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Feuerwerksverbot beschlossen, aber nicht sofort

| von Redaktion

Feuerwerk bald nur noch über profesionelle Shows | Foto: HOLLAND.guide

DEN HAAG · Das generelle Verbot von privatem Feuerwerk in den Niederlanden ist beschlossen. Die Erste Kammer hat dem Gesetz der Abgeordneten Jesse Klaver (GroenLinks-PvdA) und Esther Ouwehand (PvdD) zugestimmt. Damit ist das Verbot endgültig. Es gilt allerdings nicht bereits zu Silvester 2025, sondern frühestens zur Jahreswende 2026/2027. Grund sind praktische Hürden wie die nötige gesetzliche Ausarbeitung und eine ausstehende Kompensationsregelung für die Feuerwerksbranche. Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser hatten auf eine schnellere Umsetzung gehofft.

Nach jahrelanger Diskussion ist es nun amtlich: Der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk durch Privatpersonen wird in den Niederlanden verboten. Ausgenommen bleibt lediglich sogenanntes F1-Feuerwerk wie Knallerbsen oder Wunderkerzen. Die Entscheidung der Ersten Kammer am 1. Juli 2025 ist der letzte politische Schritt. Doch trotz der Zustimmung ist klar: Das Verbot tritt nicht bereits zur kommenden Jahreswende 2025/2026 in Kraft. Laut Staatssekretär Thierry Aartsen ist der Zeitplan für eine sofortige Umsetzung unrealistisch. Es fehlen konkrete Ausführungsbestimmungen und eine Lösung für die Entschädigung von Feuerwerksverkäufern. Das Gesetz wird frühestens zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten.

Hintergrund des Verbots

Die Initiative zu einem umfassenden Feuerwerksverbot stammt von Jesse Klaver (GroenLinks-PvdA) und Esther Ouwehand (PvdD). Ihr Ziel: mehr Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt. Jedes Jahr werden hunderte Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt, viele davon sind Jugendliche. Zudem klagen Notdienste regelmäßig über Übergriffe mit Pyrotechnik. Diese Probleme führten zu einem zunehmenden Ruf nach einem landesweiten Verbot.

Was wird verboten und was bleibt erlaubt

Das neue Gesetz verbietet sämtliches Feuerwerk der Kategorien F2 und höher. Damit sind beliebte Artikel wie Raketen, Batterien oder Böller für Privatpersonen künftig nicht mehr erlaubt. Nur F1-Produkte – etwa Wunderkerzen, Knallerbsen oder kleine Fontänen – dürfen weiterhin verkauft und verwendet werden. Professionelle Feuerwerksshows bleiben grundsätzlich erlaubt. Dafür müssen jedoch klare Regeln geschaffen und Genehmigungsverfahren organisiert werden.

Warum die Umsetzung auf sich warten lässt

Zwar wünschen sich viele Beteiligte eine schnelle Umsetzung, doch es bestehen noch erhebliche praktische Hindernisse. Staatssekretär Aartsen muss zunächst eine Allgemeine Maßnahme von Verwaltung (AMvB) ausarbeiten, in der geregelt wird, welche Ausnahmen es geben darf. Zudem fordern die Gemeinden klare Rahmenbedingungen für genehmigte Feuerwerksshows. Auch eine Entschädigungsregelung für Feuerwerksverkäufer ist Teil des Gesetzespakets. Solange diese Punkte nicht geklärt sind, kann das Verbot nicht umgesetzt werden.

Streitpunkt: Zeitpunkt des Inkrafttretens

Während einige Parteien, darunter GroenLinks-PvdA und ChristenUnie, forderten, das Verbot bereits zu Silvester 2025/2026 umzusetzen, verwies Aartsen auf fehlende rechtliche und finanzielle Voraussetzungen. Eine Einführung im Jahr 2026 ist bereits ein ambitioniertes Ziel. Ein späterer Start zur Jahreswende 2027/2028 sei nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Motion zur weiteren Verzögerung wurde jedoch von der Ersten Kammer abgelehnt.

Stimmen aus der Politik

Die Meinungen im Senat gingen weit auseinander. Während die SGP das Verbot als überfällige Maßnahme zum Schutz von Menschenleben sieht, warnten Parteien wie BBB und FVD vor einem weiteren Abbau niederländischer Traditionen. Auch Fragen zur Umsetzbarkeit und zur Kontrolle insbesondere grenzüberschreitender illegaler Einfuhren wurden aufgeworfen. Die VVD sah in dem Gesetz vor allem ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, obwohl auch sie Zweifel an der sofortigen Wirkung äußerte.

Polizei und Notdienste begrüßen das Verbot

Wie NU.nl berichtet, unterstützen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste das Verbot ausdrücklich. Sie hoffen auf weniger Angriffe und Verletzungen in der Silvesternacht. Gleichzeitig äußerten sie Sorge darüber, dass es 2025 zu einem „letzten Jahr des Chaos“ kommen könnte. Der Verband der kommunalen Ordnungsdienste (BOA Bond) sprach von einem weiteren Jahr voller „gesodemieter“, also Ärger und Konflikte.

Lokale Ausnahmen und Verantwortung der Gemeinden

Ein Änderungsantrag des Gesetzes erlaubt es Bürgervereinigungen, bei ihrer Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung für organisierte Feuerwerksshows zu beantragen. Die Bürgermeister erhalten die Befugnis, unter klaren Bedingungen solche Ausnahmen zu erteilen. Kritiker wie der SGP und die SP bezweifeln allerdings, ob Bürgermeister die richtige Instanz für diese Entscheidungen sind.

Ökonomische Folgen für die Branche

Ein weiteres zentrales Thema war die wirtschaftliche Auswirkung auf die Feuerwerksbranche. Die FVD bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Schlag für kleine Unternehmer, die auf den Jahresendverkauf angewiesen sind. Die genaue Ausgestaltung einer Kompensationsregelung ist bislang noch offen. Eine verlässliche Finanzierung innerhalb des IenW-Haushalts (Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat) konnte laut Staatssekretär Aartsen nicht gefunden werden.

Ausblick

Das Verbot ist beschlossen, doch sein Inkrafttreten ist weiter abhängig von der Umsetzung zentraler Punkte. Bis zur Silvesternacht 2026/2027 bleibt der Verkauf und das Abbrennen vieler Feuerwerkskörper erlaubt. Die Zustimmung der Ersten Kammer bedeutet lediglich, dass der politische Wille nun formal feststeht. Die kommenden eineinhalb Jahre werden entscheidend dafür sein, ob das Gesetz rechtzeitig und wirksam umgesetzt werden kann.

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