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Geflügelpest breitet sich weiter aus

| von Redaktion

Symbolfoto | Bild von Anders Mejlvang auf Pixabay
Symbolfoto | Bild von Anders Mejlvang auf Pixabay

KLEVE · Niederlande erleben erneut eine massive Ausbreitungsphase der Geflügelpest (Vogelgriep): Die aktuellen Meldungen der NVWA zeigen mehrere bestätigte Infektionen in Limburg und Overijssel, dazu eine grenzüberschreitende Schutz und Überwachungszonen im Kreis Kleve. Auf drei niederländischen Betrieben sind aktuell große Tierbestände betroffen und vollständig zu räumen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Die Lage ist angespannt, denn rund um Tienray, Helden und Bornerbroek gelten strenge Verbote für den Transport von Geflügel und Eiern. Gleichzeitig macht der Ausbruch in Goch deutlich, dass auch das niederländisch deutsche Grenzgebiet direkt in die Schutzmaßnahmen einbezogen werden muss. Die zuständigen Behörden sprechen von einer Situation, die durch die anhaltenden Funde in West Europa besondere Aufmerksamkeit verlangt.

Der aktuelle Ausbruchstag zeigt mehrere parallele Fälle in den Provinzen Limburg und Overijssel sowie eine zusätzliche Schutzzone im Kreis Kleve. Die NVWA bestätigt Ausbrüche in in Tienray, Helden und Bornerbroek, mit Tierbeständen zwischen rund 180000 Tieren in Tienray, etwa 85000 Tieren in Helden und ungefähr 18000 Tieren in Bornerbroek. Die Tiere müssen jeweils vollständig geräumt werden, um die Weitergabe des Virus zu stoppen. Es gilt in allen drei Fällen ein sofortiges Transportverbot in einem Radius von zehn Kilometern. Dieses Verbot betrifft Geflügel und Eier sowie den Abtransport von Mist und Streumaterial. In den Zonen befinden sich weitere Betriebe, die beprobt oder intensiv überwacht werden. Der Fall in Tienray reicht in Teilen bis auf deutsches Gebiet, worüber die Behörden in Deutschland informiert wurden. Parallel dazu liegt unter anderem ein bestätigter Fall in Goch und Kleve (jeweils Kreis Kleve) vor, der nach Angaben der NVWA eine eigene Schutz und Überwachungszone auslöst, die bis in die Provinz Limburg hineinreicht. Während dies laut NVWA keine niederländischen Betriebe innerhalb der Zone betrifft, gelten dennoch die gleichen strengen Transportbeschränkungen. Die wiederholten Ausbrüche in kurzer Zeit sorgen nach Angaben der NOS für eine erhöhte Alarmstufe, da bereits seit Mitte Oktober landesweit eine Pflicht zur Aufstallung gilt. Trotz dieser Maßnahmen gelangen Infektionserreger offenbar weiter in Ställe, unter anderem über Luftströmungen und kleinste Partikel von Wildvögeln. LTO beschreibt in den bereitgestellten Informationen erneut die langfristige Bedeutung von Vorsorge, Biosicherheit und Monitoring, zudem die fortlaufende Arbeit an der Roadmap zur strategischen Bekämpfung der Vogelgriep. Die Belastung für Betriebe, Familien und die gesamte Branche ist erheblich und wird durch die Handels und Bewegungsbeschränkungen verstärkt.

Auswirkungen auf Betriebe und Regionen

Die aktuellen Befunde betreffen Regionen in Limburg und Overijssel sowie den Kreis Kleve. Die NVWA meldet in Tienray ein großes Fleischkuikenunternehmen, auf dem etwa 185000 Tiere geräumt werden. In der direkten Umgebung befinden sich weitere Betriebe, die zuerst beprobt und anschließend für einen Zeitraum von vierzehn Tagen engmaschig überwacht werden. Innerhalb der dreikilometerweiten Zone werden zusätzliche Betriebe gescreent, während sich im zehnkilometerweiten Umfeld insgesamt 29 Unternehmen befinden. Ein Teil dieser Zone erstreckt sich bis auf deutsches Gebiet, sodass die deutschen Behörden eingebunden wurden.

In Helden liegt ein Legehennenbetrieb mit rund 85000 Tieren vor, der ebenfalls vollständig geräumt wird. Hier befindet sich innerhalb des Radius von drei Kilometern ein zusätzliches Unternehmen, das durch die NVWA untersucht wird. Innerhalb der zehnkilometerweiten Zone liegen 43 Betriebe, ein Teil davon in Deutschland, was erneut – wie im Fall Tienray – zu Abstimmungen mit den zuständigen Stellen führt. Auch für Helden gilt, dass der Transport von Geflügel, Eiern, Mistmaterial und anderen tierischen Produkten aus Betrieben in der Zone untersagt ist.

In Bornerbroek meldet die NVWA ein weiteres Fleischkuikenunternehmen mit circa 18000 Tieren. Im Radius von einem Kilometer liegen zwei Betriebe, die beprobt und für mindestens zwei Wochen überwacht werden. Innerhalb von drei Kilometern kommen drei Unternehmen hinzu, die eine Kontrolle erhalten. Die zehnkilometerweite Zone umfasst 25 Betriebe, für die das umfassende Transportverbot gilt.

Die zusätzliche Meldung aus Goch führt zu einer Schutz und Überwachungszone auf deutschem und niederländischem Gebiet. Nach Angaben der NVWA liegen im niederländischen Teil dieser Zone keine Betriebe. Dennoch gilt auch dort das Transportverbot für Geflügelprodukte. Die deutschen Behörden sind in die Maßnahmen einbezogen und koordinieren die Anleitung für die betroffenen deutschen Unternehmen.

Hintergrund zur Vogelgriep in den Niederlanden

Die LTO betont in den bereitgestellten Hintergrundinformationen, dass Ausbrüche dieser Art seit 2003 regelmäßig auftreten. Sowohl hochpathogene als auch niedrigpathogene Varianten können bei Geflügel und anderen Vogelarten vorkommen. Die hochpathogene Form führt oft zu schweren Erkrankungen oder Todesfällen und zwingt die Behörden zur vollständigen Räumung betroffener Bestände. Die Folgen belasten einzelne Betriebe, deren Familien und ganze Regionen. Handelsbeschränkungen erschweren die wirtschaftliche Lage zusätzlich. Die LTO erklärt, dass Wildvögel, insbesondere Zugvögel, eine wesentliche Rolle bei der Eintragung des Virus spielen. Biosicherheitsmaßnahmen, Überwachung und gegebenenfalls eine Aufstallpflicht sind zentrale Instrumente zur Risikoreduzierung.

Besondere Bedeutung erhält die Arbeit des Krisisteams, das im Ausbruchsfall eingerichtet wird und in dem laut LTO neben dem Landwirtschaftsministerium auch die NVWA und die gesamte Geflügelkette vertreten sind. Das Ziel ist, schnell und effizient zu handeln, um die Verbreitung zu stoppen und die Schäden zu begrenzen. Die finanziellen Maßnahmen werden aus dem Diergezondheidsfonds gedeckt, wobei die Geflügelbranche einen großen Anteil der jährlichen Finanzierung leistet. Die LTO hebt hervor, dass die langfristige Strategie unter anderem die Erprobung von Impfungen umfasst. Eine Pilotphase dafür ist nach Angaben der Organisation für 2025 vorgesehen, nachdem Labor und Feldversuche stattgefunden haben. Zentral sei, dass eine Impfung keine internationalen Handelsbarrieren auslöst.

Einordnung der aktuellen Lage

Es sind aktuell drei Unternehmen in Limburg und Overijssel betroffen. In der aktuellen Woche sind bereits mehrere Fälle aufgetreten. Es gilt seit dem 16 Oktober eine landesweite Aufstallpflicht. Trotz dieser Maßnahme könne das Virus über Luftverwirbelungen in Ställe gelangen. Der Vorsitzende der Vakgroep Pluimveehouderij von LTO beschreibt laut NOS, dass das Virus in diesem Jahr vermutlich anders wirkt und durch Zugvögel stärker verbreitet wird. Schon kleinste Partikel, etwa lose Federn, können nach seinen Angaben ausreichen, um einen Stall zu infizieren. Die NOS verweist darauf, dass viele Betriebe Schutzmaßnahmen treffen, darunter den Wechsel von Kleidung und Schuhen oder die Reinigung der Fahrzeugräder.

Maßnahmen und Ausblick

Die momentane Lage erfordert umfassende Überwachung, Testung und Einschränkungen im Transportwesen. Die Behörden in Deutschland und den Niederlanden arbeiten im Grenzgebiet eng zusammen. Die Pilotprojekte zur Impfung werden weiter vorbereitet und stellen laut LTO einen möglichen Baustein für eine langfristige Lösung dar. Kurzfristig bleibt die Situation insbesondere für Haltungen von Fleischküken herausfordernd, da die Wirksamkeit von Impfstoffen Zeit benötigt und bei Tieren mit kurzem Lebenszyklus nur begrenzte Wirkung entfalten kann.

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