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Letztes Zimmer? Massaclaim gegen Booking

| von Redaktion

Ärger für Booking.com durch Massenclaim | Foto: Holland.guide

AMSTERDAM · Massiver Vorwurf gegen Buchungsplattform: Der niederländische Consumentenbond und die Stiftung Consumenten Competition Claims (CCC) werfen Booking.com vor, Verbraucher über Jahre hinweg mit künstlich erhöhten Preisen, irreführenden Rabatten und angeblicher Knappheit in die Irre geführt zu haben. Die Organisationen sprechen von Verstößen gegen Wettbewerbs- und Verbraucherrecht, die seit 2013 bestehen. Bereits am ersten Tag war die Resonanz gewaltig: Tausende meldeten sich zur Sammelklage an, sodass die Website des Consumentenbond zwischenzeitlich überlastet war. Booking.com weist die Vorwürfe zurück.

Booking.com soll durch illegale Klauseln Hotels gezwungen haben, auf keinem anderen Weg bessere Preise oder Konditionen anzubieten als auf der eigenen Plattform. So wurden Verbraucher gezielt daran gehindert, günstigere Angebote zu finden. Nach Recherchen des Consumentenbond wurden zudem systematisch Rabatte vorgetäuscht, Preise unvollständig angezeigt und künstliche Verknappung suggeriert. Dieses Vorgehen, bekannt als „dark patterns“, beeinflusst laut den Organisationen gezielt die Entscheidungen der Kunden. Das sei nach niederländischem und europäischem Recht unzulässig, wie auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Vorjahr bestätige. CCC-Vorsitzender Bert Heikens erklärt, man habe seit Jahren systematische Verstöße gegen Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz nachgewiesen. Die Schadenhöhe wird auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt.

Massaclaim (Sammelklage) wegen irreführender Praktiken

Die Stiftung Consumenten Competition Claims, unterstützt vom Consumentenbond, hat am 26. Juni 2025 offiziell eine rechtliche Massenklage gegen Booking.com eingeleitet. Ziel der Aktion ist es, die unrechtmäßige Praxis zu beenden und geschädigte Verbraucher zu entschädigen. Teilnehmen können alle Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden, die seit dem 1. Januar 2013 mindestens einmal eine Hotelbuchung über Booking.com getätigt haben. Auch Buchungen über Agoda, Expedia oder direkt über Hotelwebsites sind von der Klage umfasst, da laut CCC auch diese indirekt von Booking's Preisvorgaben betroffen gewesen sein könnten.

Website überlastet - viele Anmeldungen

Schon am Morgen des 26. Juni meldeten sich laut AD so viele Betroffene zur Sammelklage an, dass die Website des Consumentenbond zwischenzeitlich nicht erreichbar war. Die Organisation bat Interessierte daher, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu registrieren. Der Andrang zeige jedoch, wie hoch das Interesse an einer Entschädigung sei und wie weit verbreitet das Problem ist. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos, jedoch werden im Erfolgsfall bis zu 25 Prozent der Entschädigung für die Finanzierung der Klage einbehalten.

Kritik an Marktmissbrauch

Wie NOS berichtet, wurde Booking.com in der Vergangenheit bereits in anderen Ländern zur Rechenschaft gezogen. In Spanien und Ungarn wurden Bußgelder verhängt, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben soll. Das Vorgehen von Booking.com behindert laut CCC und Consumentenbond gezielt den freien Wettbewerb. Hotels wurden durch Klauseln daran gehindert, auf ihren eigenen Websites oder über andere Anbieter bessere Angebote zu machen. Zudem wurden auf Booking.com angeblich bewusst unvollständige Informationen über Preise oder Zusatzkosten gegeben. Auch Hinweise wie „nur noch 1 Zimmer verfügbar“ seien laut den Organisationen oft unbegründet gewesen.

Booking.com weist Vorwürfe zurück

Booking.com erklärte laut mehreren Medien, die Vorwürfe genau prüfen zu wollen und kündigte eine Stellungnahme an. Das Unternehmen betont, transparent mit Kunden umzugehen. Die Entscheidung, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Gerichtsverfahren erfolgt, steht derzeit noch aus. Ziel der Initiatoren ist es, Booking zu einer Änderung seines Geschäftsmodells zu bewegen und eine Entschädigung für alle betroffenen Konsumenten durchzusetzen.

Druck auf Booking wächst europaweit

Wie De Telegraaf meldet, sind ähnliche Verfahren in anderen europäischen Ländern bereits anhängig. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2024 stellt klar, dass Buchungsplattformen keine Klauseln verwenden dürfen, die Hoteliers verbieten, eigene Angebote zu unterbreiten. Die aktuelle Klage reiht sich ein in eine Serie von Massenverfahren, die der Consumentenbond bereits gegen Google, Energieversorger und Elektronikkonzerne angestoßen hat.

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