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Gericht erklärt Bußgelderhöhung für unzulässig

| von Redaktion

Archivbild | Quelle: HOLLAND.guide
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UTRECHT · Die Rechtmäßigkeit vieler Verkehrsbußgelder in den Niederlanden steht erneut zur Diskussion. Das Bezirksgericht Midden Nederland hat entschieden, dass die von der Regierung beschlossenen Erhöhungen der Bußgelder nach dem sogenannten Mulder-Gesetz in den Jahren 2024 und 2025 in mehreren Fällen unverhältnismäßig waren. Nach Ansicht mehrerer Kantonsrichter wurden die Geldbußen unter anderem erhöht, um den Staatshaushalt zu entlasten. Das sei rechtlich nicht zulässig. In drei von vier Verfahren wurden die Bußgelder deshalb auf das Niveau des Jahres 2023 reduziert. Die Entscheidungen könnten weitreichende Bedeutung für zahlreiche vergleichbare Verfahren haben, auch wenn eine einheitliche Rechtsprechung bislang noch aussteht.

Die Entscheidungen betreffen Verkehrsverstöße, die unter das Mulder-Gesetz fallen. Dabei handelt es sich um leichtere Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstöße, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bestimmte Parkverstöße, für die feste Bußgeldbeträge gelten. Diese Beträge werden regelmäßig von der Regierung angepasst. Im Jahr 2024 erfolgte eine Erhöhung um insgesamt zehn Prozent. Sie setzte sich aus einem Inflationsausgleich und einer zusätzlichen politischen Anhebung zusammen. Im Jahr 2025 folgte eine weitere Erhöhung um 3,2 Prozent entsprechend der Inflation.

Nach Auffassung von drei Kantonsrichtern des Bezirksgerichts Midden Nederland waren diese Erhöhungen jedoch nicht ausreichend gerechtfertigt. Bereits das Openbaar Ministerie hatte 2023 in einem Bericht festgestellt, dass Verkehrsbußgelder im Laufe der Jahre deutlich stärker gestiegen seien als Geldstrafen für andere Straftaten. Dadurch sei eine erhebliche Schieflage entstanden. Als Beispiel wurde angeführt, dass für das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz eine höhere Geldbuße fällig werden könne als für eine einfache Körperverletzung, die per Strafverfügung geahndet wird.

Auch der Raad van State hatte der Regierung empfohlen, auf weitere Erhöhungen zu verzichten, solange keine überzeugende Begründung für das Verhältnis zu anderen Strafsanktionen vorliege. Die Regierung hielt dennoch an den höheren Beträgen fest und verwies unter anderem auf die angespannte Haushaltslage sowie fehlende politische Mehrheiten für eine Senkung oder Aussetzung der Erhöhungen.

Gericht sieht unzulässige Finanzierung des Staatshaushalts

In den Urteilen stellt das Gericht klar, dass Verkehrsbußgelder nicht als Instrument genutzt werden dürfen, um Haushaltslöcher zu schließen. Ein Kantonsrichter bezeichnete dies als eine verdeckte Form der Steuererhebung. Würde allein der Finanzbedarf des Staates als Begründung ausreichen, könnten Bußgelder nach Auffassung des Gerichts theoretisch unbegrenzt erhöht werden. Zwar verfüge die Regierung grundsätzlich über politischen Gestaltungsspielraum, dieser werde jedoch durch rechtliche Grenzen eingeschränkt. Auch das Argument, dass es keine politische Mehrheit für niedrigere Bußgelder gegeben habe, überzeugte das Gericht nicht. Deshalb wurden in den betreffenden Verfahren die Erhöhungen aus den Jahren 2024 und 2025 als unverhältnismäßig eingestuft.

Bußgelder in mehreren Verfahren reduziert

Die unmittelbaren Folgen betreffen zunächst die entschiedenen Einzelfälle. In einem Verfahren wurde die Geldbuße für einen Fahrer, der mit einem zu breiten Lieferwagen auf einer dafür gesperrten Fahrspur der A27 unterwegs war, von 180 Euro auf 160 Euro reduziert. In einem weiteren Fall wurde die Geldbuße für das Befahren der Umweltzone Utrecht mit einem älteren Dieselfahrzeug von 120 Euro auf 110 Euro gesenkt. Insgesamt entschieden drei von vier Kantonsrichtern zugunsten der Betroffenen und setzten die Bußgelder wieder auf den Stand des Jahres 2023 zurück. Ein vierter Richter kam dagegen zu dem Schluss, dass die Regierung den erforderlichen politischen Spielraum für die Erhöhungen gehabt habe. In diesem Fall blieb das Bußgeld unverändert bestehen.

Weitere Entscheidungen bleiben abzuwarten

Welche Auswirkungen die Urteile auf andere Verkehrsbußgelder haben werden, ist derzeit noch offen. Nach Angaben des Bezirksgerichts muss sich erst zeigen, wie andere Gerichte, die Berufungsgerichte oder letztlich der Hoge Raad die Rechtsfrage beurteilen werden. Damit ist noch nicht entschieden, ob die beanstandeten Erhöhungen generell Bestand haben oder künftig in weiteren Verfahren aufgehoben werden.

Parallel dazu beschäftigt sich der Hoge Raad mit einer weiteren grundsätzlichen Frage zu Verkehrsbußgeldern. Dabei geht es um die automatische Erhöhung nicht rechtzeitig bezahlter Geldbußen. Nach derzeitiger Regelung steigt ein offenes Bußgeld zunächst um 50 Prozent und anschließend nochmals um 100 Prozent an, sodass sich der ursprüngliche Betrag verdreifachen kann. Der Generalanwalt beim Hoge Raad hält diese Regelung unter bestimmten Voraussetzungen für möglicherweise unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere wenn Betroffene wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht rechtzeitig zahlen konnten. Eine Entscheidung des Hoge Raad steht hierzu noch aus. Die Staatssekretärin für Justiz und Sicherheit kündigte an, das Urteil abzuwarten und anschließend zu prüfen.

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