Ab 1. Juli 2025: Diese neuen Regeln und Preissteigerungen gelten in den Niederlanden
| letzte Änderung 23.06.2025 18:59 | von Redaktion

DEN HAAG · Ab dem 1. Juli 2025 treten in den Niederlanden zahlreiche gesetzliche Änderungen und Preissteigerungen in Kraft, die sich auf Millionen Haushalte, Unternehmen und Verbraucher auswirken. Betroffen sind unter anderem Löhne, Renten, Mieten, Kommunikationskosten, Umweltvorschriften und steuerliche Regelungen. Die Maßnahmen resultieren aus gesetzlichen Anpassungen, politischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Entwicklungen, wie niederländische Medien und Behörden berichten.
Mindestlohn und Sozialleistungen steigen
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Juli 2025 erneut angehoben. Nach einem Anstieg um 2,75 Prozent im Januar folgt nun eine weitere Erhöhung um 2,42 Prozent. Für Arbeitnehmer ab 21 Jahren ergibt sich ein neuer Mindeststundenlohn von 14,40 Euro. Auch die Jugendmindestlöhne steigen je nach Alter. Eine 36-Stunden-Woche ergibt rund 46 Euro brutto mehr im Monat.
Alter | Mindestlohn pro Stunde (brutto) ab 1.7.2025 |
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15 Jahre | € 4,32 |
16 Jahre | € 4,97 |
17 Jahre | € 5,69 |
18 Jahre | € 7,20 |
19 Jahre | € 8,64 |
20 Jahre | € 11,52 |
21 Jahre und älter | € 14,40 |
An den Mindestlohn gekoppelte Sozialleistungen wie die Arbeitslosenunterstützung (WW), Krankengeld, Wajong sowie die Allgemeine Hinterbliebenenversicherung (ANW) steigen ebenfalls. Die AOW-Rente (staatliche Altersrente) erhöht sich für Alleinstehende um 2 Prozent (31,52 Euro brutto monatlich), für Paare um 2,1 Prozent (22,47 Euro brutto).
Urlaubsgeld für Rentner sinkt
Nach einer temporären Erhöhung zu Jahresbeginn wird das monatlich angesparte Urlaubsgeld für AOW-Empfänger wieder gesenkt. Alleinstehende erhalten ab Juli 100,39 Euro brutto monatlich (zuvor 102,46 Euro), Verheiratete 71,71 Euro (vorher 73,18 Euro).
Mieter müssen mit Höherem rechnen
Die Mietpreisdeckelung entfällt. In der sozialen Wohnraumvermietung sind Erhöhungen bis zu 5 Prozent möglich, bei Kaltmieten unter 350 Euro gilt ein Festbetrag von 25 Euro. Mieter im freien Sektor müssen mit maximal 4,1 Prozent Erhöhung rechnen, im mittleren Segment sind bis zu 7,7 Prozent erlaubt. Bei höherem Einkommen können in der sozialen Vermietung sogar Zuschläge von bis zu 100 Euro erfolgen. In Amsterdam benötigen neue Mieter im Mittelsegment nun eine Wohnberechtigung.
Kommunikations- und Portokosten steigen
PostNL erhöht die Briefmarkenpreise zum 1. Juli. Ein Standardbrief innerhalb der Niederlande kostet dann 1,31 Euro (zuvor 1,21), ein Brief ins Ausland 2,00 Euro (statt 1,90). Einschreiben verteuern sich ebenfalls auf 10,80 Euro (Brief) bzw. 10,85 Euro (Paket).
Internet- und TV-Anbieter wie Ziggo und KPN erhöhen ihre Preise um 3,3 Prozent. Bei Delta steigen die Abopreise ab dem dritten Quartal pauschal um 2,50 Euro pro Monat.
Neue Umweltzonen und Fahrverbote
In Umweltzonen wie innerhalb des Amsterdamer Rings A10 dürfen ab Juli nur noch Lieferwagen mit Emissionsklasse 5 oder höher sowie emissionsfreie Fahrzeuge verkehren. Verstöße werden mit mindestens 120 Euro Buße plus Verwaltungskosten geahndet.
Neue Regeln für E-Transporter bis 4.250 kg
Ab dem 1. Juli 2025 dürfen schwere, alternativ betriebene Fahrzeuge wie elektrische Lieferwagen und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.501 bis 4.250 Kilogramm auch mit einem normalen B-Führerschein innerhalb der Niederlande gefahren werden. Voraussetzung ist, dass der Führerschein seit mindestens zwei Jahren besteht. Anhänger dürfen dabei nicht gezogen werden.
Zusätzlich entfällt für diese Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen die Pflicht zur Nutzung eines Tachografen. Dies gilt, wenn das Fahrzeug vollständig elektrisch betrieben wird, keine Anhänger zieht und sich maximal 100 Kilometer vom Betriebssitz entfernt bewegt.
Zwar ist die Teilnahme an einer Sicherheitsschulung nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch wurde zwischen der Regierung und der Transportbranche vereinbart, dass Fahrer ohne C- oder C1-Führerschein vorab eine solche Schulung absolvieren sollen. Die Schulung vermittelt u. a. Kenntnisse zu Vorschriften für Lastkraftwagen, zur Fahrzeugkontrolle und zum sicheren Umgang mit schweren, elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 325 Euro. In bestimmten Ausnahmefällen, z. B. bei gelegentlicher privater Anmietung für maximal 72 Stunden, ist die Schulung nicht erforderlich.
Gesetzliche Urlaubstage verfallen
Nicht genommene gesetzliche Urlaubstage aus dem Jahr 2024 verfallen mit Wirkung zum 1. Juli 2025. Das betrifft alle Arbeitnehmer, für die keine abweichenden tariflichen Regelungen gelten.
Unternehmer: Neue Regeln für Abfall und Digitalisierung
Betriebe dürfen zum Beispiel in Amsterdam keine losen Müllsäcke mehr auf die Straße stellen. Abfall muss in Tonnen mit Adressaufkleber gesammelt oder über zertifizierte Sammler abgeholt werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert Bußgelder ab 550 Euro. insgesamt wurden die Abfallvorschriften für Unternehmer angezogen.
Ab 28. Juni müssen alle digitalen Dienstleistungen von Unternehmen barrierefrei gestaltet sein, sofern mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt sind oder der Umsatz 2 Mio. Euro übersteigt. Dies betrifft etwa Webshops, Versicherungsplattformen oder Ticketdienste.
Neue Vorschriften im Unternehmensbereich
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Das Verbot der Verpfändung von Forderungen entfällt. Unternehmen können offene Rechnungen künftig leichter als Kreditsicherheit verwenden.
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"Besondere Bromfietsen" wie Kickbikes oder BSO-Busse benötigen ab 1. Juli ein amtliches Kennzeichen.
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Für den Taxibetrieb startet das neue Registriersystem "Centrale Database Taxivervoer (CDT)". Eine Übergangsfrist gilt bis 2028.
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Die EU-NIS2- und CER-Richtlinien zur Cyber- und Infrastruktursicherheit treten in Kraft.
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Die neutrale Verpackungspflicht für E-Zigaretten und Zigarren wurde verschoben. Ein neues Inkrafttreten steht noch nicht fest.
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Ab dem 1. August 2025 gelten neue Sicherheitsstandards für internetfähige Geräte wie Router, Kameras, Smart-Thermostate, Babyfone und Spielzeug. Diese dürfen keine voreingestellten schwachen Passwörter mehr enthalten. Nutzer müssen ein eigenes sicheres Passwort vergeben. Zudem sind regelmäßige Updates, Schutz gespeicherter Daten und Verwaltungsmöglichkeiten für personenbezogene Informationen verpflichtend.
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Die Regierung plant außerdem eine Änderung des Alkoholgesetzes: Bingo darf künftig wieder in Gastronomiebetrieben mit Alkohollizenz stattfinden. Bedingung ist, dass kein Gewinnzweck besteht, der maximale Preis pro Runde 400 Euro nicht übersteigt und die Veranstaltung von einem gemeinnützigen niederländischen Verein organisiert wird, der mindestens drei Jahre besteht. Die Änderung soll nach dem Sommer 2025 in Kraft treten.
Steuerzinsen fällig ab Juli
Liegt bis 1. Juli keine Festsetzung der Einkommenssteuer vor, verlangt die Belastingdienst 6,5 Prozent Verzugszins. Wer vor dem 1. Mai Erklärung abgegeben hat, ist nicht betroffen.
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