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Beamter soll Daten für Kriminelle verraten haben

| von Redaktion

Datenleck unter Druck? | Künstlich erstellt mit DALLE

AMSTERDAM · Erschütterung über Sicherheitslücke bei Stadtverwaltung – Ein 46-jähriger Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde Amsterdam ist am Montag von der niederländischen Rijksrecherche festgenommen worden. Er steht im Verdacht, über einen längeren Zeitraum Adressdaten aus behördlichen Systemen gegen Bezahlung an kriminelle Kreise weitergegeben zu haben. Laut Angaben des Openbaar Ministerie (OM) kam es an mehreren dieser Adressen zu Explosionen und schweren Gewaltvorfällen. Der Mann hatte als Sachbearbeiter Zugriff auf sensible Informationen aus der Basisregistratie Personen – und könnte laut OM gewusst haben, dass seine Datenweitergabe zu Verbrechen führen würde.

Der Verdacht wiegt schwer: Ein langjähriger Angestellter der Stadt Amsterdam soll systematisch sensible Bürgerdaten an Kriminelle weitergereicht haben – mit möglicherweise gravierenden Folgen. Wie das Openbaar Ministerie (OM) mitteilt, wurde der 46-jährige Mann wegen Korruption und Beihilfe zu schweren Straftaten festgenommen. Dabei geht es konkret um Explosionen und andere Gewaltakte, die auf Adressen stattfanden, die mutmaßlich vom Verdächtigen aus Gemeindedatenbanken abgerufen und an Dritte weitergegeben wurden. Der Beamte hatte in seiner Position als administrativer Mitarbeiter Zugang zu mehreren behördlichen IT-Systemen, darunter die Basisregistratie Personen, in der niederländische Adress- und Personendaten gespeichert sind. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann gegen Bezahlung gehandelt und bewusst in Kauf genommen hat, dass die Informationen für kriminelle Zwecke genutzt wurden. Deshalb wird er nicht nur der Bestechlichkeit, sondern auch der Beihilfe zu schweren Straftaten beschuldigt.

Mehrere Vorfälle, nationale Tragweite

Die Ermittlungen unter Federführung des Landelijk Parket und der Rijksrecherche laufen auf Hochtouren. Wie viele Fälle dem mutmaßlichen Datenleck zugeordnet werden können, ist noch unklar. Das OM bestätigt jedoch, dass es mehrere Vorfälle mit direktem Bezug zu den weitergeleiteten Adressen gebe – darunter Explosionen und gezielte Angriffe auf Wohn- und Geschäftsgebäude in verschiedenen Regionen des Landes.

Kritik an Kontrolle und Systemen

Der Fall hat eine Debatte über den Umgang mit sensiblen Daten im öffentlichen Dienst ausgelöst. Pressesprecher Vincent van Thiel vom Landelijk Parket erklärte gegenüber NOS, es sei zwar logisch, dass Verwaltungsmitarbeiter Zugriff auf zentrale Datenregister hätten, aber die Kontrollen müssten deutlich strenger werden. Der Vorfall zeige, dass Sicherheitsmechanismen innerhalb der Gemeinden nicht ausreichend greifen.

Laut NOS könne aktuell zwar nachverfolgt werden, welche Mitarbeiter wann welche Daten eingesehen haben, automatische Warnsysteme bei verdächtigem Verhalten – etwa ungewöhnliche Zugriffszeiten oder auffällige Datenanfragen – seien aber nicht implementiert. Das bestätigte auch Jelly Frankes von der Nederlandse Vereniging voor Burgerzaken (NVVB), die selbst für eine Gemeinde tätig ist.

Keine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses

Ein weiteres Problem: Es ist nicht bekannt, ob der Beamte eine sogenannte Verklaring Omtrent het Gedrag (VOG), also ein erweitertes Führungszeugnis, vorlegen musste. Laut Frankes ist dies zwar für neue Mitarbeiter in der Bürgerverwaltung gängige Praxis, aber gesetzlich nicht verpflichtend. Die NVVB fordert nun eine entsprechende Regelung.

Wiederholter Fall in Amsterdam

Brisant ist auch, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt: Bereits Anfang Mai hatte das OM vier Jahre Haft gegen eine Mitarbeiterin der Stadt Amsterdam gefordert, die Verkehrs- und Adressdaten aus dem RDW-Register an Kriminelle weitergegeben haben soll. Diese Daten führten unter anderem zu Schüssen auf ein Wohnhaus und zu bewaffneten Raubüberfällen.

Der aktuelle Verdächtige sitzt laut OM in sogenannter „Beperkingen“, also in Isolationshaft mit Kontaktverbot – lediglich sein Anwalt darf ihn sprechen. Am Donnerstag, dem 15. Mai, wird der Mann dem Untersuchungsrichter vorgeführt, der über eine mögliche Fortsetzung der Untersuchungshaft entscheidet.

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