Endgültig: Feuerwerkverbot beschlossen
| von Redaktion
DEN HAAG · Ein historischer Einschnitt für den Jahreswechsel in den Niederlanden: Das landesweite Feuerwerksverbot für Verbraucher ist endgültig beschlossen und tritt am 1. August 2026 in Kraft. Damit dürfen Privatpersonen bereits zur kommenden Silvesternacht kein Konsumentenfeuerwerk mehr kaufen, verkaufen oder abbrennen. Ausnahmen gelten ausschließlich für lokal verankerte Vereine oder Stiftungen, die unter strengen Auflagen eine Genehmigung ihrer Gemeinde erhalten. Das endgültige Inkrafttreten wurde mit der Veröffentlichung im Staatsblad besiegelt, nachdem alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die vom Parlament verlangten Regelungen ausgearbeitet worden waren. Ziel ist ein sichererer Jahreswechsel mit klaren Vorgaben für Kommunen, Veranstalter und Behörden.
Mit der Veröffentlichung des Inkrafttretungsbeschlusses im Staatsblad ist ein jahrelanger politischer Prozess abgeschlossen. Die Wet veilige jaarwisseling war bereits 2025 von Erster und Zweiter Kammer verabschiedet worden, konnte jedoch erst in Kraft treten, nachdem drei Voraussetzungen erfüllt waren. Dazu gehörten ein Handlungsplan zur Durchsetzung des Verbots, die Ausgestaltung einer Ausnahmeregelung für Gemeinden sowie eine Regelung zur Entschädigung der Feuerwerksbranche. Nach Zustimmung der Ersten Kammer Anfang Juni und ohne Einwände der Zweiten Kammer steht nun fest, dass das Gesetz am 1. August 2026 wirksam wird. Die Staatssekretärin für Infrastruktur und Wasserstaat hat den Beschluss inzwischen formell bestätigt. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie ab diesem Zeitpunkt kein Feuerwerk der bisherigen Kategorien mehr kaufen, verkaufen oder zünden dürfen.
Erlaubt bleibt lediglich sehr leichtes Feuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen. Bereits seit 2020 war besonders lautes Knallfeuerwerk wie Böller und Raketen bestimmter Kategorien untersagt. Gleichzeitig endet damit eine jahrzehntelange Tradition, bei der Millionen Niederländer den Jahreswechsel mit eigenem Feuerwerk feierten. Hintergrund der politischen Entwicklung waren unter anderem die zahlreichen Zwischenfälle während der vergangenen Jahreswechsel. Nach der Silvesternacht 2024 auf 2025 nahm die Unterstützung für ein landesweites Verbot deutlich zu, nachdem mehr als 8.000 Vorfälle sowie verstärkte Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte registriert worden waren.
Vereine können Ausnahmegenehmigungen erhalten
Das Verbot gilt nicht ausnahmslos. Lokale Vereine und Stiftungen können weiterhin eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie eine nachweisbare Bindung zur jeweiligen Gemeinde besitzen. Damit sollen beispielsweise Nachbarschafts-, Sport- oder spezielle Feuerwerksvereine die Möglichkeit erhalten, gemeinschaftliche Feuerwerksshows zu organisieren. Die Genehmigungen werden ausschließlich von den Bürgermeistern erteilt. Nach einer Stellungnahme des Raad van State wurden die Bedingungen gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich verschärft. So dürfen Vereine Feuerwerk nur noch innerhalb ihrer eigenen Gemeinde abbrennen. Dadurch soll verhindert werden, dass eigens gegründete Vereinigungen das Verbot umgehen und an beliebigen Orten Feuerwerk veranstalten. Außerdem gelten dieselben Sicherheitsabstände wie bei professionellen Feuerwerksshows. Je nach Art des Feuerwerks müssen Zuschauer einen Mindestabstand von 15, 40 oder 60 Metern einhalten. Pro Veranstaltung sind maximal 200 Kilogramm Feuerwerk der Kategorie F2 zulässig.
Gemeinden bereiten sich auf den ersten Jahreswechsel vor
Bis zum Jahreswechsel haben die Gemeinden Zeit, die neue Gesetzeslage umzusetzen und Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu bearbeiten. Zur Unterstützung erstellt die Vereniging van Nederlandse Gemeenten eine Handreichung mit praktischen Empfehlungen und einem Bewertungsrahmen für Genehmigungen. Parallel dazu werden Informationsveranstaltungen und Webinare angeboten. Außerdem startet im Sommer eine landesweite Informationskampagne, mit der Bürger über die neuen Regeln informiert werden. Gleichzeitig sollen Kommunen und andere Beteiligte Hilfsmittel erhalten, um die neuen Vorschriften einheitlich umzusetzen.
Abgabetage für vorhandenes Feuerwerk
Da viele Menschen noch Feuerwerk zu Hause lagern könnten, werden im September und Oktober landesweite Abgabetage organisiert. Bürger können ihre Bestände dort straffrei und ohne rechtliche Folgen abgeben. Nach Angaben der Regierung sollen dafür in 30 Gemeinden vorübergehende Sammelstellen eingerichtet werden. Die Standorte werden so verteilt, dass möglichst jeder innerhalb von etwa 45 Minuten eine Abgabestelle erreichen kann. Die Aktion soll verhindern, dass verbotenes Feuerwerk bis zum Jahreswechsel aufbewahrt oder weiterverkauft wird und zugleich den Vollzug des neuen Verbots erleichtern.
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