E-Scooter legal: Startschuss im Juli
| von Redaktion

DEN HAAG · E-Scooter-Zulassung steht kurz bevor: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen in den Niederlanden erstmals bestimmte E-Tretroller legal am Straßenverkehr teilnehmen – sofern sie eine nationale Typgenehmigung erhalten und mit einem neuen Kennzeichen ausgestattet sind. Das kündigte Infrastrukturminister Barry Madlener (PVV) laut De Telegraaf an. Mit der neuen Regelung für sogenannte „besondere Bromfietsen“ ohne Tretunterstützung zieht die Regierung Konsequenzen aus dem bislang rechtlich unklaren Einsatz der beliebten Flitzer. Die Maßnahme soll für mehr Übersicht, Kontrolle und Verkehrssicherheit sorgen – eine offizielle Zulassung war bislang für E-Scooter in den Niederlanden nicht gegeben.
Bislang waren E-Scooter (e-steps) auf niederländischen Straßen ein rechtliches Minenfeld: Während sie vielerorts verkauft wurden, war ihre Nutzung auf öffentlichem Grund nicht gestattet – zumindest nicht legal. Das ändert sich nun: Ab dem 1. Juli 2025 greift die neue Kennzeichenpflicht für „lichte elektrische voertuigen zonder trapondersteuning“, wie die Fahrzeuge offiziell heißen. Diese Regelung umfasst neben E-Scootern auch andere elektrisch betriebene Leichtfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren und eine Motorleistung von maximal 4 kW haben. Voraussetzung für die Zulassung ist die Anerkennung als „bijzondere bromfiets“ und eine nationale Typgenehmigung durch die RDW, wie die NOS zusammenfasst. Für neue Fahrzeuge gilt die Pflicht sofort ab Juli, für bereits vorhandene Modelle besteht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 – danach dürfen nicht registrierte E-Scooter nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden. Das Antragsverfahren für bestehende Modelle kann online erfolgen und kostet lediglich 18 Euro, da der Staat den Großteil der tatsächlichen Kosten übernimmt. Minister Madlener begründet den Schritt mit dem Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit und Klarheit im öffentlichen Raum. Die Kennzeichenpflicht macht es der Polizei einfacher, Verstöße zu ahnden und unzulässige Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Außerdem wird so auf einen Blick erkennbar, welche Modelle offiziell zugelassen sind. Damit stehen nun erstmals legale Wege offen, E-Scooter in den Alltag zu integrieren – sofern sie den technischen Anforderungen und Zulassungsverfahren entsprechen.
Zulassung nur für geprüfte Modelle
Anders als in vielen Nachbarländern war die Nutzung von E-Scootern in den Niederlanden bisher grundsätzlich nicht erlaubt. Grund dafür ist das spezielle Zulassungsverfahren für sogenannte „besondere Bromfietsen“. Diese Fahrzeuge dürfen nur dann auf die Straße, wenn sie von der RDW – der niederländischen Zulassungsbehörde – auf Basis einer nationalen Typgenehmigung zugelassen wurden. Die Anforderungen sind streng: Maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, ein E-Motor mit maximal 4 kW Leistung, keine Tretunterstützung, keine Sitzgelegenheit – und künftig eben auch ein Kennzeichen sowie eine Haftpflichtversicherung mit gut sichtbarem Aufkleber.
Schrittweise Umsetzung der neuen Regeln
Die neue Kennzeichenpflicht gilt ab dem 1. Juli 2025 für alle neu auf den Markt gebrachten Fahrzeuge. Wer bereits ein zugelassenes Modell besitzt – etwa einen BSO-Transporter (Buitenschoolse opvang), oder andere vom Ministerium zuvor genehmigte Typen – hat bis zum 30. Juni 2026 Zeit, ein Kennzeichen bei der RDW zu beantragen. Nach dieser Frist droht bei Nutzung ohne gültige Zulassung ein Bußgeld. Für bestehende Fahrzeuge wird das Verfahren vereinfacht: Die Kosten für den Antrag sind mit 18 Euro bewusst niedrig gehalten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Die Differenz zum regulären Preis von rund 50 Euro wird vom Ministerium übernommen.
Hintergrund: Sicherheit und Ordnung
Hintergrund der Regelung ist laut Minister Madlener der Wunsch nach mehr Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Ohne zentrale Registrierung und sichtbare Kennzeichnung sei es der Polizei bislang kaum möglich gewesen, legale von illegalen Fahrzeugen zu unterscheiden. Die neue Regelung ermögliche hingegen eine gezielte Kontrolle – und schaffe auch für Nutzer mehr Sicherheit: Wer mit einem ordnungsgemäß zugelassenen E-Scooter unterwegs ist, muss sich keine Sorgen über ein Bußgeld machen.
Kein Freifahrtschein für alle E-Scooter
Die Neuregelung bedeutet allerdings nicht, dass automatisch alle E-Scooter zugelassen werden. Es muss sich um Modelle handeln, die als „bijzondere bromfiets“ offiziell anerkannt sind. Bislang gibt es laut NOS kaum solche Modelle mit Genehmigung – es ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies durch die neue Gesetzgebung schnell ändern wird. Hersteller können seit dem 1. Januar 2024 entsprechende Anträge bei der RDW stellen. Eine vollständige Liste der bislang genehmigten Fahrzeugtypen ist auf der RDW-Website einsehbar. Wichtig: Fahrzeuge ohne nationale Typgenehmigung dürfen ausschließlich auf Privatgelände genutzt werden, das vollständig vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt ist.
Startsignal für neue Mobilität
Mit der Zulassung von E-Scootern im Rahmen der bestehenden Regeln für besondere Bromfietsen macht die niederländische Regierung einen entscheidenden Schritt in Richtung moderner urbaner Mobilität. Die klaren Vorgaben zur Technik, Zulassung und Kennzeichnung schaffen nicht nur mehr Sicherheit, sondern eröffnen zugleich neue Möglichkeiten für den Alltag in der Stadt. Voraussetzung bleibt jedoch ein genehmigtes Modell – erst dann darf der Elektroroller auf Radwegen durch die Stadt rollen.
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