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Weihnachten & Silvester: Lockerungen oder Verschärfung?

| letzte Änderung 24. November 2020 21:57 | Redaktion

Die Coronavirus Fallzahlen bleiben in den Niederlanden auf einem stabilen hohen Niveau. Letzte Woche kamen 36.931 Neuinfektionen hinzu, nur rund 800 weniger als in der Woche zuvor. Die Reproduktionszahl liegt knapp über eins, wodurch Lockerungen außer Sichtweite geraten. Das OMT möchte den aktuellen Lockdown im Dezember weiter durchsetzen und die Weihnachtsferien verlängern. Ein landesweites Feuerwerkverbot ist definitiv beschlossen.

Das Virus verbreitet sich in den Niederlanden zwar langsamer als vor einem Monat, aber laut dem Outbreak Management Team (OMT) und Kabinett ist eine weitere Reduzierung für eine Lockerung der Maßnahmen erforderlich.

Lockerungen

Der niederländische Gesundheitsminister De Jonge hat heute angegeben, dass die Situation nicht gut ist. Um für die Feiertage Lockerungen zu haben, muss in den nächsten Wochen alles Mögliche getan werden. Wenn sich der aktuelle Trend auf diese Weise fortsetzt, werden die Niederlande allerdings bis Mitte Januar nicht auf einem Niveau sein, dass Lockerungen ermöglicht.

In den Niederlanden gibt es aktuell täglich rund 30 Infektionen pro 100.000 Einwohner, was weit über dem Signalwert von 7 pro 100.000, also der 7-Tage-Inzidenz von 50, liegt. Mit mehr als 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche befinden sich die Niederlande immer noch in der Risikostufe ernst. Erst wenn diese wöchentliche Zahl unter 150 fällt, werden die niederländischen Sicherheitsregionen auf das niedrigere Niveau zurückgestuft. Die Phase heißt dann besorgniserregend und ermöglicht einige Lockerungen. Dafür muss die tägliche Anzahl der Infektionen weniger als 20 pro 100.000 Einwohner betragen.

Ratschlag OMT

Das niederländische Expertengremium OMT tritt regelmäßig zusammen, um den medizinischen Status von COVID-19 zu bestimmen und zu klären, Maßnahmen zu verfolgen und Fragen der niederländischen Regierung zu beantworten. In dem aktuellen Ratschlag werden auch folgende Punkte genannt, um den Lockdown nicht auszusetzen oder zu lockern:

  • Die Bedingungen für Lockerungen sind mit einem Rückgang auf 10 Intensivaufnahmen oder weniger pro Tag für mehrere Tage verbunden. Der R-Wert muss deutlich unter eins bleiben. Eine Reihe von Faktoren spielt eine Rolle für die Weiterführung dieser strengen Kriterien: Jeder Anstieg der Infektionszahlen ab Mitte Dezember wird zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung für Krankenhäuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen in der Weihnachts- und Neujahrsperiode führen. Das ist auch die Zeit, in der Beschäftigte im Gesundheitswesen die Gelegenheit geboten wird, um auch diese Tage zu feiern. Gleiches gilt für die ohnehin schon hohe Pflegebelastung in Pflegeheimen und Bezirkskrankenpflege, auch diese werden mit einer Zunahme statt einer stetigen Abnahme der Fallzahl belastet. In den Herbst- und Wintermonaten werden voraussichtlich auch mehr Patienten mit Atemwegserkrankungen die Krankenhausversorgung in Anspruch nehmen.
  • Das OMT möchte prüfen, ob es möglich ist, den Rückgang der COVID-19-Fälle zu unterstützen, indem die Weihnachtsferien der Schulen um eine Woche verlängert werden oder eine Woche früher begonnen wird. Eine solche Intervention wird sich voraussichtlich günstig auf die Reproduktionszahl R auswirken und könnte daher dazu beitragen, die nationalen Signalwerte im Januar auf das Niveau "wachsam" zu bringen. Das bedeutet, dass es unter anderem weniger als 3 IC-Aufnahmen pro Tag geben muss.

Das OMT betont, dass die Anpassung der Maßnahmen an die gegenwärtigen Stagnationsbedingungen ein erhebliches Risiko für Neuinfektionen und eine zusätzliche Belastung der Gesundheitsversorgung mit sich bringt. Aus Sicht der Bekämpfung der Epidemie empfiehlt die OMT daher, die Maßnahmen im Dezember nicht zu mildern. Es könnte ein positiver Effekt erwartet werden, wenn die Schulferien um Weihnachten und Silvester um eine Woche vorverlegt und/oder verlängert werden.

Eine Entscheidung darüber, ob Maßnahmen während der Ferien vorübergehend abgeschafft werden sollen oder nicht, bleibt daher eine politische Überlegung. Das Risiko einer Zunahme von Infektionen und die damit verbundene Gesundheitsbelastung sollten ausdrücklich erwähnt werden.

Das OMT möchte, dass die Feiertage ausschließlich in einem häuslichen Kreis gefeiert werden, wobei die Anzahl der Gäste pro Tag auf beispielsweise 6 begrenzt wird. Dabei sollte der Besuch keine lange Abstände zurücklegen. Das die Abstandsregeln eingehalten werden müssen, insbesondere für gebrechliche und ältere Menschen, ist selbstverständlich.

In Bezug auf einen geplanten Besuch bei älteren oder gebrechlichen Menschen können auch zusätzliche Maßnahmen empfohlen werden, um beispielsweise Besuche und Kontakte mit anderen in den 10 Tagen vor den Ferien erheblich einzuschränken. Dadurch soll das Risiko von COVID Übertragungen verringert werden.

Darüber hinaus betont das OMT, dass die vorübergehende Lockerung der Maßnahmen während der Weihnachtszeit zu einem Anstieg der COVID-19-Fälle führen wird, die etwa 5 bis 6 Tage später ansteckend sein werden. Dies überschneidet sich mit der Neujahrsperiode. Mit anderen Worten, das OMT weist darauf hin, dass eine Lockerung der Maßnahmen während Weihnachten und Silvester zu einer erheblichen Beschleunigung des Transfers und der Verbreitung führen kann: Die Kombination von Weihnachten und Silvester werden nicht nur einen negativen Effekt haben, sondern diesen auch verstärken. Menschen müssen auf diese Anhäufung von Risiken aufmerksam gemacht werden.

Wunderkerzen sind erlaubt

Stichtag: 8. Dezember

Am 8. Dezember will das niederländische Kabinett die Situation klärend besprechen. Es ist davon auszugehen, dass am Abend um 19 Uhr eine Pressekonferenz stattfinden wird. Es wird dann im Detail erklärt, was Weihnachten und Silvester möglich ist oder verboten wird.

Feuerwerkverbot

Definitiv verboten ist Feuerwerk. Die Arbeitsbelastung in Krankenhäusern ist durch das Coronavirus sehr hoch. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern verursacht jedes Jahr zusätzlichen Druck in der Notaufnahme, den Hausärzten und bei den Ordnungsbehörden. Aus diesem Grund hat das niederländische Kabinett am 13. November beschlossen, um zum Jahreswechsel 2020-2021 den Verkauf und das Anzünden von Feuerwerkskörper vorübergehend zu verbieten.

Das Verbot des Verkaufs und des Zündens von Feuerwerkskörpern gilt für alle Silvesterfeuerwerkskörper. Es sind nur noch Scherzfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1) erlaubt. Diese Feuerwerke stehen das ganze Jahr über zum Verkauf und dürfen ab dem 12. Lebensjahr verwendet werden. Dazu zählen zum Beispiel Knalerbsen und Wunderkerzen.

In diesem Jahr ist es nicht nur verboten, an Silvester ein Feuerwerk anzuzünden, es ist auch verboten, Feuerwerkskörper zu transportieren! Das Transportverbot sollte die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Belgien und Deutschland durch Privatpersonen und Händler einschränken.

In den Niederlanden darf man als Privatperson 25 kg zugelassenes Feuerwerk besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar die Einfuhr möglich. Mit den neuen Regeln dürfen Feuerwerkskörper aber nicht mehr transportiert werden und die Ordnungsbehörden können das Feuerwerksverbot leichter durchsetzen. Kontrollen im Grenzbereich sind daher nicht auszuschließen.

Carbidschießen fällt nicht unter dieses Verbot. Ein Verbot für Carbidschießen muss lokal umgesetzt werden. Das kann entweder über Notverordnungen der Sicherheitsregionen erfolgen oder über die Gemeindeverordnungen (Algemene plaatselijke verordening, APV). In den dicht besiedelten Regionen der Niederlande wird Carbidschießen aber schon jetzt kaum möglich sein. In den lokalen Verordnungen gibt es deutliche Regelungen in Bezug auf Lärm und den Umgang mit gefährlichen Stoffen. In den Regionen, wo das Carbidschießen eine Tradition ist, gibt es ausgewiesene Gebiete und Zeiten. Dennoch erleben die Geschäfte, die Calciumcarbid verkaufen, aktuell gute Zeiten. Die niederländische Feuerwerksindustrie wiederum bekommt eine Entschädigung von 40 Millionen Euro. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Händler die Vorräte gut für das nächste Jahr bewahren sollen.

Das vorübergehende Verbot von Feuerwerkskörpern zum Jahresende 2020/2021 ist einmalig und gilt daher nicht für den nächsten Jahreswechsel. Die Regeln werden durch das vorläufige COVID-19-Gesetz über Justiz und Sicherheit gesetzlich geändert und im Feuerwerksdekret festgelegt. Die Vorschriften werden voraussichtlich bis spätestens 15. Dezember 2020 geändert.

Wer sich nicht an das Feuerwerksverbot hält, läuft Gefahr, um ein Bußgeld in Höhe von 100€ zu bekommen. Zudem kann ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgen.

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