Niederlande - Coronavirus

Corona Krise FAQ – für Arbeitnehmer

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Die Fragen hat Advocaat und Rechtsanwältin Marije van der Tol von der deutsch-niederländischen Anwaltskanzlei HELEX in Rotterdam, Niederlande, für Sie beantwortet.

Mein Arbeitgeber hat meine Stunden reduziert, da es im Unternehmen wegen der heutigen Krise weniger zu tun gibt. Kann er mein Gehalt dementsprechend reduzieren?

Nein, das ist nicht zulässig. Arbeitsausfall aus betriebsbedingten Gründen ist Risiko des Arbeitgebers. Das heißt, dass Ihr Anspruch auf Gehalt zu 100% fortbesteht, auch wenn der Arbeitgeber Ihre Arbeitsstunden ganz oder teilweise reduziert.

Gibt es derzeit in den Niederlanden eine Kurzarbeit Regelung wie in Deutschland?

Nein, derzeit nicht. Die Kurzarbeit Regelung in den Niederlanden wurde mit Wirkung vom 01. März 2020 durch eine Lohnzuschussregelung ersetzt. Zusammengefasst bietet die Regelung einen Zuschuss für Arbeitgeber auf der Basis eines erwarteten Umsatzrückganges von mindestens 20% über drei Monate in dem Zeitraum März-Juli 2020. Anders als bei der Kurzarbeitsregelung in Deutschland gibt es keinen Zusammenhang mit den durch die Mitarbeiter zu leistenden Arbeitsstunden. Arbeitnehmer erhalten weiterhin 100 % ihres Lohns.

Kann mein Arbeitgeber mich verpflichten meine Urlaubstage auf zu nehmen?

Das Aufnehmen von Urlaubstagen muss infolge der niederländischen Gesetzgebung in Absprache mit den Arbeitnehmern erfolgen. Das gilt auch während der Corona-Krise. Ihr Arbeitgeber kann Sie also nicht dazu verpflichten. Sie können sich aber entscheiden, Ihre Urlaubstage auf freiwilliger Basis abzubauen, um ihre Solidarität mit Ihrem Arbeitgeber zu zeigen.

Mein Arbeitgeber hat mich in „Calamiteitenverlof“ geschickt und zahlt mein Gehalt solange nicht. Kann er das?

Das niederländische Gesetz bietet “Calamiteitenverlof” für den Fall, dass der Arbeitnehmer für kurze Zeit wegen einer privaten Notsituation oder eines sehr besonderen dringlichen privaten Problems seine Arbeit unterbrechen muss. Beispiele sind eine Leckage zu Hause oder Sie müssen plötzlich dringend ins Krankenhaus. Es geht also um eine Kalamität beim Arbeitnehmer. Die Regelung ist nicht gemeint für betriebsbedingte Zwecke Ihres Arbeitgebers: er kann Sie nicht wegen „Calamiteitenverlof“ beurlauben. Während „Calamiteitenverlof“ wird übrigens Ihr Gehalt weiterbezahlt.

Kann mein Arbeitgeber mich in dieser Ausnahmesituation unbezahlt freistellen?

Nein. Wie bereits erklärt, ist Arbeitsausfall aus betriebsbedingten Gründen Risiko des Arbeitgebers. Das heißt, dass Ihr Anspruch auf Gehalt zu 100% aufrecht bleibt, auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie nach Hause schickt.

Kann mein Arbeitgeber mich verpflichten in Home-Office zu arbeiten? Muss er mir dann eine Home-Office Ausstattung wie Laptop einrichten und zahlen?

RIVM empfiehlt den Mitarbeitern, bis zum 28. April 2020 so viel wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Zum einen müssen Arbeitgeber daher den Arbeitnehmern daher die Möglichkeit geben, so viel wie möglich im Home-Office zu arbeiten. Zum anderen sind Sie verpflichtet so weit wie möglich daran mitzuwirken. Besprechen Sie die Möglichkeiten einfach mit Ihrem Arbeitgeber.

Muss mein Arbeitgeber mir eine passende Ausstattung bereitstellen, wenn ich vorübergehend im Home-Office arbeite?

Ja, in Prinzip schon. Bitte beachten Sie, dass die niederländische gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften auch für die Arbeit im Home-Office gelten. Aus dem Grund muss der Arbeitgeber auch bei Arbeit im Home-Office einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten, jedoch gilt hier eine gewisse Erleichterung der Vorschriften.

Kann mein Arbeitgeber mir vorübergehend während der Corona-Krise den Zugang zum Betrieb verweigern?

Ein sicheres Arbeitsumfeld muss der Arbeitgeber auch gewährleisten, wenn Sie im Home-Office arbeiten. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ein sicheres Arbeitsumfeld dort nicht gewährleistet ist.

Kann mein Arbeitgeber mich wegen der Corona Krise entlassen?

Es gibt kein Entlassungsverbot aufgrund der Corona-Krise. Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohnzuschuss beantragt hat, und im Zuschuss-Gewährungszeitraum eine Genehmigung zur Kündigung aus betriebsbedingten Gründen für Sie beantragt, führt das zwar zu einer Reduzierung des Zuschusses, jedoch nicht zur Unzulässigkeit des Kündigungsgenehmigungsantrags.

Im Allgemeinen gilt, dass Entlassungen aus betriebsbedingten (oder anderen) Gründen während der Corona-Krise möglich bleiben, vorausgesetzt die regulären gesetzlichen Entlassungsvorschriften werden eingehalten. Welche Vorschriften für Sie relevant sind, ist von Ihrer spezifischen Situation abhängig.

Was kann ich gegen eine Kündigung tun?

Es ist von Ihrer spezifischen Situation abhängig, ob Sie sich mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Kündigung wehren können. Wenn Sie ein Abrufarbeitsverhältnis haben, wie z.B. üblich in der Gastronomie, ist die Prüfung Ihres Arbeitsvertrages durch einen Rechtsberater unentbehrlich.

Warnung! Die Besonderheiten Ihrer eigenen Situation sowie Änderungen in der Rechtslage, auf die wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Einfluss hatten, können zu einer angepassten Antwort auf diese Fragen führen. Um Ihre Ansprüche sicher zu prüfen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Hinweis:
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