Information

einfach auf den Punkt gebracht

NVWA verschärft Schlachthauskontrollen zum Opferfest

| von Redaktion

© NVWA

UTRECHT · Zum islamischen Opferfest 2025 intensiviert die niederländische Aufsichtsbehörde NVWA gemeinsam mit der Polizei ihre Kontrollen in Schlachthäusern und auf Bauernhöfen. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beim rituellen Schlachten zu gewährleisten und illegale Schlachtungen konsequent zu unterbinden. In insgesamt 32 registrierten Betrieben überwachen NVWA-Tierärzte den Schlachtprozess, während Polizei und NVWA außerhalb der Betriebe stichprobenartige Kontrollen durchführen. Bereits vor dem Feiertagswochenende wurden mehrere Verstöße festgestellt – darunter auch eine illegale Schlachterei in Noord-Limburg.

Das islamische Opferfest (Eid al-Adha) findet dieses Jahr vom 6. bis 8. Juni statt. Zu diesem Anlass erlaubt das niederländische Tierschutzrecht rituelle Schlachtungen, darunter auch unbetäubtes Schlachten, ausschließlich in behördlich anerkannten Schlachthäusern. Die Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) hatte im Vorfeld angekündigt, in allen 32 gemeldeten Schlachtbetrieben eigene Veterinäre zu stationieren, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Dabei wird auch kontrolliert, ob die Tiere vor der Schlachtung betäubt werden – eine Praxis, die zunehmend Anwendung findet: 2024 wurden laut NVWA bereits 64 % der Tiere betäubt geschlachtet, gegenüber 49 % im Jahr 2022. Das unbetäubte Schlachten ist in den Niederlanden ausschließlich für religiöse Zwecke der islamischen oder jüdischen Gemeinschaft zulässig und unterliegt strengen Auflagen. Verstöße außerhalb zugelassener Betriebe gelten als gravierende Ordnungswidrigkeit oder Straftat - mit Bußgeldern bis zu 103.000 Euro oder bis zu sechs Jahren Haft.

Intensive Präsenz der NVWA in Schlachthöfen

Während des Opferfestes ist in jedem der 32 beteiligten Schlachthöfe ein NVWA-Tierarzt vor Ort, um den gesamten Schlachtprozess lückenlos zu überwachen. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben zu Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Neben Schafen werden auch Ziegen und Rinder geschlachtet – zunehmend unter Betäubung, wie die Zahlen der letzten Jahre zeigen. Die NVWA sieht hierin eine positive Entwicklung, betont jedoch die Notwendigkeit konstanter Überwachung.

Konsequente Kontrollen auch außerhalb der Betriebe

Zusätzlich zu den Maßnahmen in den Schlachtbetrieben sind Polizei und NVWA landesweit verstärkt im Einsatz, um illegale Schlachtungen zu verhindern. Besonderes Augenmerk liegt auf ländlichen Gebieten und privaten Höfen. Bei Hinweisen auf nicht genehmigte Schlachtungen greift die Behörde sofort ein. Verdächtige Aktivitäten wie das Transportieren von Weidetieren an ungewöhnliche Orte oder Hinweise auf gestohlene Tiere können anonym gemeldet werden - eine Maßnahme, die sich bereits als effektiv erwiesen hat.

Beispiel Gelderland: Illegale Schweineschlachtung aufgedeckt

Bereits am 23. Mai griff die NVWA-IOD (Inlichtingen- en Opsporingsdienst) in Zusammenarbeit mit der Polizei auf einem Bauernhof in der Provinz Gelderland ein. Dort wurden vier Männer beim Versuch erwischt, ein zuvor getötetes Schwein zu zerlegen. Die illegal betriebene Schlachterei war in einem Stall notdürftig eingerichtet worden. Der Betreiber des Hofs gestand später, in den letzten zwei Jahren mehrfach Schweine an Privatpersonen verkauft zu haben, die diese vor Ort selbst schlachteten. Die Ermittlungen laufen unter Leitung des Functioneel Parket weiter.

Noord-Limburg: Schächtbetrieb in Scheune gestoppt

Auch in Noord-Limburg kam es zu einem behördlichen Eingreifen. Am 6. Juni entdeckten NVWA und Polizei nach einem Hinweis eine illegale Schlachtstelle auf einem Bauernhof. In einem Nebengebäude fanden sie vier Schafskadaver sowie große Mengen Schlachtabfälle. Acht weitere Tiere standen bereit zur Schlachtung, wurden jedoch sichergestellt und an eine Tierschutzstiftung übergeben. Die Ermittlungen zum Fall dauern an. Fleisch und Abfälle wurden beschlagnahmt.

Strafen und Appell zur Mithilfe

Die NVWA betont, dass Verstöße gegen die gesetzlich geregelten Schlachtvorgaben nicht nur das Tierwohl gefährden, sondern auch ein erhebliches Risiko für die Lebensmittelsicherheit darstellen. Wer Tiere außerhalb genehmigter Einrichtungen schlachtet, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Die Behörde ruft die Bevölkerung zur Mithilfe auf und weist darauf hin, dass Hinweise auch anonym abgegeben werden können – telefonisch unter 0900 – 0388 oder über die Webseite der NVWA.

In eigener Sache

Bitte unterstütze uns

Unsere Aktivitäten und diese Webseite bieten wir kostenlos an. Wir tun dies gerne und freiwillig. Um unseren Service weiterhin anbieten zu können, schalten wir Werbung und nutzen Affiliate-Links. Deine Unterstützung, sei es durch Mitarbeit oder eine Spende in Höhe einer Tasse Kaffee über PayPal, ist uns sehr willkommen und hilft uns enorm.

Vielen Dank dafür!


Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 5 und 1?

Weitere Nachrichten