Absichtserklärung für Transit Hub mit Uganda unterzeichnet
| von Redaktion
DEN HAAG · Die Niederlande und Uganda haben am 25. September in New York eine Absichtserklärung für eine Transit Hub Pilotphase unterzeichnet. Ziel ist es, ausreisepflichtige Personen ohne Aufenthaltsrecht, die aus der Region rund um Uganda stammen, nach einem negativen Verfahren vorübergehend in Uganda unterzubringen und von dort die Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland zu organisieren. Politische Einordnung Die Vereinbarung ist eine erste politische Festlegung und noch keine operative Umsetzung. Ausdrücklich betont die niederländische Regierung, dass alle Schritte im Einklang mit nationalem, europäischem und internationalem Recht stehen müssen und der Schutz der Menschenrechte gewahrt bleibt. Ein Rechtsmittel gegen die Überstellung bleibt möglich.
Das Pilotprojekt richtet sich an Personen, die in den Niederlanden ein Verfahren vollständig durchlaufen haben, keinen Schutzstatus erhalten haben und die Ausreise nicht selbst organisiert haben. Nach niederländischem Recht ist in diesen Fällen eigenständige Ausreise der Ausgangspunkt. Scheitert eine direkte zwangsweise Rückführung in das Herkunftsland in absehbarer Zeit, kann die Nutzung der Transit Hub Option geprüft werden. Zuvor erfolgt eine Prüfung, ob die Überstellung nach Uganda selbst ein reales Risiko einer Verletzung des Non Refoulement Prinzips begründet. Betroffene können gegen die Entscheidung der Überstellung gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. In Uganda ist eine Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung vorgesehen, von der aus die Rückkehr in das Herkunftsland weiter vorangetrieben wird. Auch dort gilt eigenständige Ausreise als Leitlinie. Nach Regierungsangaben wird die Ausgestaltung in fortlaufender Abstimmung mit der Europäischen Kommission sowie internationalen Organisationen wie IOM und UNHCR erarbeitet. Uganda ist bereits ein wichtiges Aufnahmeland in der Region mit rund 1,9 Millionen Geflüchteten. Die Niederlande unterstützen dies unter anderem über das PROSPECTS Programm, so die niederländische Regierungsmitteilung.
Was genau vereinbart wurde
Die Unterzeichnung in New York erfolgte am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Es handelt sich um eine politische Absicht, die eine kleine Pilotphase in Aussicht stellt. Umfang, Verfahren, Kriterien und Mittel werden erst erarbeitet. Die Regierung nennt als zwingende Rahmenbedingung die Vereinbarkeit mit nationalem Recht, europäischem Recht und völkerrechtlichen Verpflichtungen einschließlich des Non Refoulement Grundsatzes. Die Kooperation umfasst laut Regierung ausschließlich Personen mit Herkunft aus der Region Ugandas. Diese Personen sollen von den Niederlanden aus nach Uganda verbracht werden, dort in einer Einrichtung untergebracht werden und von dort in ihre Herkunftsländer weiterreisen. Der niederländische Staat kündigt an, bei jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Überstellung selbst menschenrechtlich unbedenklich ist und verweist auf das bestehende Recht auf gerichtliche Kontrolle. Die Regierung berichtet zudem von enger Einbindung europäischer und internationaler Partner.
Zeitplan, Größenordnung und Umsetzung
Laut Medienberichten ist eine kleinskalige Erprobung mit einigen Dutzend Personen im Gespräch. Zugleich wird von einer längeren juristischen Ausarbeitungsphase ausgegangen. De Volkskrant nennt eine Spanne von einem halben bis zu drei Viertel Jahr für die rechtliche und praktische Ausarbeitung, bevor ein möglicher Start erfolgen kann. NOS verweist darauf, dass es sich um einen Schritt hin zu einer Probe handelt und dass die tatsächliche Überstellung von Personen noch nicht unmittelbar bevorsteht. NU.nl berichtet, dass Details wie der Zeitpunkt möglicher Überstellungen und etwaige Gegenleistungen für Uganda noch offen sind. Ein Automatismus besteht nicht. Vielmehr sind genaue Verfahren, Zuständigkeiten und Kontrollen erst zu definieren. Medien heben hervor, dass die Regierung die Menschenrechtsgarantien betont und dass die Unterbringung in Uganda als geordnet und nicht als Haft ausgestaltet werden soll.
Politischer Kontext und europäischer Rahmen
Die Regierung sieht in der Transit Hub Option ein zusätzliches Instrument, um Rückkehr zu ermöglichen, wo direkte Rückführungen seit Jahren nur begrenzt gelingen. In Europa gibt es laut NU.nl grundsätzlich Interesse an der Erprobung sogenannter Rückkehrhubs. Die Europäische Kommission signalisierte, dass Mitgliedstaaten solche Optionen prüfen können. Zugleich verweisen Medien auf Kritik aus Fachkreisen und der Zweiten Kammer. Im Zentrum stehen Fragen nach der Kooperation der Herkunftsländer, nach der tatsächlichen Wirksamkeit und nach der Sicherung von Rechten der Betroffenen. Die niederländische Regierung betont, dass die Ausgestaltung rechtssicher sein muss und dass Menschenrechte gewahrt bleiben. De Volkskrant berichtet zudem, dass die Vereinbarung nicht als Wahlkampfinstrument verstanden werden soll und keine Zahlung an Uganda vorsieht. Die Ausarbeitung erfolgt in einem abgestimmten Prozess mit internationalen Partnern.
Rechtliche Leitplanken und Kontrolle
Die Regierung nennt explizit die Bindung an nationales Recht, an europäische Vorgaben und an internationales Recht. Das Non Refoulement Prinzip ist ein zentraler Maßstab. Vor einer Überstellung prüft die zuständige niederländische Behörde, ob bereits die Überstellung nach Uganda ein reales Risiko von Menschenrechtsverletzungen begründet. Besteht ein solches Risiko, kommt eine Überstellung nicht in Betracht. Betroffene können die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. In Uganda sollen die Personen in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht werden. Die Niederlande kündigen an, Vorkehrungen zum Schutz der Rechte sicherzustellen und mit Organisationen wie IOM und UNHCR zusammenzuarbeiten. Die Regierung informiert das Parlament über den Fortgang, soweit die diplomatische Vertraulichkeit dies zulässt.
Offene Punkte und nächste Schritte
Offen sind insbesondere konkrete Auswahlkriterien, Verfahrensabläufe in den Niederlanden und in Uganda, die Rolle von internationalen Organisationen vor Ort, Kontrollmechanismen, Berichtswege und ein genauer Starttermin. Offene Fragen sind der Zeitpunkt möglicher Überstellungen und die Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Die juristische Ausarbeitung wird zudem mehrere Monate. Der Schritt ist als politisches Signal in Richtung konsequentere Rückkehrpolitik, jedoch ohne sofortige praktische Folgen, zu sehen. Die Regierung stellt in Aussicht, das Parlament fortlaufend zu informieren, soweit dies mit laufenden Gesprächen vereinbar ist.
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