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DigiD-Betreiber legt Einspruch gegen Übernahmeverbot ein

| von Redaktion

Screenshot | Quelle: digid.nl
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DEN HAAG · Die Auseinandersetzung um die geplante Übernahme des DigiD-Dienstleisters Solvinity geht in die nächste Runde. Das niederländische Cloudunternehmen hat offiziell Rechtsmittel gegen das von der Regierung verhängte Übernahmeverbot eingelegt, meldet NRC. Die Staatssekretärin für Digitale Wirtschaft und Souveränität, Willemijn Aerdts, hatte Ende Mai die Übernahme durch das US-Unternehmen Kyndryl untersagt und dies mit dem Schutz des öffentlichen Interesses begründet. Die Entscheidung beruhte auf einem geheimen Gutachten des Bureau Toetsing Investeringen. Nun soll ein Gericht prüfen, ob das Verbot rechtmäßig zustande gekommen ist. Der Fall gilt als besonders bemerkenswert, da es sich um das erste bekannte Verbot einer Übernahme eines niederländischen Unternehmens durch einen amerikanischen Konzern aus Gründen des öffentlichen Interesses handelt.

Solvinity betreibt unter anderem die Infrastruktur hinter DigiD und weiteren staatlichen digitalen Diensten. Das Unternehmen befindet sich derzeit mehrheitlich im Besitz britischer Investoren. Diese wollten Solvinity an den US-Technologiekonzern Kyndryl verkaufen. Die niederländische Regierung stoppte die Transaktion jedoch Ende Mai. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erfolgte die Entscheidung auf Grundlage eines Gutachtens des Bureau Toetsing Investeringen (BTI), das mögliche Risiken für nationale Sicherheitsinteressen bei Investitionen, Fusionen und Übernahmen untersucht.

Das Gutachten selbst bleibt geheim. Mitglieder der Zweiten Kammer erhielten jedoch hinter verschlossenen Türen eine Erläuterung durch beteiligte Beamte. Solvinity akzeptiert die Entscheidung nicht und hat inzwischen ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Das Unternehmen erklärte gegenüber NRC, die von der Regierung geäußerten Sorgen ernst zu nehmen. Gleichzeitig benötige man Klarheit über die tatsächliche und rechtliche Grundlage des Beschlusses. Erst auf dieser Basis könnten weitere Schritte gemeinsam mit der Regierung sorgfältig bewertet werden. Das Wirtschaftsministerium bestätigte inzwischen, dass ein Rechtsmittelverfahren läuft. Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens wolle sich das Ministerium derzeit nicht weiter zum Inhalt des Falls äußern.

Verhandlung Anfang Juli geplant

Nach Informationen von NRC wird am 6. Juli vor dem Gericht in Rotterdam ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung behandelt. Eingereicht wurde dieser von Solvinity BV sowie Host Lux S., der Gesellschaft, die den britischen Mehrheitseigentümer Vitruvian Partners vertritt.

Die Antragsteller hatten beantragt, die Verhandlung vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Diesem Wunsch wird das Gericht jedoch nicht vollständig entsprechen. Möglich ist nach Angaben von NRC lediglich, dass einzelne Teile der mündlichen Verhandlung hinter verschlossenen Türen stattfinden.

Geheimes Gutachten bleibt zentraler Streitpunkt

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht weiterhin das geheime Gutachten des Bureau Toetsing Investeringen. Die Staatssekretärin hatte bei Bekanntgabe des Verbots erklärt, die Übernahme könne Risiken für das öffentliche Interesse mit sich bringen. Weitere Details wurden nicht veröffentlicht.

Nach Angaben von Staatssekretärin Aerdts seien die identifizierten Risiken nicht ausreichend zu beseitigen gewesen. Zudem habe die Regierung das öffentliche Interesse nicht ausreichend garantieren können. Deshalb sei ein Eingreifen notwendig geworden. Sie betonte zugleich, dass Eingriffe in den Markt ein schwerwiegendes Mittel seien und nicht leichtfertig vorgenommen würden.

Sorgen um DigiD und staatliche Daten

Die geplante Übernahme hatte bereits vor dem Verbot erhebliche politische und gesellschaftliche Diskussionen ausgelöst. Eine Mehrheit der Zweiten Kammer sprach sich gegen den Verkauf an das amerikanische Unternehmen aus. Auch verschiedene IT-Experten äußerten Bedenken.

Im Mittelpunkt stand dabei die Rolle von Solvinity als Betreiber zentraler digitaler Infrastruktur für staatliche Dienste wie DigiD. Kritiker befürchteten, dass bei einer Übernahme durch ein amerikanisches Unternehmen unter bestimmten Umständen Einflussmöglichkeiten der US-Behörden entstehen könnten. In den Diskussionen wurde unter anderem die Möglichkeit genannt, dass der Zugang zu Diensten blockiert oder Daten angefordert werden könnten.

Bürgerrechtsorganisationen wollen sich beteiligen

Mehrere Organisationen, die bereits früher gegen die geplante Übernahme vorgegangen waren, wurden inzwischen über das Verfahren informiert. Nach Angaben von NRC handelt es sich dabei um die Stiftung Firewall, die Stiftung Human Rights in Finance sowie die Stiftung Privacy First.

Mindestens zwei dieser Organisationen haben bereits angekündigt, die Möglichkeit einer Beteiligung am Verfahren nutzen zu wollen. Sie erhoffen sich nach eigenen Angaben zusätzliche Einblicke in die Beweggründe, die letztlich zum Übernahmeverbot geführt haben.

Kyndryl reagierte enttäuscht

Der amerikanische Konzern Kyndryl hatte bereits unmittelbar nach dem Übernahmeverbot seine Enttäuschung über die Entscheidung der niederländischen Regierung zum Ausdruck gebracht. Das Unternehmen hatte den Kauf von Solvinity angestrebt, um seine Aktivitäten im Bereich Cloud- und Infrastrukturservices auszubauen.

Ob das Gericht dem Antrag von Solvinity folgt oder die Entscheidung der Regierung bestätigt, bleibt zunächst offen. Mit der anstehenden Verhandlung Anfang Juli beginnt nun die juristische Aufarbeitung eines Falls, der in den Niederlanden als außergewöhnlicher Eingriff in eine internationale Unternehmensübernahme gilt.

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