Kennzeichenpflicht für E-Steps startet
| von Redaktion
DEN HAAG · Ab dem 1. Juli 2025 müssen besondere Bromfietsen in den Niederlanden ein Kennzeichen haben. Die Regel betrifft nur bereits zugelassene Fahrzeuge und macht zugleich deutlich, dass die meisten elektrischen Steps weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Eigentümer der 17 besonderen Bromfiets-Typen, die bereits erlaubt sind, können das Kennzeichen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Juli 2026 beim RDW beantragen. Für ältere zugelassene Fahrzeuge gilt die Pflicht spätestens ab dem 1. Juli 2026. Nicht zugelassene E-Steps können kein Kennzeichen erhalten.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in den Niederlanden eine Kennzeichenpflicht für besondere Bromfietsen. Dazu gehören bestimmte leichte elektrische Fahrzeuge, die höchstens 25 Kilometer pro Stunde fahren und eine Elektromotorleistung von maximal 4 kW haben. Die Gruppe umfasst unter anderem einzelne E-Steps (E-Scooter), Segways und BSO-Busse. Nach Angaben des RDW können Eigentümer nur für die Fahrzeuge ein Kennzeichen beantragen, die auf der RDW-Liste der bereits zugelassenen Modelle stehen. Wer ein anderes Fahrzeug besitzt, kann keinen Antrag stellen. Das betrifft insbesondere viele elektrische Steps, die zwar verkauft werden, aber in den Niederlanden nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für die Antragstellung verlangt der RDW Fotos des Fahrzeugs von allen Seiten sowie ein Bild des eingeschlagenen Fahrzeugidentifikationsnummer. Nach Genehmigung folgt das Kennzeichenbewijs innerhalb von fünf Werktagen, danach kann eine Kennzeichenplatte bei einem anerkannten Hersteller angefertigt werden. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen.
Nur zugelassene Fahrzeuge bekommen ein Kennzeichen
Der RDW nennt 17 besondere Bromfiets-Typen, für die ein Kennzeichen beantragt werden kann. Dazu gehören unter anderem die Stint-bus, Kickbike Luxury, Cruise und Fat Max, E-One/LEF, Ninebot type E und Urban, Paukool S1, Qugo Runner, Robstep Robin-M1, Segway PTi2 und x2, Swing, Trikke, M-Products Virto und Virto S, Yedoo Mezeq E-step sowie Zappy3.
Steht ein Fahrzeug nicht auf dieser Liste, ist ein Kennzeichenantrag nicht möglich. Der RDW weist darauf hin, dass die meisten elektrischen Steps nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Ausnahmen gelten nur für zugelassene Modelle oder für E-Steps mit Stepondersteuning, bei denen der Fahrer selbst mitsteppen muss und keine Gashendel vorhanden ist.
Fünf E-Steps dürfen aktuell auf die Straße
Nach den Angaben des RDW dürfen derzeit fünf elektrische Steps bzw. Scooter in den Niederlanden auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Vier davon fallen unter die 17 besonderen Bromfietsen, für die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Juli 2026 ein Kennzeichen beantragt werden muss: Yedoo Mezeq, Kickbike Luxury, Kickbike Fat Max und Kickbike Cruise. Hinzu kommt die Selana Alpha, die eine nationale Typgenehmigung besitzt.
Für elektrische Steps mit Tretunterstützung (Stepondersteuning) gelten andere Regeln. Sie benötigen kein Kennzeichen, solange sie keine Gashebel (Gashendel) haben und nur unterstützen, wenn selbst mitgetreten wird. Für diese Fahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für elektrische Fahrräder.
Antrag kostet zunächst 18 Euro
Der Kennzeichenantrag für eine besondere Bromfiets kostet bis zum 1. Juli 2026 18 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenplatte, deren Preis vom jeweiligen Hersteller festgelegt wird. Wird der Antrag erst nach dem 1. Juli 2026 gestellt, muss das Fahrzeug zu einem RDW-Keuringsstation gebracht werden. Dann wird es einzeln beurteilt, die Kosten liegen mindestens bei 116,65 Euro.
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen besondere Bromfietsen ohne Kennzeichen nicht mehr auf die Straße. Wer dennoch fährt, riskiert eine Geldbuße. Auch Fahrzeuge, die derzeit nicht genutzt werden, können vor dem Stichtag günstiger registriert werden. Danach ist eine Schorsing möglich, wodurch für ein Jahr keine Versicherungspflicht besteht.
Stint-bus nur noch mit acht Sitzen
Für die Stint-bus gilt zusätzlich eine eigene Vorgabe. Seit dem 1. Januar 2026 darf sie höchstens acht statt zehn Sitzplätze haben. Bevor sie wieder auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf, müssen zwei Sitzplätze entfernt oder unbrauchbar gemacht werden.
Nicht zugelassene E-Steps bleiben verboten
Die Rijksoverheid weist darauf hin, dass nicht zugelassene E-Steps nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Die Polizei kann eine Geldbuße verhängen oder das Fahrzeug einziehen. Wer mit einem nicht zugelassenen E-Step fährt, ist zudem nicht für Schäden versichert, die anderen verursacht werden. Eine vom Verkäufer angebotene Versicherung kann sich nur auf Schäden am E-Step selbst beziehen.
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