Belgien plant Maut für Autofahrer
| von Redaktion
BRÜSSEL · Die Einführung eines landesweiten digitalen Straßenmaut-Systems rückt näher. Belgien bereitet eine grundlegende Reform der Verkehrsfinanzierung vor, bei der künftig auch Pkw-Nutzer für die Nutzung des Straßennetzes zahlen sollen. Konkret arbeiten Flandern und Wallonien an einem gemeinsamen elektronischen Wegenvignet, das auf Autobahnen und wichtigen Regionalstraßen gelten soll. Ziel ist es, zusätzliche Einnahmen für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur zu generieren und zugleich ausländische Fahrzeuge stärker an den Kosten zu beteiligen. Nach Angaben aus Politik und Verwaltung stehen die beiden Regionen kurz vor einer Einigung. Brüssel ist bislang nicht eingebunden. Eine konkrete Einführung ist noch nicht terminiert, gilt politisch aber als wahrscheinlich. Besonders betroffen wären ausländische Autofahrer, darunter viele Niederländer, die Belgien als Transitland nutzen.
Der Plan für ein belgisches Wegenvignet ist Teil einer umfassenden Reform der Mobilitätsfiskalität. In der geltenden Regelung zahlen ausländische Pkw bislang keine nutzungsabhängige Abgabe, während für Lkw bereits seit Jahren eine kilometerbasierte Maut existiert. Laut der föderalen Finanzverwaltung nutzt jedoch ein erheblicher Anteil ausländischer Fahrzeuge das belgische Straßennetz regelmäßig, ohne zur Finanzierung von Bau und Unterhalt beizutragen. Vor diesem Hintergrund prüfen die Behörden die Einführung eines digitalen Systems, das auch diese Nutzer erfassen kann. Dabei sollen europarechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, insbesondere das Diskriminierungsverbot nach Nationalität. Parallel dazu wird auch die bestehende steuerliche Behandlung von emissionsfreien Fahrzeugen überprüft, da Elektro- und Wasserstoffautos bislang von zentralen Verkehrssteuern befreit sind, obwohl auch sie zur Abnutzung der Infrastruktur beitragen.
Politische Einigung zwischen Flandern und Wallonien in Sicht
Nach Angaben aus dem flämischen Parlament stehen Flandern und Wallonien kurz vor einer grundsätzlichen Verständigung. In parlamentarischen Ausschusssitzungen bestätigte Ben Weyts, dass intensive Vorarbeiten über die jeweiligen Steuerverwaltungen bereits seit Monaten laufen. Ziel ist ein einheitliches System für beide Regionen, mit identischen Tarifen, Laufzeiten und technischen Standards. Vorgesehen ist ein elektronisches Vignettensystem, das an das Kennzeichen gekoppelt wird und ohne physische Plakette auskommt. Lokale Straßen sollen ausdrücklich nicht einbezogen werden. Das System soll ausschließlich auf Autobahnen und wichtigen Regionalstraßen gelten.
Brüssel vorerst außen vor
Das Brüsseler Hauptstadtgebiet ist bislang nicht Teil der Verhandlungen. Grund dafür ist das Fehlen einer voll handlungsfähigen Regionalregierung. Flandern und Wallonien wollen den Reformprozess dennoch nicht aufhalten. In den vorliegenden Planungen wird davon ausgegangen, dass ein Wegenvignet zunächst ohne Brüssel eingeführt werden kann. Wie ein späterer Beitritt aussehen könnte, ist derzeit offen. Auch mögliche rechtliche und praktische Folgen eines abweichenden Modells in Brüssel sind noch nicht geklärt.
Einheitliche Tarife und flexible Laufzeiten
Nach den vorliegenden Konzepten soll es eine einheitliche Preisstruktur geben. Diskutiert werden unterschiedliche Gültigkeitszeiträume, etwa Tages-, Zehn-Tage- oder Monatsvignetten. Dieses Modell orientiert sich an bestehenden Systemen in anderen europäischen Ländern. Die Beantragung soll über eine gemeinsame Online-Plattform erfolgen, mit identischen Startterminen und Kontrollmechanismen in beiden Regionen. Die Kontrolle soll automatisiert über Kameras erfolgen, die das Kennzeichen erfassen und mit der zentralen Datenbank abgleichen.
Hohe Einnahmeerwartungen
Die geplanten Einnahmen sind ein zentrales Argument für das Projekt. Nach politischen Angaben rechnet Flandern ab dem Jahr 2027 mit zusätzlichen Einnahmen von rund 130 Millionen Euro jährlich, Wallonien mit mindestens 50 Millionen Euro. Diese Mittel sollen direkt in den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur fließen. Belgien sieht sich als ausgeprägtes Transitland, in dem ein großer Teil der gefahrenen Kilometer von ausländischen Fahrzeugen stammt. Entsprechend sollen künftig auch diese Nutzer einen finanziellen Beitrag leisten.
Verhältnis zur bestehenden Verkehrssteuer
Ein wesentlicher Punkt der Diskussion betrifft das Zusammenspiel mit der bestehenden Verkehrssteuer. Die Einführung des Vignetts soll nicht isoliert erfolgen, sondern Teil einer breiteren steuerlichen Neuordnung sein. Eine vollständige Eins-zu-eins-Kompensation gilt als europarechtlich problematisch, wie frühere Entscheidungen gegen ähnliche Modelle in Deutschland gezeigt haben. Dennoch betont die flämische Regierung, dass die Gesamtbelastung für inländische Autofahrer nicht steigen solle. Wie diese Balance konkret umgesetzt wird, ist bislang nicht entschieden.
Auswirkungen auf ausländische Autofahrer
Für ausländische Fahrer würde das neue System eine grundlegende Änderung bedeuten. Die Nutzung belgischer Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen wäre künftig kostenpflichtig. Besonders betroffen wären niederländische Autofahrer, die Belgien häufig als Durchreiseland nutzen. Laut Berichten von Het Laatste Nieuws wird politisch damit gerechnet, dass gerade ausländische Nutzer einen erheblichen Teil der zusätzlichen Einnahmen generieren.
Kritik und europarechtliche Fragen
Kritik kommt unter anderem vom ANWB. Der niederländische Automobilclub warnt vor einer Benachteiligung ausländischer Fahrer und verweist auf frühere europäische Gerichtsurteile, in denen nationale Mautmodelle wegen indirekter Diskriminierung gekippt wurden. Die belgischen Behörden betonen deshalb, dass das Vignettensystem formal für alle Nutzer gelten soll, unabhängig von ihrer Herkunft. Ob dieses Modell einer europäischen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten.
Zeitplan weiter offen
Einen konkreten Einführungstermin gibt es bislang nicht. Die beteiligten Minister wollen sich nicht auf ein Datum festlegen. Klar ist jedoch, dass die politische Entscheidung in den kommenden Monaten fallen soll. Danach wären technische Umsetzung, Ausschreibungen und eine umfangreiche Informationskampagne notwendig. Eine kurzfristige Einführung gilt daher als ausgeschlossen, die Weichenstellung jedoch als nahezu sicher.
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