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Kurznachrichten | Fallzahlen Niederlande

 

Corona in den Niederlanden: Kurznachrichten

Einkauf, CoronaMelder, Fehler KH

  • Der Aufruf der Grenzgemeinden, um nicht dorthin zu kommen, war nur teilweise erfolgreich. Alle niederländischen Städte waren gestern sehr gefüllt. Der Zustrom aus Deutschland wurde daher nicht überall als positiv erfahren. Es ist zu keinen nennenswerten Problemen gekommen, teilweise mussten Einkäufer jedoch mehrere Stunden warten, um in ein Geschäft zu kommen.

  • Ab heute wird der CoronaMelder, die niederländische Corona-Warn-App, wieder funktionieren. Wegen einer möglichen Sicherheitslücke im Android-System sind einige Funktionen vorgestern deaktiviert worden.

  • Zwei Coronapatienten, die in einer Krankenstation der UMC+ in Maastricht behandelt wurden, starben, nachdem ihre Sauerstoffversorgung am Donnerstagabend aufgrund eines Stromausfalls unterbrochen worden war. Das Problem wurde zu spät entdeckt.

  • Für heute hat die Stadt Amsterdam ein Notverordnung für den Leidseplein und die unmittelbare Umgebung erlassen. Dies bedeutet, dass jeder auf oder in der Nähe des Platzes von der Polizei durchsucht werden kann. Auch die Terrassen auf dem Platz bleiben heute geschlossen.

  • Wer auf das Coronavirus getestet und geimpft werden möchte, kann erneut vereinbaren, berichtet die Dachorganisation der Gesundheitsämter GGD GHOR Nederland. Die GGD berichtete am Samstagmorgen, dass es technische Probleme mit den Websites coronatest.nl und coronavaccinatie-afspraak.nl gab.

  • Die weitere Lockerung der Coronaregeln, die ab dem 11. Mai in Kraft treten könnten, wie die Wiedereröffnung von Fitnessstudios und Vergnügungsparks, dauert länger. Das scheidende Kabinett findet die Anzahl der Corona-Aufnahmen in Krankenhäusern und ICs immer noch zu hoch, sagte der Rijksvoorlichtingsdienst. Daher wird morgen auch keine Pressekonferenz zu diesem Thema gehalten.

  • Gute Nachrichten für geimpfte Personen in NRW: Die neuen Verordnungen sehen einige Lockerungen bzgl. Testen und Quarantäne vor. Als Faustregel gilt: Überall dort wo bisher ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss, reicht künftig auch eine "nachgewiesene Immunisierung" in NRW. Die bisher geltende Testpflicht entfällt ab Montag für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben, einen positiven PCR-Test vorlegen, der älter als 28 Tage, höchstens aber sechs Monate alt ist oder einen positiven älteren PCR-Test plus eine Impfung haben. Die aktuelle Einreisetestverpflichtung aus Hochrisikogebieten (Niederlande) ist ausdrücklich von dieser Regelung ausgeschlossen, da die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 (BAnz AT 13.01.2021 V1) einschließlich der dort genannten Fristen unberührt bleibt. Auch für Pflegeheime in NRW gelten die Lockerungen nicht.

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