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Corona in den Niederlanden: Kurznachrichten

CoronaMelder nicht mehr aktiv, Ratschläge & Maßnahmen ab morgen

CoronaMelder nicht mehr aktiv

Die CoronaMelder-App, die Menschen warnen soll, wenn sie sich in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, ist ab dem 22. April nicht mehr aktiv. Das teilt Gesundheitsminister Ernst Kuipers heute in einem Brief an die Tweede Kamer mit.

Durch das Abschalten erhalten CoronaMelder-Nutzer keine Benachrichtigungen mehr, dass sie sich in der Nähe einer nachweislich infizierten Person aufgehalten haben.
Gleichzeitig werden die Server abgeschaltet und auch die Verbindung zum europäischen Gateway – das den Austausch von Codes zwischen EU-Staaten ermöglicht – beendet.

CoronaMelder ist vergleichbar mit der deutschen Corona-Warn-App.

Änderung der Ratschläge und Maßnahmen ab morgen

Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, müssen ab Mittwoch nicht mehr in Quarantäne. Der Rat, an überfüllten Orten eine Maske zu tragen, wird ebenfalls aufgehoben. Das hat das Kabinett am Dienstagnachmittag nach Anhörung des RIVM beschlossen.

Die Gesamtübersicht der Maßnahmen und Ratschläge, die nach dem 19. April 2022 gelten:

Grundlegende Maßnahmen:

o die dringende Empfehlung, Hygienemaßnahmen zu befolgen
o die dringende Empfehlung, bei Reklamationen schnellstmöglich einen Selbsttest durchzuführen
o der dringende Rat, sich nach einem positiven Test in Isolation zu begeben
o der dringende Rat, bei Beschwerden zu Hause zu bleiben (u. a.: der Hinweis, dass dies Personen ausschließt, deren aus Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber geht hervor, dass sie notwendig sind und die in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegten Anforderungen erfüllen Bedarf)
o der dringende Rat, für ausreichend Frischluft zu sorgen.

Andere Ratschläge:

o Impfung: „Holen Sie sich einen Impfstoff, eine Auffrischungsimpfung oder eine Wiederholungsimpfung“.
o Für Personen, die einer Risikogruppe angehören oder sich Sorgen über die Gesundheit machen stehen  Informationen auf Rijksoverheid.nl zur Verfügung.

Reisen:

o Maskenpflicht: gilt am Flughafen ab der Sicherheitskontrolle und im Flugzeug
o EU-Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige mit Ausnahme von Personen, die geimpft und genesen sind

Sektorspezifische Maßnahmen:

o Belüftungsstandards in der Gastronomie

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