Notverordnung in Zandvoort verhängt
| von Redaktion
ZANDVOORT · Die Gemeinde Zandvoort hat wegen befürchteter neuer Ausschreitungen und einer erwarteten hohen Besucherzahl am Strand eine Noodverordening für Teile des Strandes, der Boulevardzone und des Bahnhofsbereichs erlassen. Die Maßnahme gilt seit Samstag, 20. Juni, 16.00 Uhr, bis Montag, 22. Juni 2026, 24.00 Uhr. Hintergrund sind Vorfälle der vergangenen Wochen sowie neue Erkenntnisse der Polizei über Gruppen junger Menschen, die gezielt Konflikte mit anderen Personen oder den Einsatzkräften suchen könnten. Die Gemeinde spricht von einer ernsten Gefahr für die öffentliche Ordnung. Polizei und Ordnungsdienst erhalten durch die Verordnung zusätzliche Befugnisse, um frühzeitig gegen Störungen, aggressives Verhalten und gefährliche Situationen vorzugehen. Die Entscheidung folgt auf erneute Unruhen am Freitagabend und frühere Vorfälle während warmer Tage vor Beginn der Sommerferien.
Die Notverordnung (PDF) wurde vom kommissarischen Bürgermeister L. Carree unterzeichnet und basiert auf den Artikeln 175 und 176 des niederländischen Gemeentewet. Nach Angaben der Gemeinde kam es bereits zwischen dem 21. und 25. Mai zu schweren Störungen der öffentlichen Ordnung. Damals wurden Bedrohungen, Körperverletzungen, Schlägereien und öffentliche Trunkenheit sowohl am Strand als auch an Strandpavillons und auf der Boulevardzone registriert. Die Polizei verweist zudem darauf, dass es in den vergangenen Jahren regelmäßig an warmen Tagen vor den Sommerferien zu ähnlichen Vorfällen gekommen sei. Besonders auffällig seien dabei die Stunden zwischen 16.00 Uhr und 22.00 Uhr gewesen.
Am Freitag, 19. Juni, stellte die Polizei trotz zusätzlicher Einsatzkräfte erneut Gruppen junger Menschen fest, die nach Angaben der Gemeinde nicht auf ihr Verhalten ansprechbar gewesen seien. Mehrere Gruppen hätten sich zusammengeschlossen, wodurch die Zahl der Beteiligten und das Störungspotenzial weiter zunahmen. Das Verhalten wurde als provozierend, einschüchternd und angespannt beschrieben. Genannt werden unter anderem lautstarkes Auftreten, das Auslösen von Streitigkeiten, frauenfeindliches Verhalten, das Missachten von Hausregeln der Strandbetriebe sowie das Auftreten in großen Gruppen, wodurch eine bedrohliche Atmosphäre entstanden sei. Aufgrund dieser Entwicklungen sieht die Gemeinde eine konkrete Gefahr neuer schwerer Ausschreitungen und hält die normalen Befugnisse von Polizei und Bürgermeister für nicht ausreichend. Daher wurden zusätzliche Vorschriften erlassen, um die öffentliche Ordnung zu schützen.
Zusätzliche Befugnisse für Polizei und Ordnungsdienst
Die Verordnung gilt für ein klar abgegrenztes Gebiet rund um den Strand, die Boulevardzone und den Bahnhofsbereich von Zandvoort. Innerhalb dieses Bereichs können Polizei und Ordnungsdienst deutlich früher eingreifen als bisher. Gruppen, die für Belästigungen sorgen oder Durchgänge blockieren, können weggeschickt oder aufgelöst werden. Auch Personen, die durch ihr Verhalten, ihre Kleidung, mitgeführte Gegenstände oder Alkohol als mögliche Teilnehmer von Unruhen angesehen werden, können aus dem Gebiet ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind Besucher verpflichtet, Anweisungen von Polizei und Ordnungsdienst unverzüglich zu befolgen.
Wer aufgefordert wird, das Gebiet zu verlassen oder eine bestimmte Richtung einzuschlagen, muss dieser Anweisung Folge leisten. Die Gemeinde betont, dass die Maßnahme vor allem dazu dient, schnell auf gefährliche Situationen reagieren zu können und größere Störungen bereits im Ansatz zu verhindern. Nach Angaben der Gemeinde sollen sich für die meisten Einwohner, Unternehmer und Besucher nur wenige praktische Änderungen ergeben. Sichtbar dürfte vor allem eine stärkere Präsenz von Polizei und Handhavern sein. NOS, RTL Nieuws und De Telegraaf berichten übereinstimmend, dass die Behörden insbesondere auf mögliche Konflikte zwischen Jugendgruppen und auf Störungen des öffentlichen Lebens vorbereitet sein wollen.
Gruppenverbot und Verbot bestimmter Gegenstände
Die Verordnung enthält mehrere konkrete Verbote. So ist es untersagt, sich ohne nachvollziehbaren Grund in Gruppen von drei oder mehr Personen in dem betroffenen Gebiet aufzuhalten. Zudem dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die als Stich- oder Schlagwaffen verwendet werden könnten. Genannt werden ausdrücklich Sonnenschirme, Glasgegenstände, Stöcke, Ketten, Pflastersteine und brennbare Stoffe. Die Gemeinde begründet diese Regelung mit der Gefahr, dass solche Gegenstände bei Auseinandersetzungen eingesetzt werden könnten. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die Verordnung sieht bei Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe der zweiten Kategorie vor.
Verhüllungsverbot im Einsatzgebiet
Zusätzlich gilt im betroffenen Bereich ein Verbot für Gesichtsbedeckungen. Kleidung oder andere Gegenstände, die das Gesicht vollständig verdecken oder die Identifizierung einer Person unmöglich machen, sind nicht erlaubt. Die Regelung soll nach Angaben der Gemeinde die Durchsetzung der öffentlichen Ordnung erleichtern und verhindern, dass Beteiligte an möglichen Ausschreitungen anonym bleiben. Auch diese Vorschrift ist Teil der zeitlich befristeten Notverordnung.
Erinnerung an die Vorfälle rund um Pfingsten
Die aktuellen Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit den Ereignissen der vergangenen Wochen. Bereits rund um das Pfingstwochenende war es in Zandvoort zu zahlreichen Zwischenfällen gekommen. Wegen einer aggressiven Stimmung und mehrerer Auseinandersetzungen hatten einige Strandbetriebe damals vorzeitig geschlossen. In der Folge wurden Strand und Boulevard zunächst als Sicherheitsrisikogebiet ausgewiesen, wodurch präventive Personenkontrollen möglich wurden.
Später wurde bereits eine erste Notverordnung erlassen. Nach Angaben der Polizei besteht nun die Sorge, dass sich ähnliche Situationen wiederholen könnten. Die Behörden verweisen insbesondere auf Hinweise, wonach Gruppen gezielt Konfrontationen untereinander oder mit Polizeikräften suchen könnten und dadurch erneut Schäden, Verletzte oder erhebliche Störungen des öffentlichen Lebens drohen.
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