht traditionell bereits im September als erster Anbieter seine Prämie für das folgende Jahr. In diesem Jahr wurde die Bekanntgabe jedoch verschoben. Nach den vorliegenden Informationen bestand noch zu viel Unsicherheit über die endgültigen politischen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Ursprünglich deutlich stärkere Erhöhung geplant
Die jetzige Erhöhung auf 400 Euro ist geringer als zunächst von der Regierung vorgesehen. Ursprünglich sollte das verpflichtende Eigenrisiko auf 460 Euro pro Jahr steigen. Dafür zeichnete sich jedoch keine parlamentarische Mehrheit ab. Gesundheitsministerin Hermans änderte daraufhin die Pläne, womit die reguläre jährliche Indexierung wieder zum Ausgangspunkt wurde.
Damit unterscheidet sich die aktuelle Linie deutlich von den Plänen der vorherigen Regierung unter Dick Schoof. Diese hatte vorgesehen, das Eigenrisiko deutlich zu senken. Der Plan wurde später aufgegeben. Eine Senkung hätte nach den damaligen Berechnungen gleichzeitig zu einer erheblichen Erhöhung der monatlichen Krankenversicherungsprämien geführt.
Eigenrisiko kann teilweise in Raten gezahlt werden
Wer bereits weiß, dass er im Laufe eines Jahres voraussichtlich das gesamte Eigenrisiko ausschöpfen wird, kann bei vielen Krankenversicherern eine Zahlung in monatlichen Raten vereinbaren. Für 2026 bedeutet dies bei einem Eigenrisiko von 385 Euro beispielsweise zehn monatliche Zahlungen von jeweils 38,50 Euro, wenn der jeweilige Versicherer eine entsprechende Regelung anbietet.
Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern. Bei vielen Anbietern muss eine solche Vorauszahlung bereits vor dem 1. Januar beantragt werden. Beim Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung wird eine bestehende Vereinbarung nicht automatisch übernommen. Wird am Ende weniger medizinische Versorgung in Anspruch genommen und dadurch nicht das gesamte Eigenrisiko verbraucht, wird ein zu viel gezahlter Betrag zurückerstattet.
Auch wer keine Vorauszahlung vereinbart hat und später eine Rechnung für das Eigenrisiko nicht auf einmal bezahlen kann, kann sich an seinen Krankenversicherer wenden. Häufig sind individuelle Zahlungsvereinbarungen möglich.
Hausarzt bleibt vom Eigenrisiko ausgenommen
Die Erhöhung auf 400 Euro bedeutet nicht, dass Versicherte bei jeder medizinischen Behandlung zunächst selbst zahlen müssen. Das Eigenrisiko gilt für einen großen Teil der Leistungen aus der Basisversicherung, es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen. Ein Besuch beim Hausarzt fällt beispielsweise nicht unter das Eigenrisiko. Gleiches gilt unter anderem für wijkverpleging und bestimmte weitere Leistungen.
Für Leistungen, die unter das Eigenrisiko fallen, bezahlen Versicherte die entsprechenden Kosten zunächst selbst, bis der jährliche Betrag ausgeschöpft ist. Erst danach übernimmt die Krankenversicherung weitere Kosten entsprechend den Bedingungen der Basisversicherung. Das verpflichtende Eigenrisiko gilt für Versicherte ab 18 Jahren.
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