Box 3 Reform nimmt Hürde
| von Redaktion
DEN HAAG · Die Reform der Vermögensbesteuerung in den Niederlanden nimmt konkrete Formen an. Die Zweite Kammer hat sich nach intensiver Debatte mehrheitlich hinter das Gesetz zur Besteuerung des tatsächlichen Rendements in Box 3 gestellt. Trotz breiter Kritik gilt die Einführung des neuen Systems ab 2028 als wahrscheinlich. Hintergrund ist laut den Beratungen im Parlament vor allem die erhebliche finanzielle Belastung bei weiterem Aufschub. Das neue System kombiniert Vermögenszuwachs und Vermögensgewinn und ersetzt das bisherige pauschale Modell, das nach Urteilen des Hohen Rates nicht mehr haltbar war.
Die Beratungen zur sogenannten Wet werkelijk rendement box 3 wurden am 4. Februar 2026 in einem Gesetzgebungsüberleg fortgesetzt, wie aus dem offiziellen Bericht der Tweede Kamer hervorgeht. Staatssekretär Eugène Heijnen verteidigte das hybride Modell als notwendigen Zwischenschritt. Mehrere Fraktionen äußerten zwar erhebliche Bedenken, insbesondere zur Komplexität und zu möglichen Liquiditätsproblemen für Steuerpflichtige, signalisierten jedoch Zustimmung, um weitere milliardenschwere Haushaltsausfälle zu vermeiden. Nach Angaben des Staatssekretärs führt ein weiteres Festhalten am bisherigen System zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 2,4 Milliarden Euro.
Hybridmodell ab 2028 vorgesehen
Kern der Reform ist die Abkehr vom bisherigen pauschalen Renditemodell hin zu einer Besteuerung auf Basis tatsächlicher Erträge. Künftig gilt als Hauptregel eine Vermögenszuwachssteuer für liquide Anlageformen. Für Immobilien sowie Beteiligungen an Startups und Scaleups wird hingegen eine Vermögensgewinnsteuer angewendet. Dieses hybride System ist laut Staatssekretär Heijnen das Ergebnis mehrerer politischer Entscheidungen seit 2022.
Wie im offiziellen Protokoll der Tweede Kamer dokumentiert, betonte Heijnen, dass eine vollständige Vermögensgewinnsteuer zum 1. Januar 2028 technisch nicht umsetzbar sei. Die Vorbereitungen bei der Steuerverwaltung sowie bei Banken und Vermögensverwaltern seien auf das hybride Modell ausgerichtet. Eine spätere Weiterentwicklung zu einem vollständigen Gewinnsystem bleibe möglich, müsse jedoch gesondert geprüft werden.
Haushaltsneutralität als Leitprinzip
Ein zentrales Argument der Regierung ist die Haushaltsneutralität der Reform. In dem vom Staatssekretär am 22. Januar 2026 vorgelegten Schreiben an die Tweede Kamer wird erläutert, dass ein System mit vollständiger Vermögensgewinnsteuer in den ersten fünf Jahren kumulativ rund fünf Milliarden Euro weniger einbringen würde als das hybride Modell.
Eine vollständige Vermögenszuwachssteuer hingegen würde bei gleichbleibenden Parametern in den ersten zehn Jahren zu Mehreinnahmen von etwa 23 Milliarden Euro führen. Das Kabinett habe jedoch stets betont, dass die Reform insgesamt haushaltsneutral ausgestaltet werden solle. Strukturänderungen wie ein zweiter Tarif oder eine erneute Einführung der Steuervergünstigung für grünes Investieren seien laut Ministerium als tiefgreifende Systemanpassungen zu bewerten und daher nicht mehr rechtzeitig umsetzbar.
Kritik an Komplexität und Rechtsrisiken
Mehrere Abgeordnete äußerten im Gesetzgebungsüberleg Bedenken hinsichtlich der Komplexität des neuen Systems. Insbesondere die sogenannte Immobilienbeibehaltungszuschlag Regelung wurde diskutiert. Laut der Stellungnahme des Staatssekretärs orientiert sich deren Höhe am zehnten Perzentil der wirtschaftlichen Bruttomiete, um eine großzügige Sicherheitsmarge einzubauen.
Eine zusätzliche Gegenbeweisregelung sei nach Auffassung des Ministeriums nicht erforderlich. Die gewählte Methode solle sicherstellen, dass der pauschale Ansatz in der Regel unterhalb der tatsächlichen Mietwerte liege und damit juristisch tragfähig sei.
Weiterentwicklung möglich, Zeitpunkt offen
In mehreren Wortmeldungen wurde die Perspektive einer vollständigen Vermögensgewinnsteuer thematisiert. Staatssekretär Heijnen erklärte, dass eine entsprechende Weiterentwicklung grundsätzlich geprüft werden könne. Ein konkreter Zeitplan oder eine belastbare Kostenprognose für eine solche Umstellung könne derzeit jedoch nicht genannt werden.
Wie aus dem Protokoll der Tweede Kamer hervorgeht, verwies Heijnen darauf, dass neben Box 3 weitere Reformvorhaben innerhalb der Einkommensbesteuerung priorisiert werden müssten. Die endgültige Entscheidung über mögliche Strukturänderungen liege daher bei einem künftigen Kabinett.
Fest steht: Mit der geplanten Einführung des neuen Systems im Jahr 2028 endet die jahrelange Übergangsphase nach den Urteilen des Hohen Rates. Ob das hybride Modell dauerhaft Bestand haben wird oder nur ein Zwischenschritt bleibt, hängt von den politischen Mehrheiten der kommenden Legislaturperiode ab.
Was ist Box 3?
In den Niederlanden wird das Einkommen steuerlich in drei sogenannte „Boxen“ eingeteilt. Box 3 betrifft das Vermögen von Privatpersonen, also Sparguthaben, Wertpapiere, Zweitimmobilien und andere Kapitalanlagen. Nicht erfasst ist selbstgenutztes Wohneigentum (das fällt in Box 1).
Bis 2022 wurde in Box 3 nicht das tatsächliche Einkommen besteuert, sondern ein vom Staat unterstelltes, pauschales Renditemodell. Unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinne erzielt wurden, nahm die Steuerverwaltung ein fiktives Durchschnittsrendement an und erhob darauf Einkommensteuer. Nach mehreren Urteilen des Hoge Raad wurde dieses System als rechtswidrig eingestuft, weil es in Niedrigzinsphasen zu einer Besteuerung nicht erzielter Erträge führte.
Aktuell gilt eine Übergangsregelung („overbruggingswet“), bei der zwischen Sparguthaben und sonstigem Vermögen unterschieden wird. Für beide Kategorien werden unterschiedliche, jährlich festgelegte Pauschalsätze angesetzt. Eine vollständige Besteuerung des tatsächlichen Rendements erfolgt derzeit noch nicht – genau das soll sich mit der Reform ab 2028 ändern.
Was gilt aktuell (Stand 2026)?
Das ursprüngliche pauschale Renditemodell galt formal bis einschließlich Steuerjahr 2022. Der Wendepunkt war jedoch das sogenannte „Kerstarrest“ vom 24. Dezember 2021 des Hoge Raad. Darin entschied das Gericht, dass die Besteuerung auf Basis fiktiver Durchschnittsrenditen gegen das Eigentumsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt, wenn sie deutlich über den tatsächlich erzielten Erträgen liegt.
Übergangssystem seit 2023
Seit dem Steuerjahr 2023 gilt eine Übergangsregelung („Overbruggingswet box 3“).
Dabei wird weiterhin nicht das individuell tatsächlich erzielte Rendement besteuert, sondern es wird mit drei Vermögenskategorien gearbeitet:
- Sparguthaben
- Sonstige Vermögenswerte (z. B. Aktien, Fonds, Zweitimmobilien)
- Schulden
Für jede Kategorie legt das Finanzministerium jährlich ein pauschales Renditeprozentsatz fest, das näher an der realen Marktentwicklung liegen soll als das alte System. Auf die so berechnete fiktive Gesamtrendite wird der Box-3-Steuersatz angewendet (2026: 36 %).
Das bedeutet:
Auch im Jahr 2026 wird noch nicht das individuell tatsächlich erzielte Rendement besteuert. Es handelt sich weiterhin um ein pauschalisiertes System – nur differenzierter als vor dem Kerstarrest.
Warum die Reform?
Ab 2028 soll dann erstmals grundsätzlich das tatsächliche Rendement („werkelijk rendement“) besteuert werden – entweder als Vermögenszuwachs oder als realisierter Vermögensgewinn, je nach Vermögensart.
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