Wichtig: Die Coronainformationen werden seit Ende 2022 nicht mehr gepflegt. (01.07.2023)

 

Corona in den Niederlanden

Coronavirus in den Niederlanden: Kann ich noch reisen?

Hinweis der Redaktion: DIESER ARTIKEL IST VERALTET UND WIRD NICHT MEHR GEPFLEGT! 26.02.2022


In Kürze geht Holland.guide online! Die neue #1 Webseite für den Urlaub in den Niederlanden!


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen für Deutschsprachige in den Niederlanden zusammengestellt wurden!

Ein- und Ausreise Niederlande | nach Deutschland | Besuche bei Familie & Freunden | Innerhalb Niederlande | Innerhalb EU | Außerhalb EU | Urlaub in den Niederlanden | Urlaub annullieren

  • Sind Sie im Ausland und haben Sie Beschwerden, die mit dem Corona-Virus vereinbar sind? Dann dürfen Sie nicht in die Niederlande reisen. Lassen Sie sich testen. Sie benötigen ein negatives Testergebnis, um in die Niederlande zurückzukehren.
  • Sind Sie im Urlaub in den Niederlanden und haben Sie Beschwerden? Bleiben Sie drinnen und lassen Sie sich so schnell wie möglich testen.

Bereiten Sie sich auf alle Reisen sorgfältig vor und beachten die Reise- und Sicherheitshinweise und einzelnen Vorschriften gut. Denken Sie auch daran, dass Maßnahmen sich spontan ändern können. Beachten Sie auch: Das Coronavirus hat keinen Urlaub und reist mit.

Vermeiden Sie überfüllte Orte. Bereiten Sie Ihren Urlaub gut vor:

  • Reisen Sie so wenig wie möglich und begrenzen Sie die Kontaktmomente mit anderen Menschen.
  • Vermeiden Sie Menschenmassen und reisen Sie außerhalb der Hauptverkehrszeit. Für kurze Strecken gilt Folgendes: Gehen oder nehmen Sie das Fahrrad, wo dies möglich ist.
  • Nehmen Sie Masken mit.
  • Sehen Sie sich die Websites der Gemeinden und Sicherheitsregionen an, in die Sie gehen. Manchmal gibt es in den Regionen zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
  • Halten Sie als Reisender in Ihrem eigenen Land alle Grundregeln ein. Bei Beschwerden, die durch COVID-19 kommen können, bleiben Sie zu Hause und vereinbaren einen Testtermin.

In den Niederlanden müssen Sie sich an einige Regeln halten:

  • Die wichtigste Regel: mindestens 1,5m Abstand halten gilt wiederseit dem 3. November 2021.
  • ab dem 15.01.2022 gilt ein Gruppenmaximum von vier Personen (>12 Jahre), wenn diese nicht von einer Adresse stammen.
  • Händeschütteln verboten.
  • Regelmäßig und gut die Hände waschen.
  • Papiertaschentücher verwenden und gut entsorgen.
  • Arbeiten Sie zu Hause. Nicht möglich? Dann 1,5m Abstand halten.
  • Bei Erkältungsanzeigen (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten,...), Geschmacks- bzw. Geruchsverlust und/oder Fieber: zu Hause bleiben. Wenn jemand in der Familie oder im Haushalt auch Fieber hat und/oder schweratmig ist, dann müssen alle zu Hause bleiben. Lassen Sie sich auf jeden Fall immer gratis testen! Sie dürfen nicht reisen, wenn Sie COVID-19 Symptome haben.
  • Reisen im Personennahverkehr sollte verteilt sein (Anmerkung der Redaktion: Rush hour/spits meiden), es gibt im gesamten gewerblichen Personenverkehr eine Maskenpflicht.
  • Es gibt eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, es sei denn, dass dort eine 3G Prüfung stattgefunden hat.
  • Lüften Sie gut alle Innenräume.

Die Sicherheitsregionen haben alle Notverordnungen und Notbefehle erstellt. Darüber werden in den einzelnen Regionen Maßnahmen umgesetzt. Alle Maßnahmen im Detail stehen auch auf unserer Seite in einer deutschen Version zur Verfügung.

Wenn Sie reisen, gehen Sie gut vorbereitet vor und informieren Sie sich regelmäßig!


Sie Reisen in die Niederlande ein oder aus

Ausreise
Wenn Sie aus Deutschland einreisen, müssen Sie sich an die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) halten. Reisende ab 12 Jahren müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Das Bundesgesundheitsministerium stellt Fragen und Anworten zusammen. Lesen Sie auch die aktuellen Reisehinweise vom Auswärtiges Amt.

Einreise
Das niederländische Außenministerium Ministerie van Buitenlandse Zaken hat Reisehinweise (Code Geel) für Deutschland ausgesprochen. Ab dem 6.9.2921 gilt eine 3G Nachweispflicht für Reisende aus Deutschland.

Achten Sie auf Ihren Gesundheitszustand
Wenn Sie erkältet sind oder Ihre Körpertemperatur auf 38,0°C ansteigt, bleiben Sie zu Hause, um wieder gesund zu werden und andere nicht zu infizieren. Rufen Sie den Arzt telefonisch an, wenn Sie Fieber haben (über 38°C) und Husten oder Sie nur noch schwer atmen können.

Grenzkontrollen

Die Grenze D-NL bzw. NL-D ist offen.

Gehen Sie nur von den üblichen täglichen Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze aus. Prüfen Sie auch die Webseite der Bundespolizei. Nehmen Sie immer alle benötigten Papiere mit.

Lesen Sie mehr zum Thema im Artikel Grenze D/NL NL/D.

Wer nicht über Belgien nach Südzeeland, also Zeeuws-Vlaanderen, fahren möchte, kann auch über die Route Breda - Bergen op Zoom - Terneuzen fahren und den Westerscheldetunnel nutzen.

Der Transport und die Einfuhr von Feuerwerk ist verboten. Die niederländsichen Grenzschützer werden dies verstärkt kontrollieren! Mehr Informationen stellt Rijksoverheid.nl zu diesem Thema zur Verfügung.

Internationale Zugverbindungen

Die Bahnverkehr der DB (Deutsche Bahn) und der Nederlandse Spoorwegen (NS) verläuft derzeit ohne Einschränkungen.

Es gilt eine Maskenpflicht im niederländischen öffentlichen Personenverkehr. Reisende in Zügen und Bussen der Deutschen Bahn sind verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken.

Prüfen Sie diese Webseiten

und treten Sie die (notwendige) Reise gut vorbereitet an.

Internationale Flugverbindungen

Informieren Sie sich vor und während einer Reise regelmäßig bei der Reisegesellschaft UND den örtlichen Behörden UND ihrem Flughafen, z.B. Amsterdam Schiphol. Schiphol gibt eine ausführliche Liste in der Timeline. Sie können dort einsehen, welche Verbindungen eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr möglich sind. Beachten Sie die Maskenpflicht im Flughafen und Flugzeug.

Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, informieren Sie sich vorher gut auf der Webseite des Flughafens und der Fluggesellschaft. Die Regeln sind nämlich überall etwas anders! Beachten Sie, dass Sie eine Gesundheitserklärung ausfüllen müssen. Dies wird auch in Stichproben überprüft.

Die Gesundheitserklärung können Sie hier downloaden.

Einreise von außerhalb der EU

Die Niederlande und die anderen Schengen-Länder haben für Menschen, die über die EU Außengrenzen einreisen, besondere Regeln aufgestellt.

Mehr Information finden sie auf der Webseite der niederländischen Regierung zum Thema Travelling to the Netherlands from abroad.


Sie Reisen nach Deutschland

Es gilt Code GEEL für Deutschland.

Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Reisehinweise des niederländischen Ministeriums.

Beachten Sie die deutschen Regelungen, Meldepflicht, Testpflicht und mögliche Quarantänebestimmungen bezüglich der Einreise nach Deutschland, die wir im Artikel Grenze D/NL NL/D beschrieben haben.

Wichtig:

Ab dem 13. Mai gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. Die Verordnung gilt bundeseinheitlich. Sie regelt die Anmelde-, Nachweis- sowie die Absonderungspflicht für die in Deutschland Einreisenden. Auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im gebotenen Umfang sind Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen auch im Kontext der Einreise vorgesehen. Somit ist seit dem 12. Mai die Einreise aus dem Ausland nach Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Einzelne Regelungen der Bundesländer gelten nicht mehr.

Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland:

Wenn Sie aus Deutschland einreisen, müssen Sie sich an die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) halten. Reisende ab 12 Jahren müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Beachten Sie auch die Anmeldepflicht und Quarantäneregeln!

Wir möchten auf folgende Seiten verweisen:


Besuche von Familie oder Freunden

Empfangen Sie pro Tag nicht mehr als 4 Personen (ab 13 Jahren ) zu Hause.

Besuchen Sie andere Personen nicht mehr als einmal am Tag.

Draußen gilt eine maximale Gruppengröße von 4 Personen (ab 13 Jahren). Ausgenommen davon sind Personen, die an einer Adresse wohnen.

Der dringende Ratschlag lautet immer, dafür zu sorgen, dass alle einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und auch die Hygienemaßnahmen einhalten können. Alle Personen müssen sich gut die Hände waschen.

Wenn Sie sich im Freien aufhalten, gilt auch dann der dringende Rat: Vermeiden Sie Menschenmassen. Draußen besteht lediglich eine Verpflichtung, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Mit Ausnahme von Kindern bis einschließlich 12 Jahren, Personen aus einem Haushalt oder im Falle der Hilfe für Bedürftige. Eine Missachtung des 1,5-Meter-Abstandes kann ab 3 Personen verfolgt werden.

Opa und Oma dürfen zu Besuch kommen, wenn sie keine Beschwerden im Zusammenhang mit Corona haben, und wenn diejenigen, die sie treffen, auch wirklich beschwerdefrei sind. Es gelten jedoch die Grundregeln, einschließlich der Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern. Haben Sie Beschwerden bzw. Corona-typische Symptome: Bleiben Sie zu Hause und lassen Sie sich kostenlos beim niederländischen Gesundheitsamt (GGD) testen.


Reisen innerhalb der Niederlande

Die niederländischen Bürger sind angehalten, um zu Hause zu arbeiten und den öffentlichen Personenverkehr möglichst nicht zu den Stoßzeiten zu nutzen, wenn Sie reisen müssen.

Wenn Sie mit dem Auto reisen, sollten maximal 4 Personen aus mehreren Haushalten in einem Fahrzeug sitzen.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • in Bussen nicht beim Fahrer einsteigen
  • die OV Chipkarte halten Sie selber auf das Kontrollgerät
  • zahlen Sie möglichst nur mit Ihrer Karte
  • befolgen Sie die Anweisungen des Personals
  • halten Sie mindestens 1.5m Abstand zu Mitreisenden und Personal
  • halten Sie sich an die Hygienerichtlinien
  • es gilt eine Maskenpflicht in Bus, Metro und Bahn, incl. Bahnsteige und Haltestellen
  • halten Sie einen Abstand von 1,5m ein

Rijksoverheid stellt in niederländischer Sprache viele Fragen zusammen.


Reisen innerhalb Europas

Jede Reise erhöht das Risiko weiterer Infektionen in den Niederlanden und im Ausland.

Neue Maßnahmen können spontan erfolgen! Die Buchung einer Reise ist ein Risiko. Bereiten Sie einen notwendige Reise sehr gut vor. Planen Sie auch für extreme Situationen wie Grenzschließungen und dem Aussetzen des Flugverkehrs.

Wenn Sie ins Ausland reisen, müssen Sie gut vorbereitet sein. Reisen Sie nur in Länder mit einem gelben Reisehinweis: Reisen in diese Länder sind verantwortungsvoll, aber passen Sie besonders auf. Informieren Sie sich über die Regeln im Zielland, schließen Sie eine gute (Reise-)Versicherung ab (die auch bei einer solchen Reisewarnung versichert!) und sorgen Sie dafür, dass Sie während Ihres Urlaubs immer auf dem Laufenden sind. Denn auch die Reisehinweise können sich während Ihres Aufenthalts ändern.

Wenn Sie aus einem Gebiet mit Reisewarnung (orange oder rot) in die Niederlande zurückkehren, müssen Sie nach der Einreise in die Niederlande unter Umständen sofort für 10 Tage in Quarantäne zu gehen. Diese Quarantäne kann ab dem 5. Tag mit einem negativen Test beendet werden. Informieren Sie sich daher gut für das jeweilige Reiseland.

Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Sehrhochrisikogebiet gilt eine 3G Nachweispflicht bzw. Testpflicht. Ohne eine entsprechende Bescheinigung dürfen Passagiere die Reise nicht antreten. Es gibt Ausnahmen für den öffentlichen Nahverkehr im Grenzbereich und bestimmte Personengruppen.

Beachten Sie die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes (D) UND dem Ministerie van Buitenlandse Zaken. Befolgen Sie für die neuesten Entwicklungen im Land die Anweisungen der lokalen Regierung und folgen Sie den Nachrichten. Reisewarnungen können sehr kurzfristig ausgesprochen werden. Auf der Website Nederlandwereldwijd.nl finden Sie die aktuellsten Reisehinweise er niederländischen Behörden. Informieren Sie sich daher vor und auch während einer Reise regelmäßig.

Tipp: Prüfen Sie auch Ihre (Reise-) Versicherungen! Bei Reisewarnungen sind viele Versicherungen nicht oder nur bedingt gültig.


Reisen außerhalb Europas

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Lage auch auf der Webseite vom Auswärtigen Amt (D) bzw. Ministerie van Buitenlandse Zaken. Sie sollten sich daher auch bei der Botschaft des Reiselandes informieren. Prüfen Sie auch die Informationen auf Nederlandwereldwijd.nl. Informieren Sie sich vor und während einer Reise regelmäßig.


Urlaub in den Niederlanden

Reisen Sie doch in den Niederlanden? Bleiben Sie so oft wie möglich zu Hause und vermeiden Sie Menschenmassen.

Für alle Reisen gilt:

  • Halten Sie als Reisender alle Grundregeln ein. Im Falle von Beschwerden bleiben Sie zu Hause und rufen 0800-1202 an, um sich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Bereiten Sie sich auf alle (Auslands-) Reisen sorgfältig vor und beachten die Reise- und Sicherheitshinweise und einzelnen Vorschriften gut. Denken Sie auch daran, dass Maßnahmen sich kurzfristig ändern können.

Verzichten Sie auf jede Reise, die nicht wirklich zwingend notwendig ist, auf jede Feier, die nicht wirklich zwingend notwendig ist. Vergessen Sie nicht, das Virus macht keinen Urlaub!

Gehen Sie kein Risiko ein, halten Sie sich an die Basisregeln, alle Maßnahmen und vermeiden Sie Orte mit hohem Infektionsrisiko. Es ist wichtig, Menschenmassen zu vermeiden. Denken Sie also bei der Auswahl Ihres Ziels daran. Berücksichtigen Sie auch andere Regionen oder Städte anstelle der wichtigsten Touristenattraktionen.

Risikogebiete: Welche Orte sind betroffen?

Nutzen Sie unser Suchtool um Ihren Urlaubsort oder Wohnort in den Niederlanden zu prüfen. Es wird dort auch zu den aktuellen Fallzahlen und weiteren Informationen verlinkt.

COVID-19 im Urlaub

Touristen, die Coronavirus Symptome entwickeln, m[ssen, in ihrer Ferienunterkunft zu bleiben, den Kontakt mit anderen zu vermeiden und einen Test mit dem städtischen Gesundheitsdienst (GGD) zu vereinbaren. Touristen, die positiv auf Coronavirus testen, müssen sich selbst isolieren. Ihre Familienmitglieder müssen sich selbst unter Quarantäne stellen. Personen mit Symptomen, die durch Coronavirus verursacht werden könnten, dürfen nicht reisen.

Aufpassen

Vermeiden Sie bitte Menschenmassen, halten Sie Abstand (1,5m) zu anderen und denken Sie bei der Wahl Ihres Reiseziels auch an andere Regionen oder Städte, die eventuell nicht im Reiseführer stehen. Vergessen Sie bitte nicht: Das Coronavirus hat keinen Urlaub und kann überall sein.

Es werden aber in allen Sicherheitsregionen über Notverordnungen diverser Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung von COVID-19 abzubremsen. Dazu gehört der Mindestabstand von 1,5m, aber auch diverse Regeln in Restaurant und auch bei touristischen Attraktionen. So muss überall vorab reserviert werden.

Reservieren Sie vorher Ihre Unterkunft und informieren Sie sich bei dem Anbieter bzw. Vermieter. Diese können genau erklären wie die niederländischen Maßnahmen lokal umgesetzt werden.

Lesen Sie auch den Artikel Sicherheitsregionen & Notverordnungen, um mehr über die einzelnen Regeln in ihrem Urlaubsgebiet zu erfahren.

 

 


Urlaub annullieren

Lesen Sie in der FAQ Reise annullieren mehr über das Annullieren einer Reise.


Aktuelle Informationen vom niederländischen Staat

In den Niederlanden stellt das RIVM (Nationales Institut für Volksgesundheit und Umwelt) aktuelle Informationen zur Situation in Bezug auf den Corona-Virus (COVID-19) zur Verfügung. Sie erhalten dort qualifizierte Informationen zur aktuellen Lage und sollten die Ratschläge des RIVM befolgen.

Das RIVM stellt die Informationen in niederländischer und englischer Sprache zur Verfügung.

Zusätzlich informiert auch Rijksoverheid zum Thema Coronavirus in Bezug auf Reisen, internationale Geschäftsbeziehungen, Kindergärten, Schulen, Arbeitnehmer und Arbeitergeber.


Hotline

In den Niederlanden können Sie auch die Rufnummer 0800-1351 täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr anrufen, um sich beim RIVM zu informieren. Wenn Sie aus dem Ausland, also von außerhalb der Niederlande anrufen, nutzen Sie bitte diese Rufnummern: +31 20 205 1351.

In eigener Sache

Bitte unterstützen Sie uns

Unsere Aktivitäten und auch diese Webseite sind gratis. Wir machen das gerne und freiwillig. Wir freuen uns allerdings um jede Unterstützung - sowohl durch Mitarbeit als auch durch die Spende einer Tasse Kaffee über PayPal.

Wir sind Ihnen dafür sehr dankbar.


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Sie sollten sich auf den offiziellen Webseiten der niederländischen und/oder deutschen Behörden/Organisationen informieren. klimeck consulting oder DACHIST übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte und dadurch entstandenen Schaden. Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmte Therapien. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Hilfe und/oder Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an einen Arzt.

Zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2022 von Horst Kowalski.

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Kommentare

Kommentar von Michael |

VIelen Dank für die infos. Ich hoffe, dass wir im Juni nach Zeeland fahren können.

Kommentar von Petra |

Gut, daß ich das jetzt lese. Wir wären sonst am Wochenende zum Keukenhof gefahren. Danke.

Kommentar von Ursula |

ich habe bereits im Sommer 2019 ein Ferienhaus auf Ameland gebucht, Mitte/Ende Mai bis Ende Juni.
Solange ich in die NL einreisen darf oder die Insel für Touristen frei ist, kann nicht storniert oder kostenfrei umgebucht werden.
Und nun?

Antwort von Horst Kowalski

Hallo Ursula,

Reisen zwischen den Niederlanden und Deutschland sind derzeit nur unter bestimmten Bedingungen möglich bzw. ziehen Konsequenzen nach.

Zudem haben die Bürgermeister aller Inseln bereits vor Wochen gesagt, dass Touristen bitte fernbleiben sollen. Bis zum 28. April ist auch die Gastronomie geschlossen. In der Woche vor dem 28. April wird entschieden welche Maßnahmen weitergehen, verschärft oder eingestellt werden. Die Situation ändert sich ständig, einschließlich Maßnahmen und Regeln. Lokale Regelungen auf Ameland werden über die Gemeinde Ameland oder die zuständige Sicherheitsregion Veiligheidsregio Fryslân festgelegt.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung, um zu beurteilen, was die Maßnahmen für Ihre spezifische Situation bedeutet.
Klären Sie auch welche Vertragsbedingungen Ihre Unterkunft auf Ameland hantiert. So kann es sein, dass bei einer Stornierung eine Staffelung der Rückbezahlung der Kosten vorgesehen ist. Ein paar Tipps gibt auch ACM ConsuWijzer unter https://www.consuwijzer.nl/coronacrisis/uw-reisrechten-bij-het-coronavirus.
ACM ConsuWijzer bietet Verbrauchern im Auftrag der niederländischen Regierung praktische Ratschläge. Es ist die Verbraucherplattform der Behörde Autoriteit Consument & Markt (ACM). Unternehmen müssen die Verbraucher fair behandeln. Dafür gibt es Regeln. ACM überwacht, ob Unternehmen die Regeln einhalten. ConsuWijzer hilft Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Verbraucherrecht. Dieser Service ist unabhängig und kostenlos.

Wir wissen, dass Umbuchungen manchmal kostenlos angeboten werden, so dass Sie die Reise später antreten können. Andere Anbieter bieten einen Gutschein an.

Wir können leider auch nicht in die Zukunft sehen, verstehen aber Ihre Sorgen sehr gut. Leider sind viele Urlauber davon betroffen, wir auch. Wir sitzen leider alle - Urlauber, aber auch Reiseanbieter - in einer sehr unsicheren Situation.

Kommentar von Christoph Schreiber |

Hallo,
ich bin Eigentümer eines Ferienhauses auf Texel. Der Bungalowpark, in dem sich das Ferienhaus befindet, ist geöffnet. Ich möchte ab 1. Mai dorthin fahren, um Arbeiten am Haus auszuführen. Ich lese immer von Reisewarnungen und "Soll"-Vorschriften. Darf ich nun oder darf ich nicht dorthin fahren, mit anderen Worten: ist es verboten oder nicht? Danke im Voraus. beste Grüße.

Antwort von Thomas Klimeck

Hallo Christoph,
wir verstehen Deine Sorgen sehr gut. Im Grunde kann man derzeit dort hin fahren. Es ist derzeit nicht verboten. Es gab allerdings schon vor Wochen einen Aufruf der Hausärzte aus Texel und aller Insel-Bürgermeister, um nicht zu den Inseln zu fahren. Die Inseln haben nur ein sehr schwaches Gesundheitssystem und ein Ausbruch von COVID-19 kann dort zu großen Problemen führen. Du musst Dir selbst überlegen, was es Dir wert ist bzw. ob Du krank werden oder Du andere Menschen anstecken kannst.

Prüfe vorab unbedingt auch die Webseite der Gemeinde Texel und den Fährdienst. Dort wirst Du aktuelle Informationen und Hinweise finden.

Der 1. Mai ist leider noch weit weg und es kann sich vieles ändern.

In den nächsten Tagen wird die niederländische Regierung bekannt geben, wie es nach dem 28.04. weitergehen soll. Denke daran, dass die Gastronomie derzeit noch geschlossen ist. Die meisten Lebensmittelgeschäfte sind zwar offen, verlangen aber ein paar Verhaltensregeln. Die Maßnahmen werden sicherlich nicht alle wegfallen, wir hoffen aber auf kleine Schritte. Sobald wir mehr wissen, werden wir diese Informationen hier publizieren.

Viele Grüße, Thomas

Kommentar von Martin Schwarz |

Ich besitze ein Ferienhaus in Lemmer / Friesland und habe dort einige Reparaturen und Gartenarbeiten
durchzuführen.
Darf Ich dorthin fahren und nach ein paar Tagen wieder zurück nach Deutschland ?

Antwort von Thomas Klimeck

Das ist nicht verboten.

Bei der Einreise kann es sein, dass der niederländische Grenzschutz Kontrollen durchführt und nach den Reisegründen fragt.  Bei einer Rückreise nach NRW gibt es allerdings einige Bestimmungen, an die man sich halten muss. Nachtrag: Insbesondere nach einem Aufenthalt von 72 Stunden im Ausland.

In den Niederlanden gelten bis mindestens 19. Mai viele Regeln, die das alltägliche Leben nicht unbedingt vereinfachen. Lebensmittelgeschäfte und Baumärkte sind geöffnet.

Lemmer liegt in der Provinz Friesland, die der Sicherheitsregion Fryslân entspricht. In deren aktuellen Notverordnung vom 2. April steht unter Artikel 2.5, dass öffentliche Wasch- und Toilettenräume geschlossen sein müssen. Wenn das Ferienhaus eine eigene Toilette, Dusche und fließendes Wasser hat, steht dem nichts im Wege. In anderen Regionen sind touristische Übernachtungen verboten, in der Region Fryslân nicht- Es sei denn, dass der Standort durch einen Notbefehl geschlossen wurden.
siehe: https://www.veiligheidsregiofryslan.nl/over-veiligheidsregio-frysl%C3%A2n/nieuwsoverzicht/bekendmaking-vaststellen-noodverordening-covid-19/

Wir können keine rechtlich bindende Antwort geben, bitte informieren Sie sich daher regelmäßig auf den offiziellen Webseiten. Wir wünschen viel Erfolg und eine gute Fahrt!

Kommentar von Robert Gruppe |

Ich bin im Vertrieb/ Verkauf medizinischer Geräte beschäftigt und habe Kontakt zu einem Händler ,der am Vertrieb unsere Produkte in den Niederlanden interessiert ist. Darf ich diesen Kunden aus geschäftlichen Gründen besuchen?

Antwort von Thomas Klimeck

Hallo, vielen Dank für die Frage.

Wir können und dürfen leider keine rechtliche Beratung geben, können Ihnen aber folgendes mitteilen:

Eine Einreise in die Niederlande ist derzeit nicht verboten und es gibt keine Einschränkungen dazu. Es wird allerdings von nicht dringenden Reisen, wie Tagesausflügen oder Einkauftouren, abgeraten. Berufliche Reisen sind davon derzeit sowieso ausgenommen. Bitte nehmen Sie aber sicherheitshalber alle benötigten Unterlagen mit, so dass Sie auch bei der Rückreise im Falle einer Kontrolle schnell den Reisegrund nachweisen können.Bei der Einreise kann es zu Kontrollen des niederländischen Grenzschutzes kommen. Diese werden durchgeführt, um Touristen und Tagesausflügler zum umkehren zu bewegen.

Beachten Sie aber, dass landesweit alle öffentlichen Toilettengebäude geschlossen sind. Auch die Gastronomie ist geschlossen, wobei man dort oft Take-aways abholen kann (z.B. am Drive-in-Schalter). Halten Sie sich auch an alle Maßnahmen. Dazu zählt hauptsächlich der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen. Bei der Rückreise nach Deutschland können Quarantäneauflagen zu erfüllen sein. Bitte prüfen Sie das in den Verordnungen der Bundesländer. Die Links zu Niedersachsen und NRW stehen im Artikel Grenze D/NL NL/D.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und viel Erfolg!

Kommentar von Silvia Lammek |

Ich möchte nur kurz nachfragen ob es möglich ist das ich zu Pfingsten meine Schwester für drei Tage in den Niederlanden besuchen kann.

Antwort von Thomas Klimeck

Pfingsten ist das Wochenende vom 31. Mai. Das sollten Sie ein paar Tage vor dem Wochenende prüfen. Es wird sich bis dahin sicherlich, auch rechtlich, einiges ändern. Das BMI hat gestern für die Bundesländer eine Empfehlung ausgesprochen, dass die Quarantänebestimmungen für EU-Grenzübertritte wegfallen sollen.

Es gelten in den Niederlanden diverse Maßnahmen, wie ein Verbot von Gruppenbildung (>2 Personen) und ein Mindestabstand von 1,5m. Diese sind weiterhin gültig, es sei denn, dass man aus einem familiären Haushalt kommt. Wenn es Pfingsten zu voll wird, werden die einzelnen Sicherheitsregionen konform deren Notverordnungen - auch kurzfristig - Bereiche sperren etc.


Im Grunde steht dann der Reise nichts im Wege.Informieren Sie sich bitte nochmals vor der Reise.

Kommentar von Mike |

Guten Tag.

Wir möchten am 19.06. mit dem PKW nach Noordwijk fahren, da wir dort ein Ferienhaus gemietet haben.
Wir sind 3 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten. (Mutter, Sohn, Freundin vom Sohn)
Es ist überall zu lesen, dass in den Niederlanden höchstens 2 Personen aus verschiedenen Haushalten in einem „kleinen“ PKW sitzen dürfen. Demnach dürften wir nicht in einem Pkw fahren.
Wie verhält es sich, wenn wir mit einem großen Pkw, Bulli (Mercedes Vito, 8 Sitze) fahren, wo man den Mindestabstand von 1,5 Meter innerhalb des Pkw einhalten könnte? Zählt dann die Regel, dass nicht mehr als 2 Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Pkw sitzen dürfen, oder zählt die Regel, dass man 1,5 Meter Abstand gewährleisten muss?
Vielen Dank vorab.

Antwort von Horst Kowalski

Hallo, es handelt sich dabei um den Abstand von 1,5m. Wenn Sie beim Aus- und Einsteigen, sowie während der Fahrt einen Abstand von mindestens 1,5m einhalten können, dann sollte das kein Problem sein. Die meisten Autos sind Kleinwagen. Dann wird das schwer um 1,5m Abstand zu halten.
Ich wünsche Ihnen eine gute Reise und einen tollen Urlaub!

Kommentar von Nicole |

Hallo,

Ist es erlaubt, sich als eine Familie aus 2 Haushalten eine Ferienwohnung in den Niederlanden zu teilen?

Viele Grüße

Antwort von Thomas Klimeck

Ja das ist erlaubt. Es gibt keine maximale Anzahl von Personen, solange ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, halten immer einen Abstand von 1,5 Metern ein (auch im Innenbereich).

Ausnahme: Kindern bis einschließlich 12 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre müssen untereinander keinen Abstand halten.

Bitte klären Sie das aber auch nochmals mit dem Vermieter, da der wiederum auch Regeln aufstellen kann.

Eine gute Reise und einen tollen Urlaub!

[Quelle: u.a. https://www.vnog.nl/images/Bestuur/Corona/Veelgestelde_vragen_noodverordening_d.d._21_augustus_versie_21_augustus.pdf]

 

Kommentar von Carola |

Guten Tag,
ich komme aus Deutschland und möchte meinen Sohn über ein Wochenende in Haarlem besuchen. Ist das gestattet?
Herzliche Grüße

Antwort von Horst Kowalski

Hallo Carola, sicherlich ist das noch gestattet. Es gibt keine Reiseverbote, aber eine deutliche Reisewarnung. Die Reisewarnung hat allerdings Konsequenzen bei der Rückreise nach Deutschland. Neben der Meldepflicht beim Gesundheitsamt und dem Ausfüllen der Aussteigekarte muss man einen Coronatest vorlegen und in Quarantäne gehen.

Kommentar von Sonja |

Hallo ich möchte am Montag den 05.10 nach Lemmer fahren in ein Ferienhaus ist das möglich, ohne dass ich danach in Karantäne muss?

Antwort von Stefanie Bakker

Hallo Sonja, aktuell nicht. Wir wissen aber auch nicht, ob das RKI die Provinz Friesland oder vielleicht die gesamten Niederlanden als Risikogebiet einstufen wird. Du kannst ja am Mittwoch Abend hier nochmal nachsehen. Dann sind die Daten bei der EU wieder verarbeitet und wir wissen etwas mehr.

Kommentar von Bardo |

Hallo,
da unser Schiff in Friesland noch eingewintert werden muss, möchten wir für einen Tag (morgens hin, nachmittags zurück) nach Friesland fahren.
Ist das aktuell (ab 5.10.) ohne Quarantäne möglich?

Antwort von Stefanie Bakker

Hallo Bardo, das hängt vom Bundesland ab. NRW ermöglicht eine kurze Reise, max. 24 Stunden, ab heute (CoronaEinrVO vom 30.09., gültig ab 3.10.: §3 (4) 3.). Die einzelnen Vorschriften sind in jedem Bundesland etwas anders. Eine Übersicht der Coronaportale findest Du hier: https://www.dachist.org/de/niederlande/coronavirus/grenze.html#bundeslaender

Kommentar von Eva |

Hallo!
Wir wollen am Samstag in ein Ferienhaus mit 3 Familien in Zeeland. Ist das aktuell überhaupt möglich? Ich hatte gelesen dass es bei größeren Ferienhäusern Ausnahmen gibt....

Liebe Grüße Eva

Antwort von Thomas Klimeck

Hallo Eva,

Menschen aus verschiedenen Haushalten dürfen in den Niederlanden ein Ferienhaus zusammen nutzen. Hier ist es dringend empfohlen, das Ferienhaus mit maximal 3 Personen (mit Ausnahme von Kindern bis einschließlich 12 Jahre) zu teilen, die nicht aus ihrem eigenen Haushalt stammen. Natürlich muss ein Abstand von 1,5 Metern voneinander eingehalten werden.

Wir haben dazu eine kurze Zusammenfassung geschrieben: https://www.dachist.org/de/niederlande/coronavirus/faq/ferienhaus-mehrere-familien.html Diese FAQ aktualisieren wir immer schnellstmöglich.

Es kann sein, dass die Vermieter dies Empfehlung je nach Ferienhaus anders interpretieren.

Wenn ihr nach draußen geht, dann ist eine maximale Gruppengröße von 4 Personen erlaubt, siehe https://www.dachist.org/de/niederlande/coronavirus/faq/maximale-anzahl-von-personen-pro-gruppe.html

Gute Reise und viel Spaß in Zeeland!

 

Kommentar von Nadine |

Guten Tag,
meine Frage ist,
Wir wollen am Wochenende in Niedersachsen Heiraten und haben auch Familie in den Niederlanden (Raalte) die zur Hochzeit kommen möchten, dürfen diese denn noch Einreisen ohne Nachteile zu haben? Und/ oder was müssen wir beachten?

Antwort von Stefanie Bakker

Hallo, vielen Dank für diese Fragestellung.

Im siebten Teil der CoronaVO stehen die "Regelungen über Ein- und Rückreisen nach Niedersachen" als "§ 27 Ein- und Rückreisende" beschrieben. Zu finden ist dies unter
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html .

Unter (8) steht:
"Die zuständige Behörde kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag Befreiungen von Absatz 1 zulassen, soweit dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist."

Ich würde hier empfehlen, um beim Gesundheitsamt eine Genehmigung einzuholen. Alternativ ist ein negativer Coronatest auch eine Möglichkeit. Die Gäste aus den Niederlanden unterliegen auf jeden Fall der Meldepflicht.

Fall aktuelle Fallzahlen gefragt sind: Diese sind unter https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/gemeente/GM0177/positief-geteste-mensen abrufbar.

Ich möchte auch gratulieren und wünsche alles Gute!

Kommentar von Jonathan |

Guten Tag,

Ist es aufgrund der neuen Corona Maßnahmen in Holland theoretisch möglich einen Tagesausflug von ein paar Stunden mit dem Auto zum Einkaufen nach Holland zu machen ohne in Holland selber für 10 Tage in Quarantäne zu müssen?

Antwort von Redaktion

Das ist leider aktuell schwierig. Bei der Einreise aus einen Gebiet mit dem Farbcode Orange wird eine 10tägige Quarantäne erwartet.

Um die Quarantäne auszusetzen gibt es aktuell nur Ausnahmen für Personen mit wichtigen Gründen. Normale Familienbesuche, Einkaufstouren oder Tagesausflüge gehören nicht dazu.

Mehr Informationen findest Du im Artikel Wanneer niet in thuisquarantaine (thuisblijven) der niederländischen Regierung.

Kommentar von Michael |

Guten Tag,
darf ich am Samstag 21.11.2020 für 2 Stunden in die Niederlande fahren? Ich hätte dort Kontakt zu einem Geschäftspartner für ein kurzes Gespräch mit Make und Abstand. Nach 2 Stunden würde ich wieder nach
Deutschland zurückfahren.

Antwort von Redaktion

Hallo Michael,

die genauen deutschen Regelungen findest Du in der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Das es bis zum 21.11. noch ein paar Tage hin ist, solltest Du Verordnungen am Freitag oder Samstag noch mal lesen. Die Coronaportale haben auch ausführliche FAQs und man kann die Behörden auch kontaktieren.

Für die Niederlande ist dies etwas schwieriger: Ich habe soeben beim niederländischen Außenministerium unter +31 247 247 247 angerufen und mir erklären lassen, dass der dringende Ratschlag "10 Tage Quarantäne aus einem orangefarbenen oder roten Gebiet" durchgesetzt wird. Auch sei die rechtliche Grundlage noch in Bearbeitung, kommt es (hauptsächlich am Flughafen) vor, dass Einreisende darauf kontrolliert werden. Bei der Einreise über Land sei dies schwieriger zu kontrollieren, es kann aber auch hier sein, dass die niederländischen Grenzbeamten bei einer Kontrolle eine Quarantäneverpflichtung in den Niederlanden auferlegen.

Der Artikel Wanneer niet in thuisquarantaine (thuisblijven) erklärt alle Ausnahmen, auch zu wirtschaftlichen Aspekten und Transport.

Kommentar von Gerhard |

Hallo,
wir leben in der Städteregion Aachen und wollen an einem der Weihnachtsfeiertage die Familie unserer Tochter in Heerlen für ein paar Stunden besuchen.
Ist das ohne weiteres möglich oder gibt es Einschränkungen ?
Liebe Grüsse
Gerhard

Antwort von Redaktion

Hallo Gerhard, entschuldige bitte die späte Reaktion. Es gibt dazu Einschränkungen von Form von einer dringende Quarantäneaufforderung der niederländischen Behörden. NRW erlaubt solche kurzen Reisen. Die Niederlande und auch NRW rufen dazu auf, nicht über die Grenze zu fahren, wenn es nicht wirklich dringend ist.

Bitte beachtet, dass ihr draußen eine Gruppe von maximal zwei Personen bilden dürft.

Wir können daher kaum einen Rat geben, wünschen Euch aber schöne Weihnachtstage!

Kommentar von Alexandrea |

Hallo,
ich aus NRW würde gerne eine Freundin in Zaandam besuchen fahren.
Sie lebt seit einem Jahr in den Niederlanden und wohnt alleine. Ich würde alleine mit dem Auto nur über Nacht dorthin und wieder zurück nach Deutschland.
Ist es möglich ?

Liebe Grüße
Alexandra

Antwort von Redaktion

Hallo Alexandra, das ist aktuell möglich, auch können wir es nicht empfehlen. Die Quarantäneverpflichtung in den Niederlanden ist aktuell noch nicht rechtlich umgesetzt. Das soll allerdings in Kürze geschehen. In NRW gilt dann die 24 Stunden Ausnahmeregelung. Das sich alle Maßnahmen spontan ändern können, solltest Du unbedingt die offiziellen Seiten während deiner Reise im Auge halten.

Kommentar von Peter |

Guten Tag,

ich besitze ein Ferienhaus zur Eigennutzung bei Roermond und müsste
dringend prüfen ob dort alles in Ordnung ist. Kann ich für einen halben Tag dorthin?

Viele Grüsse

Peter

Antwort von Redaktion

Hallo, das wird aktuell kompliziert. Die Niederlande wurde zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Bei der Rückreise nach Deutschland wird dann ein Coronatest verlangt.

Kommentar von Niko |

Guten Tag.
wir plannen morgen nach rhederlaag zum angeln zu fahren.
müssen wir da einen pcr test vorlegen da wir ja nur ans gewässer fahren und da im Zelt übernachten wollen ?
Gruß Niko

Antwort von Redaktion

Hallo Nico,
unter Artikel 6.7d, zesde lid steht "k. personen die na inreis korter dan twaalf uur in Nederland zullen verblijven ingeval zij inreizen zonder gebruik te maken van bedrijfsmatig personenvervoer" als Ausnahme angegeben. Wenn Du maximal 12 Stunden in den Niederlanden ist und mit dem Privatfahrzeug einreist, dann wäre das gestattet ohne NAAT Test. Zelt übernachten zählt hierbei nicht. Aufpassen: Wildcampen ist landesweit verboten, Ausnahmen werden in den APV (algemene plaatselijke verordening) wiedergegeben.

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