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Junge Katzen erstmals an Geflügelpest gestorben

| von Redaktion

Symbolfoto | Bild von Rumeysa Cinar auf Pixabay
Symbolfoto | Bild von Rumeysa Cinar auf Pixabay

DEN HAAG · Zum ersten Mal sind in den Niederlanden junge Katzen an der hochpathogenen Vogelgrippe H5N1 gestorben. Der Fall betrifft acht Jungtiere eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Milchziegen, die nach Angaben von Ministerin Wiersma an der Infektion verendet sind. Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit und Naturschutz bestätigt, dass ein Kätzchen positiv auf H5N1 getestet wurde und alle übrigen Tiere des Wurfs später ebenfalls gestorben sind. Die Bedeutung des Falls ergibt sich daraus, dass das Virus zwar bereits bei anderen Säugetieren nachgewiesen wurde, junge Katzen in den Niederlanden jedoch erstmals betroffen sind. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Risiko einer Übertragung auf Menschen weiterhin sehr gering ist, jedoch für Personen mit beruflichem Kontakt zu möglicherweise infizierten Tieren inzwischen als mittel eingestuft wird.

Der außergewöhnliche Fall wurde am 19. November bekannt, nachdem ein Kätzchen auf einem Betrieb mit Milchziegen vom Eigentümer tot aufgefunden worden war. Untersuchungen des Instituts Wageningen Bioveterinary Research ergaben, dass das Tier an der Variante H5N1 des hochpathogenen Vogelgrippevirus gestorben war. Nach Angaben des Ministeriums waren die anderen sieben Jungtiere aus demselben Wurf bereits an neue Besitzer vermittelt worden und wurden dort ebenfalls innerhalb kurzer Zeit tot aufgefunden. Der Eigentümer berichtete, dass die Mutterkatze Ende Oktober den Kadaver eines Wildvogels zum Nest getragen hatte. Es wird vermutet, dass dieser Vogel mit dem Vogelgrippevirus infiziert war und die jungen Tiere durch das Fressen des Kadavers angesteckt wurden. Die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz untersuchte die noch verbliebenen Tiere auf dem Betrieb, darunter die Mutterkatze, weitere ausgewachsene Katzen und die Milchziegen. In keinem der entnommenen Proben wurde das Virus nachgewiesen. Die Behörde informierte anschließend die örtliche Gesundheitsbehörde, die mit allen neuen Besitzern der übrigen Jungtiere in Kontakt trat.

Den betroffenen Personen wurde, soweit es im Hinblick auf die Inkubationszeit noch sinnvoll war, ein Test auf Vogelgrippe angeboten und teilweise eine aktive Überwachung eingerichtet. Bis zum Zeitpunkt der Mitteilung hatten weder die beteiligten Tiere noch die beteiligten Menschen Beschwerden entwickelt. Nach Angaben des Ministeriums ist seit längerem bekannt, dass Vogelgrippe sowohl bei streunenden Katzen als auch bei Hauskatzen vorkommen kann. Im Ausland wurden bereits Katzen beschrieben, die nach einer Infektion gestorben sind. Dennoch handelt es sich hierbei um den ersten bestätigten Fall, in dem ein junges Tier in den Niederlanden an Vogelgrippe verendet ist. Die Ministerin bezeichnet die aktuelle Lage als sehr besorgniserregend und weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um Risiken für Tiere und Menschen zu begrenzen.

Nachweis bei jungen Katzen und Untersuchungen der Behörden

Die Tiere stammten von einem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem neben Milchziegen auch mehrere Katzen gehalten wurden. Nachdem das erste Kätzchen tot entdeckt worden war, führte ein Spezialteam der zuständigen Behörde am 20. November eine umfassende Bestandsaufnahme durch, untersuchte die vorhandenen Tiere und nahm Proben für Laboranalysen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich keine weiteren Jungtiere des Wurfs mehr auf dem Betrieb. Drei ausgewachsene Katzen, darunter die Mutterkatze, waren noch anwesend. Sowohl die Katzen als auch die Milchziegen zeigten keine Krankheitssymptome. Die Laboruntersuchungen bestätigten jedoch eindeutig, dass das verendete Kätzchen mit der Variante H5N1 infiziert war. Die Behörden informierten daraufhin die örtliche Gesundheitsbehörde, die alle neuen Besitzer der übrigen Jungtiere kontaktierte und je nach Erforderlichkeit Testmöglichkeiten oder aktive Überwachung anbot.

Bekanntes Vorkommen bei anderen Säugetieren

Bereits zuvor war dokumentiert worden, dass hochpathogene Vogelgrippe bei verschiedenen Säugetieren auftreten kann. In den Niederlanden wurde das Virus unter anderem bei einem Fuchs, bei Mardern, Fischottern und Robben festgestellt. Darüber hinaus wurden in früheren Untersuchungen Antikörper gegen das Vogelgrippevirus sowohl bei streunenden Katzen als auch bei Hauskatzen nachgewiesen, die Zugang zum Freien haben. Im Ausland waren zudem Fälle bekannt geworden, bei denen Katzen in mehreren Ländern typische Krankheitssymptome zeigten und an der Infektion starben. Der aktuelle Fall fügt sich daher grundsätzlich in das bekannte Muster ein, markiert aber den ersten eindeutigen Nachweis in den Niederlanden, dass ein junges Tier an der Infektion gestorben ist.

Empfehlungen an Katzenhalterinnen und Katzenhalter

Die Behörden betonen, dass Halterinnen und Halter wachsam bleiben sollen. Obwohl das allgemeine Risiko einer Infektion für Katzen als gering gilt, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich, wenn ein Tier möglicherweise Kontakt zu Wildvögeln hatte. Als mögliche Symptome gelten Fieber, Atembeschwerden, Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Nasen- oder Augenausfluss, Rötungen der Augen oder neurologische Auffälligkeiten wie Zittern oder ein unsicherer Gang. Bei entsprechenden Anzeichen soll sofort eine Tierärztin oder ein Tierarzt aufgesucht werden. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für positive Laborbefunde bei Katzen und anderen Säugetieren. Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass mögliche Fälle schnell erkannt und umfassend überwacht werden können.

Neue Risikoeinschätzung für Menschen durch das RIVM

Die Expertengruppe zur Vogelgrippe des niederländischen Instituts für öffentliche Gesundheit RIVM bewertet das Infektionsrisiko für die allgemeine Bevölkerung weiterhin als sehr gering. Aufgrund der hohen Zahl infizierter Wildenten, die häufig keine Symptome zeigen, wurde das Risiko für beruflich exponierte Personen jedoch inzwischen als mittel eingestuft. Das Virus wurde bei rund einem Viertel der untersuchten Wildenten nachgewiesen. Diese Tiere können gejagt, gefangen oder für den Verzehr verarbeitet werden, wodurch insbesondere beim Rupfen oder Abhäuten ein Risiko entstehen kann. Das Risiko beim Verzehr ausreichend erhitzten Entenfleisches wird als vernachlässigbar beschrieben. Berufsgruppen wie Jäger, Entenfänger und Geflügelfachbetriebe wurden über geeignete Schutzmaßnahmen informiert und dazu angehalten, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.

Risikogruppen und Meldesysteme

Die starke Verbreitung des Virus unter Wildenten führt zu zusätzlichen Sorgen, weil viele Tiere äußerlich gesund erscheinen. Für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit lebenden Wildvögeln arbeiten, wurde ein erhöhtes Risiko festgestellt, etwa für Vogelberingende, Mitarbeiter von Tierrettungsdiensten oder Beschäftigte in Tierauffangstationen. Auch diese Gruppen wurden über die Risiken und die Bedeutung persönlicher Schutzmaßnahmen informiert. Für Entenhalterbetriebe gelten bereits strengere Meldevorschriften, etwa bei frühem Rückgang der Futteraufnahme, wodurch in früheren Jahren Ausbrüche schnell entdeckt wurden.

Hinweise für den Umgang mit Wildvögeln

Für alle Menschen, die Wildvögel handhaben oder mit ihnen in Kontakt kommen, gelten klare Sicherheitsregeln. Die Behörden verweisen auf die Leitlinien zum Umgang mit Wildtieren, die möglicherweise mit Vogelgrippe infiziert sind. Zusätzlich wird auf die Bedeutung der saisonalen Grippeimpfung hingewiesen, um das Risiko neuer Mischformen aus Vogelgrippe und menschlicher Grippe zu verringern.

Verschärfung des Besuchsverbots und des Ausstellungsverbots

Aufgrund der aktuellen Lage wurde das Besuchsverbot für kommerzielle Geflügelbetriebe zum 26. November weiter verschärft. Zutritt ist nur erlaubt, wenn er zwingend erforderlich ist, etwa zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit oder des Tierschutzes. Auch behördliche Kontrollaufgaben fallen darunter. Gleichzeitig wird das bereits bestehende Ausstellungsverbot erweitert. Zuvor galt es nur für besonders risikobehaftete Vogelarten, nun soll es für alle Vogelarten gelten, damit sich Veranstalter rechtzeitig darauf einstellen können.

Bewertung der Ministerin und Zusammenarbeit der Behörden

Die Ministerin bezeichnet die aktuelle Lage als sehr besorgniserregend. Sie hebt hervor, dass die Situation für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie für viele beteiligte Organisationen eine große Belastung darstellt. Neben landwirtschaftlichen Betrieben betrifft dies auch kommunale Mitarbeitende, Tierschutzorganisationen, Naturverwaltungen sowie Forschungs- und Überwachungsteams. Die Ministerin würdigt die große Einsatzbereitschaft der beteiligten Stellen und verweist darauf, dass rasche Meldungen von Verdachtsfällen entscheidend für die Eindämmung neuer Ausbrüche sind. Sie ruft betroffene Halterinnen und Halter erneut auf, das freiwillige Testangebot der Gesundheitsbehörden bei Beschwerden zu nutzen. Die Feststellung bei jungen Katzen zeigt nach Einschätzung des Ministeriums, dass das Virus in unterschiedlichen Zusammenhängen auftreten kann. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollen daher aufmerksam bleiben und bei Symptomen sofort tierärztliche Hilfe suchen. Personen, die mit Wildvögeln arbeiten oder sie handhaben, sollen konsequent die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen beachten.

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