Rasante Zunahme: NVWA schließt mehr Betriebe
| letzte Änderung 07.03.2025 08:07 | von Redaktion

UTRECHT · Die Zahl der durch die Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) angeordneten sofortigen Betriebsschließungen wegen Schädlingsbefall hat sich 2024 erneut drastisch erhöht. 65 Betriebe, darunter Supermärkte und Gastronomiebetriebe, mussten aufgrund von akuten Gesundheitsrisiken schließen. Dies stellt eine fast doppelte Zunahme gegenüber 2023 dar, als nur 34 Betriebe betroffen waren. Besonders häufig war Mäusebefall, aber auch Ratten und Kakerlaken führten zu Zwangsmaßnahmen. Die meisten Fälle traten in der Randstad auf, insbesondere in Amsterdam (19 Schließungen). Die NVWA warnt Betreiber dringend vor den gesundheitlichen Folgen von Schädlingsbefall und fordert zur aktiven Vorbeugung auf.
Die NVWA hat 2024 in den Niederlanden 65 Betriebe aufgrund akuter Schädlingsprobleme geschlossen, was beinahe einer Verdopplung gegenüber den 34 Schließungen im Vorjahr entspricht. In den meisten Fällen wurden Mäuse als Ursache festgestellt, gefolgt von Ratten und Kakerlaken. Die Behörde begründet die Schließungen mit schweren Gesundheitsrisiken, da Schädlinge Krankheiten durch Kot und Urin verbreiten können. Sobald Inspektoren vor Ort eine akute Gefahr feststellen, wird der Betrieb sofort geschlossen. Erst nach vollständiger Reinigung und Entfernung der kontaminierten Waren darf eine Wiedereröffnung erfolgen.
Schließungen in der Randstad häufen sich
Besonders betroffen ist die Randstad, das wirtschaftliche Zentrum der Niederlande. Allein in Amsterdam kam es zu 19 Betriebsschließungen, in Zaandam zu 8, in Utrecht, Rotterdam, Leiden und Haarlem jeweils zu 3 Schließungen. Die restlichen Fälle waren im ganzen Land verteilt. Diese geographische Konzentration zeigt, dass vor allem Ballungsräume mit hoher Restaurant- und Supermarktdichte anfällig für Schädlingsbefall sind.
Schädlingsbefall in Betrieben entsteht oft durch mangelnde Hygiene, falsche Lagerung von Lebensmitteln oder bauliche Schwachstellen, die Mäusen und Ratten Zugang ermöglichen. Besonders Lebensmittelbetriebe in Altbauten stehen vor einer großen Herausforderung, da ältere Gebäude oft nicht ausreichend gegen Schädlinge gesichert sind. Die NVWA ruft Unternehmer deshalb dazu auf, regelmäßig professionelle Schädlingsbekämpfer zu beauftragen und strenge Hygienemaßnahmen umzusetzen.
NVWA: Härteres Durchgreifen gegen Hygieneverstöße
Die sofortige Betriebsschließung ist die schärfste Maßnahme, die die NVWA ergreifen kann. Sie wird ausgesprochen, wenn Schädlinge eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen. Erst wenn der betroffene Betrieb nachweisen kann, dass alle kontaminierten Produkte entsorgt, umfassende Reinigungen durchgeführt und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet wurden, darf er wiedereröffnen.
Die NVWA betont, dass es für Betriebe Pflicht ist, Schädlinge aktiv fernzuhalten. Betreiber sollten daher nicht nur auf Kontrollen warten, sondern vorbeugend handeln. Um die Hygiene-Standards zu verbessern, bietet die Behörde eine Checkliste und Informationen auf ihrer Website an.
Konsumenten spielen eine Rolle bei der Kontrolle
Verbraucher können selbst einen Beitrag zur Hygiene in Lebensmittelbetrieben leisten, indem sie Schädlingsprobleme direkt an die NVWA melden. Wer Mäuse, Ratten oder Kakerlaken in einem Betrieb entdeckt, kann dies telefonisch oder über ein Online-Formular der NVWA tun. Diese Hinweise tragen dazu bei, gefährdete Betriebe schneller zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die drastische Zunahme von Betriebsschließungen wegen Schädlingsbefalls zeigt, dass viele Betriebe ihre Hygienemaßnahmen nicht ausreichend im Griff haben. Besonders in den Ballungsräumen der Niederlande treten vermehrt Probleme auf. Die NVWA fordert strengere Eigenkontrollen durch die Betreiber und ruft Verbraucher zur Mithilfe auf, um Schädlingsprobleme frühzeitig zu melden.
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