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Leiharbeitsverbot für Fleischindustrie

| von Redaktion

Symbolbild | Quelle: Pixabay
Symbolbild | Quelle: Pixabay

DEN HAAG · Die niederländische Regierung will den Einsatz von Leiharbeitskräften in der Fleischverarbeitung ab Mitte 2028 verbieten, meldet RTL Nieuws. Hintergrund sind seit Jahren bekannte Missstände beim Einsatz von Arbeitsmigranten. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte in Schlachthöfen und Fleischbetrieben, die über Zeitarbeitsfirmen vermittelt werden. Immer wieder wurden zu niedrige Löhne, überlange Arbeitszeiten, unsichere Arbeitsbedingungen sowie Einschüchterung und Gewalt dokumentiert. Hinzu kommen problematische Wohnverhältnisse, weil viele Arbeitsmigranten ihre Unterkunft verlieren, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Nachdem ein Ultimatum des Sozialministeriums am 15. Juni ohne ausreichende Verbesserungen verstrichen ist, soll das Kabinett den Beschluss am Freitag offiziell fassen. Die Zustimmung des Parlaments ist nach dem vorgesehenen Verfahren nicht mehr erforderlich.

Seit Jahren versucht die niederländische Politik, die Zustände in der Fleischbranche durch Gespräche und freiwillige Verbesserungen zu verändern. Nach Angaben von Sozialminister Hans Vijlbrief wurden seit 2010 insgesamt 29 Gespräche mit Vertretern der Branche geführt. Dennoch sieht das Ministerium die notwendigen Fortschritte bis heute nicht erreicht. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Ministerium für Soziales und Beschäftigung der Branche ein Ultimatum gestellt und angekündigt, ein Verbot von Leiharbeit als letztes Mittel einzuführen. Diese Frist endete am 15. Juni. Nach Einschätzung des Ministers blieben die zugesagten Verbesserungen aus.

Deshalb soll künftig sämtliches Personal direkt bei den Fleischunternehmen angestellt werden. Nach den derzeitigen Planungen dürfen ab dem 1. Juni 2028 alle Beschäftigten nur noch beim jeweiligen Betrieb selbst angestellt sein, schreibt RLT Nieuws. Bereits in den Monaten zuvor sollen neue Arbeitsverträge ausschließlich als direkte Beschäftigung abgeschlossen werden. Nach der Entscheidung im Ministerrat folgen noch eine Internetkonsultation sowie die Prüfung durch den Raad van State. Eine erneute Zustimmung der Zweiten Kammer ist nicht vorgesehen.

Streit über den Zeitpunkt des Verbots

Innerhalb der Regierung bestand zuletzt Uneinigkeit über den Zeitpunkt der Einführung. Sozialminister Vijlbrief hatte sich dafür eingesetzt, das Verbot bereits zum 1. Januar 2028 umzusetzen, um Arbeitsmigranten möglichst schnell besser zu schützen. Das Landwirtschaftsministerium hielt diesen Zeitplan jedoch für zu ambitioniert. Dort wurde argumentiert, die Fleischindustrie benötige mehr Zeit, um Beschäftigte direkt einzustellen und die Personalstruktur umzustellen. Außerdem verwies das Ministerium auf laufende parlamentarische Initiativen zum Tierschutz in Schlachthöfen, die durch einen zu schnellen Systemwechsel nicht beeinträchtigt werden sollten. Nach Informationen aus Regierungskreisen einigten sich beide Ressorts schließlich auf den späteren Termin Mitte 2028.

Schwere Vorwürfe gegen die Branche

Die Regierung begründet den Schritt mit den seit Jahren dokumentierten Missständen beim Einsatz von Arbeitsmigranten. Beschäftigte würden teilweise unterbezahlt, müssten deutlich länger arbeiten als vereinbart oder unter unsicheren Bedingungen tätig sein. Hinzu kommen Berichte über Einschüchterung und Gewalt. Besonders problematisch ist die enge Verknüpfung von Arbeitsvertrag und Unterkunft. Wer seine Arbeit verliert oder beendet, verliert häufig gleichzeitig auch den Wohnraum und landet im schlimmsten Fall in der Obdachlosenhilfe. Genau diese Abhängigkeit soll durch die verpflichtende Direktanstellung künftig durchbrochen werden.

Kritik aus der Zeitarbeitsbranche

Die Zeitarbeitsbranche lehnt das geplante Verbot ab. Der Branchenverband NBBU bezeichnet die Maßnahme als unverhältnismäßig und warnt vor einem ungleichen Wettbewerb gegenüber anderen Wirtschaftszweigen, die weiterhin Leiharbeitskräfte einsetzen dürfen. Zudem verweist der Verband auf ein bereits im Gesetzgebungsverfahren befindliches Regelwerk gegen unseriöse Zeitarbeitsfirmen. Nach Ansicht der NBBU würde ein zusätzliches Branchenverbot zu unnötiger Doppelregulierung und rechtlicher Unsicherheit führen. Statt eines Verbots fordert der Verband gemeinsame Lösungen mit Politik und Unternehmen.

Grenzregion ebenfalls betroffen

Die Probleme reichen weit über die Niederlande hinaus und betreffen auch die deutsch niederländische Grenzregion. Erst im Juni ermittelte die niederländische Arbeitsinspektion gegen eine Leiharbeitsfirma, die rumänische Arbeitskräfte für die Fleischindustrie angeworben und zunächst im Kreis Kleve untergebracht haben soll. Den Betroffenen sollen unter anderem Ausweise abgenommen worden sein. Außerdem seien sie unter Druck gesetzt worden, Transport, Unterkunft und medizinische Leistungen zu bezahlen, obwohl sie noch gar nicht gearbeitet hatten. Nach Angaben der Behörden konnten mehrere Beschäftigte über eine Hilfsorganisation befreit werden.

Im Kreis Kleve beschäftigen die Zustände rund um Arbeitsmigranten die Behörden bereits seit Jahren. Weil viele Zeitarbeitsfirmen ihre Beschäftigten wegen günstigerer Mieten in Deutschland unterbringen, kam es wiederholt zu Ermittlungen wegen ausbeuterischer Wohnverhältnisse und zu schweren Vorfällen in Sammelunterkünften. Die Kreispolizeibehörde Kleve gründete deshalb gemeinsam mit mehreren Landesbehörden die Ermittlungskommission „Babel“, die sich auf Menschenhandel und die Ausbeutung von Leiharbeitern konzentriert und dabei eng mit den niederländischen Behörden zusammenarbeitet.

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