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Deutschland erklärt die meisten Provinzen zum Risikogebiet

| von Thomas Klimeck

Deutsche Reisewarnung vom 02.10. | Copyright: GeoNames, Microsoft | Erstellt durch: DACHIST.org

Zuerst Noord-Holland und Zuid-Holland, dann Utrecht, und jetzt fast die kompletten Niederlande: Nur noch Zeeland und Limburg sind nicht als Risikogebiet eingestuft. Es ist nicht nur ein Stich ins Herz der holländischen Tourismusbranche, sondern auch schmerzlich für die Urlauber selbst. Auch Deutsche in den Niederlanden sind von der Einstufung betroffen.

Alle Alarmglocken auf dem Corona-Dashboard der niederländischen Behörden klingeln seit letztem Dienstag. Es wurde ein weiterer Signalwert überschritten: Die Anzahl der Krankenhauseinweisungen war der einzige Grenzwert, der noch unter dem Grenzwert lag. Die durchschnittliche Anzahl der täglichen Krankenhauseinweisungen in den letzten drei Tagen betrug 48. Der Signalwert, der anzeigt, dass die Ausbreitung des Coronavirus nicht unter Kontrolle ist, wurde von den niederländischen Behörden auf 40 festgelegt. Heute liegt er etwas unter 40, nämlich bei 39.

Aber auch die Anzahl der positiven Coronatests hat in der vergangenen Woche wieder stark zugenommen. Nach Angaben des RIVM (dem niederländischen Gegenstück zum Robert Koch Institut) waren es 19.326 gegenüber 13.471 in der Woche zuvor. Der Prozentsatz der durchgeführten Tests, der sich als positiv herausstellte, stieg auf 7,4 Prozent. Eine Woche zuvor waren das noch 6,1 Prozent.

Quelle: data.rivm.nl | Grafik: DACHIST.org

In den Niederlanden steigen die Fallzahlzahlen drastisch, und zwar in allen Regionen. Die bei deutschen Urlaubern beliebte Provinz Zeeland ist zwar noch das Schlusslicht in der Inzidenzübersicht, aber auch dort können kann sich Situation sprunghaft verschlechtern. In der Tabelle 1 ist deutlich zu sehen, dass die Inzidenzen von der KW38 zur KW39 (letzte Woche) zunehmen. Dabei ist der Anteil der positiven Coronatests in den Teststraßen der Gesundheitsämter (GGD) nahezu identisch. In der KW38 haben sich 192.255 Personen testen lassen, in der letzten Wochen waren es mit 207.670 Personen ca. 8% mehr.

Der Verlauf der Neuinfektionen zeigt, dass vor drei Monaten rund 50 Infektionen festgestellt wurden, mittlerweile sind es weit über 2000 pro Tag. Auffällig ist auch, dass die niederländischen Gesundheitsämter (GGD) bei den täglichen Meldungen der Fallzahlen noch Nachmeldungen liefern, die sich über die letzten zwei Wochen verteilen. Dadurch können zuverlässige Inzidenzwerte der letzten Tage nur schwer angegeben werden. Es ist aber auch ein deutliches Zeichen, dass die niederländischen Gesundheitseinrichtungen absolut überfordert sind.

Die Summer aller Fakten hat die deutschen Behörden veranlasst, um die Provinzen Noord-Holland, Zuid-Holland, Utrecht, Groningen, Friesland, Drenthe, Overijssel, Gelderland, Flevoland und Noord-Brabant zum Risikogebiet zu erklären. Limburg und Zeeland sind nicht dabei. Für diese beiden Provinzen gelten allgemeine Reisehinweise.

Tabelle 1: COVID-19 pro Sicherheitsregion

  Anzahl COVID-19 Meldung
pro 100.000 Einwohner
% positive Test in Teststraßen
  KW38 KW39 28.09.2020 KW38 KW39
Amsterdam-Amstelland 199 251 50 13 13
Haaglanden 138 185 32 11 10
Rotterdam-Rijnmond 115 171 34 11 11
Hollands-Midden 80 138 19 6 7
Gelderland-Zuid 68 111 14 6 7
Utrecht 71 109 18 5 6
Zaanstreek-Waterland 65 105 20 6 8
Kennemerland 71 104 14 6 9
Gooi en Vechtstreek 81 102 13 7 7
Zuid-Holland-Zuid 67 96 15 6 6
Brabant-Zuidoost 47 93 19 5 6
Groningen 50 82 7 5 9
Brabant-Noord 45 82 10 4 6
Gelderland-Midden 43 80 12 4 5
Midden- en West-Brabant 37 74 11 4 5
Flevoland 53 70 8 5 8
Noord-Holland-Noord 32 60 10 4 6
Twente 33 59 12 4 5
Drenthe 19 58 10 3 5
Noord- en Oost-Gelderland 34 57 10 3 4
Fryslân 26 46 7 3 7
IJsselland 30 45 7 3 4
Limburg-Noord 26 39 9 3 3
Limburg-Zuid 22 33 7 2 3
Zeeland 24 29 3 3 1
Niederlande insgesamt
67 103   6 7

Deutsche Urlauber und deutsche Auswanderer betroffen

In dem 4. Quartal würden voraussichtlich 250.000 bis 300.00 Urlauber aus Deutschland in die betroffenen Provinzen reisen. Diese stehen nun vor einer Herausforderung, da niemand weiß, wie lange die Situation andauern wird. Spannende Zeiten erleben auch die Touristen, die nach Limburg oder in das sehr beliebte Zeeland wollen. Dort ist aktuell ein allgemeiner Reisehinweis seitens der deutschen Behörden gegeben worden. Es bleibt fraglich, wann und ob diese beiden Provinzen auch zum Risikogebiet erklärt werden.

In den betroffenen Provinzen leben auch über 60.000 Deutsche, die für die Arbeit, die Liebe oder das Studium dort hingezogen wird. Sie müssen sich alle an die geltenden Vorschriften halten, wenn sie nach Deutschland einreisen. Dazu gehört die Meldepflicht bei Gesundheitsamt, Testpflicht und Quarantäne. Der Besuch der Familie in Deutschland am Wochenende wird somit eine Herausforderung oder ist schlichtweg nicht möglich.

Sorglich ist auch die Position von Vermietern niederländischer Ferienhäuser. Fallzahlen werden schön geredet und die Situation als problemlos dargestellt. Wir können hier leider nur darauf hinweisen, dass Corona mit einer einzigen Person begonnen hat und mittlerweile in den Niederlanden weit über 100.000 Infektionen stattgefunden haben. Die finanzielle Situation der betroffenen Anbieter ist sicherlich nicht zu unterschätzen und es ist wünschenswert, wenn deutsche Touristen bald wieder ohne Risiken und Probleme in die Niederlande reisen können.

Einreise nach Deutschland

Die Benennung von Utrecht als Risikogebiet hat einige Konsequenzen für Menschen, die aus diesen Gebieten nach Deutschland einreisen. Für Reisende, die nach Deutschland reisen, gelten die Coroaneinreiseverordnungen der Bundesländer.

Ein Transit durch die Bundesländer ist meistens relativ problemlos. Im Zielland müssen aber die aktuellen Regeln befolgt werden, da sonst Strafen bis zu 25.000€ erfolgen können.

Jedes Bundesland hat eine ähnliche, aber dennoch andere Verordnung. Ein Teil baut auch auf der bundesweiten Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (PDF) vom 6. August 2020 auf. Dort steht unter § 1 Testpflicht:

(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben nach ihrer Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis nach Maßgabe des Absatzes 2 darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Die Anforderung nach Satz 1 kann bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen. Gebiete im Sinne des Satzes 1 sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlicht hat.

(2) Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekular-biologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Staat durchgeführt worden ist, der durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht worden ist. Die molekularbiologische Testung darf, soweit sie vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

(3) Die ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Personen nach § 36 Absatz 7 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet sind zu dulden, weil sie nicht ihrer Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 nachkommen, umfasst eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich einer Abstrichnahme zur Gewinnung des Probenmaterials.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder ihrem ersten sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen.

(5) Eine nach Landesrecht angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet bleibt unberührt. Weitergehende Regelungen und Einzelmaßnahmen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

In den Vorschriften der Bundesländer werden Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern und Quarantänemaßnahmen erläutert. Reisende sollten sich daher gut in den Coronaportalen der Bundesländer informieren.

Quelle: ECDC | Beim European Centre for Disease Prevention and Control ist schon seit mehreren Wochen zu erkennen, dass die niederländischen Provinzen dunkler werden, und somit die 14-Tage-Inzidenz steigt.

Konsequenzen

Reisende, die in den letzten 14 Tagen in den Provinzen Noord-Holland, Zuid-Holland, Utrecht, Groningen, Friesland, Drenthe, Overijssel, Gelderland, Flevoland und Noord-Brabant waren und nach Deutschland reisen, müssen folgende Punkte beachten:

  • Verpflichtender COVID-19-PCR-Test
  • Ggf. eine Quarantäneverpflichtung
  • Meldepflicht beim Gesundheitsamt
  • Aussteigekarte
  • Erlöschen/Einschränkungen von (Reise-)Versicherungen

Mehr Informationen zur Meldepflicht mit der Aufenthaltsadresse beim Gesundheitsamt, Aussteigekarte und zur Einreise nach dem Urlaub im Risikogebiet bietet auch das Bundesgesundheitsministerium an. Es ist zu beachten, dass bei Falschangaben und Nichteinhaltung der Regeln dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ verfolgt werden kann.

Der COVID-19-PCR-Test kann in Deutschland kostenlos angefragt werden, wenn man in Deutschland krankenversichert ist und aus einem Risikogebiet einreist. Ansonsten kann ein Beitrag gefragt werden. Die Kosten variieren zwischen 50 und 150€.

Wer sich in Deutschland testen lässt, bekommt einen QR-Code und ein Kennwort. Diese Daten können in der deutschen Corona Warn App eingelesen werden. Wird der Bildschirm grün, war der Test negativ. Das Testergebnis kann als PDF heruntergeladen werden.

Reisende müssen unbedingt die Verordnungen der Bundesländer prüfen! Es gibt auch Ausnahmen! So hat NRW ab dem 3. Oktober eine 24 Stunden Freistellung eingebaut.

Welches Gesundheitsamt ist zuständig?

Das Gesundheitsamt des Zielortes. Dieses ist einfach über das RKI PLZTool abzufragen.

Urlaub, und jetzt?

Wer in diesen Provinzen seinen Urlaub geplant hat, kann Diskussionen mit den Anbietern oder Vermietern erwarten, um die Reise zu stornieren. Reisende sollten eine gütliche Lösung versuchen zu finden. Im Zweifelsfall stehen Reisevermittler oder Partnerwebseite sicherlich auch mit Rat und Tat zur Verfügung, um für eine positive Abwicklung zu sorgen.

Zu beachten ist, dass (Reise-)Versicherungen aussetzen können, wenn in Risikogebiete gereist wird. Daher sollten Urlaub, aber auch Geschäftsreisende vorab klären, ob die Versicherungen im Schadensfall bezahlen oder nicht.

Ausnahmen

Es gibt zahlreiche Ausnahmen für die diversen Einreiseverpflichtungen, die u.a. für Grenzpendler, Sicherheitsbehörden, Personen mit geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht gelten. Diese können Sie aus den einzelnen Verordnungen der Bundesländer entnehmen.

NRW ermöglicht ab morgen kurze Ausflüge in Risikogebiete bzw. auch die Einreise aus den Risikogebieten, wenn man sich max. 24 Stunden in NRW aufhält. Das soll den kleinen Grenzverkehr weiterhin ermöglichen.

Reisende sollten sich daher die entsprechenden Einreiseverordnungen gut ansehen.

Coronatest

In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Dass es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen?

Sie reisen aus den niederländischen Risikogebieten nach Deutschland und haben keine Symptome:
Möglichkeit A) Rufen Sie bei dem zuständigen Gesundheitsamt an. Teilen Sie mit, dass Sie aus einem Risikogebiet einreisen und beantragen Sie einen COVID-19-PCR-Test.
Möglichkeit B) Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der deutschen Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Hinweis: Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt ab dem 15. September 2020, dass sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Lesen Sie dazu mehr auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Kostenpflichtig, aber schneller:
In den Niederlanden bieten unterschiedliche gewerbliche Anbieter - wie Vaccinaties Op Reis - kostenpflichtige COVID-19-PCR-Test an, die eine aktive Infektion nachweisen. Diese können auch in Kombination mit einem Antikörpertest gemacht werden. Damit wird festgestellt, ob man Corona bereits hatte. Alle Corona-Testergebnisse werden mit einer international anerkannten medizinischen Non-COVID-Erklärung geliefert, die von einem der Ärzte unterzeichnet wurde. Diese Erklärung kann den Behörden vorgelegt werden.

Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.

Wie werden die Reisewarnungen bestimmt?

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In Deutschland müssen u.a. in der 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 Fälle vorliegen. Das Robert Koch Institut prüft dies regelmäßig und hat daher ab heute die Reisewarnung angepasst. In den Provinzen Südholland mit den Städten Den Haag und Rotterdam und Nordholland mit der Stadt Amsterdam sowie in Utrecht liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit deutlich über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner. Aber auch in anderen Regionen ist die Inzidenz zu hoch. Deshalb wurden die Provinzen Nordholland, Südholland, Utrecht, Groningen, Friesland, Drente, Overijssel, Gelderland, Flevoland und Nordbrabant am 2. Oktober um 17:30 Uhr zu Risikogebieten erklärt.

Andere Länder orientieren sich zum Beispiel an den 10 bzw. 14-Tage-Inzidenzen. Das erklärt, wieso manche Länder die Reisewarnungen zu anderen Zeitpunkten veröffentlichen.

Welche Gemeinden sind betroffen?

Mit unserem Suchtool kann schnell analysiert werden, ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht. Es können über 350 Gemeinden der Niederlande abgefragt werden. Die Ergebnisseite liefert allgemeine Informationen und Links zu den Behörden und Fallzahlen.

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