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Notverordnung: Zandvoort greift hart durch

| von Redaktion

Strand Zandvoort (Archivbild) | Foto: HOLLAND.guide
Strand Zandvoort (Archivbild) | Foto: HOLLAND.guide

ZANDVOORT · Nach mehreren Tagen mit Zwischenfällen, Aggressionen und Störungen der öffentlichen Ordnung hat die Gemeinde Zandvoort für das bevorstehende Wochenende eine Notverordnung erlassen. Die Maßnahme gilt vom 29. bis einschließlich 31. Mai 2026 für große Teile des Strandes, der Boulevard und des Bahnhofsbereichs. Polizei und Ordnungsbehörden erhalten dadurch weitreichende Möglichkeiten, unmittelbar gegen störendes Verhalten vorzugehen. Gruppen können des Platzes verwiesen, Ansammlungen aufgelöst und zusätzliche Maßnahmen wie Gebietsverbote verhängt werden. Die Entscheidung wurde vom Bürgermeister in Abstimmung mit Polizei und Staatsanwaltschaft getroffen. Einordnung des Geschehens: Die Gemeinde reagiert damit auf wiederholte Vorfälle während stark besuchter Strandtage, bei denen die öffentliche Sicherheit nach Einschätzung der Behörden erheblich beeinträchtigt wurde. Ziel ist es, weitere Eskalationen während des erwarteten Besucherandrangs zu verhindern.

Die Notverordnung ersetzt eine zuvor geltende Einstufung als Sicherheitsrisikogebiet und markiert eine Verschärfung des Vorgehens gegen Störungen im öffentlichen Raum. Während die Polizei bislang vor allem präventive Kontrollen und Durchsuchungen durchführen konnte, liegt der Schwerpunkt nun auf dem unmittelbaren Eingreifen gegen Personen und Gruppen, die durch ihr Verhalten für Unruhe sorgen. Nach Angaben der Gemeinde waren in den vergangenen Tagen mehrfach Vorfälle mit Belästigungen, Aggressionen und Störungen der öffentlichen Ordnung gemeldet worden. Die Behörden sehen deshalb die Notwendigkeit, schneller und konsequenter reagieren zu können. Die Regelung gilt für das Gebiet zwischen Strandpavillon Thalassa und Beachclub Far Out und umfasst neben dem Strand auch die Strandpavillons, die Boulevard und den Bereich rund um den Bahnhof. Polizei und kommunale Vollzugsbeamte sollen an den besonders stark frequentierten Tagen sichtbar präsent sein.

Die Situation werde fortlaufend beobachtet. Sollte es die Umstände erfordern, kann die Maßnahme angepasst, verlängert oder erneut eingeführt werden. Bürgermeister David Moolenburgh betonte, dass Einwohner, Unternehmer und Besucher die Möglichkeit haben müssten, sich sicher in der Küstenstadt aufzuhalten. Die Gemeinde verweist darauf, dass Gastfreundschaft klare Grenzen voraussetze und Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit konsequent verfolgt würden. Die Notverordnung wurde auf Grundlage der Artikel 175 und 176 des niederländischen Gemeindegesetzes erlassen. In der offiziellen Verordnung wird ausdrücklich auf die Ereignisse zwischen dem 21. und 25. Mai verwiesen, bei denen Gruppen junger Menschen nach Angaben der Behörden durch Bedrohungen, Körperverletzungen, Schlägereien und öffentliche Trunkenheit auffielen. Die Gemeinde kommt in ihrer Begründung zu dem Schluss, dass die regulären Befugnisse von Polizei und Bürgermeister nicht ausreichen, um vergleichbare Störungen wirksam zu verhindern oder zu beenden.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Mit der Notverordnung erhalten Polizei und Vollzugsbeamte zusätzliche Instrumente zur Wiederherstellung und Sicherung der öffentlichen Ordnung. Sie können Gruppen, die nach Einschätzung der Behörden für Belästigungen oder Störungen sorgen, unmittelbar aus dem betroffenen Gebiet verweisen. Zudem können Ansammlungen beendet und weitere Maßnahmen angeordnet werden, um Wiederholungen zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Gebietsverbote sowie finanzielle Zwangsmaßnahmen.

Die Gemeinde betont, dass der Fokus nun nicht mehr auf allgemeinen Kontrollen liegt, sondern auf dem direkten Einschreiten gegen konkretes Fehlverhalten. Ziel sei es, Störungen bereits im Entstehen zu unterbinden und dadurch die Sicherheit an stark besuchten Orten zu gewährleisten.

Konkrete Verbote im Geltungsbereich

Die offizielle Verordnung enthält mehrere zusätzliche Bestimmungen. Personen, die sich nach ihrem Verhalten, ihrer Ausrüstung oder mitgeführten Gegenständen als mögliche Teilnehmer von Gruppenaktivitäten mit störender Absicht präsentieren, dürfen sich nicht im ausgewiesenen Gebiet aufhalten. Polizeibeamte und kommunale Vollzugsbeamte können Betroffene auffordern, das Gebiet unverzüglich zu verlassen. Bewohner und Nutzer von Gebäuden innerhalb des Bereichs sind davon ausgenommen.

Darüber hinaus müssen Anweisungen der Einsatzkräfte sofort befolgt werden. Wer aufgefordert wird, sich in eine bestimmte Richtung zu bewegen oder einen Bereich zu verlassen, hat dieser Anweisung unmittelbar Folge zu leisten.

Verbot bestimmter Gegenstände und Vermummung

Die Verordnung enthält außerdem ein Verbot für Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten. Genannt werden unter anderem Sonnenschirme, Glasgegenstände, Stöcke, Ketten, Straßensteine und brennbare Stoffe. Diese dürfen ohne nachvollziehbaren Zweck nicht im ausgewiesenen Gebiet mitgeführt werden.

Zusätzlich gilt ein Verbot für Gesichtsbedeckungen, die Personen unkenntlich machen. Damit soll verhindert werden, dass Teilnehmer von Störungen ihre Identität verschleiern.

Hintergrund der Entscheidung

Nach Angaben der Gemeinde kam es zwischen dem 21. und 25. Mai zu erheblichen Problemen im öffentlichen Raum. In der offiziellen Begründung werden Bedrohungen, Körperverletzungen, Schlägereien sowie öffentliche Trunkenheit auf dem Strand, an Strandpavillons und auf der Boulevard genannt. Die Polizei hatte die Gemeinde zudem darüber informiert, dass die Gefahr weiterer Störungen durch Gruppen auch an den kommenden Tagen bestehe. Die Behörden befürchten unter anderem Konflikte mit der Polizei, Auseinandersetzungen zwischen Gruppen sowie Sachbeschädigungen und weitere erhebliche Störungen des öffentlichen Lebens.

Haarlem105 berichtet zudem, dass es während des tropischen Pfingstwochenendes rund um mehrere Strandpavillons am Badhuisplein zu Auseinandersetzungen gekommen war. Dabei wurden elf Personen festgenommen und mehrere Gebietsverbote ausgesprochen. Bürgermeister Moolenburgh hatte zuvor erklärt, dass an dem Wochenende etwa 100.000 Besucher nach Zandvoort gekommen seien.

Geltungsdauer und weitere Beobachtung

Die Notverordnung trat am Freitag, dem 29. Mai 2026, um 13.00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis Sonntag, den 31. Mai 2026, um Mitternacht. Die Gemeinde kündigte an, die Lage während des gesamten Wochenendes genau zu beobachten. Abhängig von der Entwicklung kann die Maßnahme verlängert, angepasst oder aufgehoben werden. Polizei, Ordnungsbehörden, Unternehmer und weitere Beteiligte arbeiten dabei eng zusammen, um die Sicherheit in der Küstenstadt aufrechtzuerhalten.

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