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Reisebeschränkungen Südafrika
Nachtrag, 23.12.2020 um 08:00 Uhr: Das Flugverbot für Passagiere aus Südafrika und das Flug- und Anlegeverbot für das Vereinigte Königreich wurden in der der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch um 00:00 Uhr aufgehoben, teilte das niederländische Kabinett am Dienstagabend mit. Reisende - einschließlich EU-Bürger - müssen einen kürzlich durchgeführten negativen PCR-Coronatest vorzeigen, um in die Niederlande einzureisen. Mehr lesen
Das Kabinett hat ein Flugverbot für Südafrika durchsetzt, da auch dort eine neue Corona-Variante vorliegt. Das Verbot trat gestern um 21.00 Uhr niederländischer Zeit in Kraft und gilt bis spätestens 1. Januar. Flüge mit Fracht und medizinischem Personal werden weiterhin erlaubt sein.
In Südafrika nimmt die Anzahl der Infektionen aufgrund einer neuen Variante von COVID-19 rapide zu. Infolgedessen hat das Kabinett Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass sich diese Variante des Virus in den Niederlanden weiter ausbreitet.
Die niederländischen Behörden haben folgende Fragen zusammengestellt:[1]
Was beinhaltet das Flugverbot?
Ab dem 21. Dezember 2020 gilt ein Flugverbot für Flüge mit Passagieren von Südafrika in die Niederlande. Das Kabinett verhängt ein Flugverbot, um das Risiko zu verringern, dass sich die besonders ansteckende Variante des COVID-19-Virus, die derzeit in Südafrika auftritt, auch in den Niederlanden verbreitet.
Kann Fracht noch von und nach Südafrika transportiert werden?
Ja, der Güterverkehr fällt nicht unter das Flugverbot.
Wann tritt das Flugverbot in Kraft?
Ab dem 21. Dezember um 21:00 Uhr niederländischer Zeit.
Was bedeutet das für die heute Abend geplanten Flüge?
Das Flugverbot bedeutet, dass zwei Linienflüge, die heute Abend abfliegen sollten, storniert werden. Es besteht Kontakt zu den betroffenen Fluggesellschaften.
Gilt dies für alle Flugverbindungen zwischen Südafrika und den Niederlanden?
Ja. Für alle Flüge von Südafrika (Kapstadt und Johannesburg) in die Niederlande. Flugzeuge, die von den Niederlanden nach Südafrika fliegen, kehren ohne Passagiere zurück.
Wie lange gilt das Flugverbot?
Das Flugverbot gilt spätestens bis zum 1. Januar 2021. Die Regierung möchte so schnell wie möglich die Anforderung einführen, dass alle Passagiere, einschließlich EU-Bürger, über ein negatives Testzertifikat verfügen müssen, um einsteigen zu können. Sobald die obligatorische negative Testaussage für alle südafrikanischen Passagiere vereinbart wurde, kann das Flugverbot aufgehoben werden. Das Flugverbot wird auch vor dem 1. Januar aufgehoben, wenn wirksame europäische Maßnahmen gegen die Einfuhr des Virus ergriffen wurden.
Folgen für Reisende
Was soll ich tun, wenn ich in Südafrika gestrandet bin?
Niederländern, die jetzt nicht zurückkehren können, wird empfohlen, eine sichere Unterkunft in Südafrika zu finden und die Entwicklungen dort abzuwarten. Für gestrandete niederländische Staatsangehörige, die dringend Hilfe benötigen, ist das Außenministerium Tag und Nacht über das 24-Stunden-Kontaktzentrum in Den Haag erreichbar. Haben Sie eine medizinische Anfrage? Wenden Sie sich dann an die örtlichen Ärzte / Krankenhäuser.
Wie halte ich mich über Entwicklungen auf dem Laufenden?
Registrieren Sie sich beim Informationsdienst des Außenministeriums, um über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben: https://informatieservice.nederlandwereldwijd.nl/
Folgen Sie das Buitenlandse Zaken auf Twitter (@247BZ), um Informationen zu Änderungen der Reisehinweise zu erhalten.
Nehmen auch die deutschen Reise- und Sicherheitshinweise zur Kentnis. Deutsche Bürger sollten sich in der Krisenvorsorgeliste vom Auswärtigen Amt registrieren. Folgen Sie das Auwärtige Amt auf Twitter (@AA_SicherReisen).
Installieren Sie die mobile App „COVID Alert South Africa“.
Was kann das niederländische Außenministerium oder deutsche Auswärtige Amt für mich tun?
Niederländern, die aufgrund der Maßnahmen nicht mehr zurückreisen können, wird empfohlen, eine Unterkunft zu finden. Das Ministerium in Den Haag und die Botschaft in Pretoria verfolgen die Situation genau, um alle so gut wie möglich auf dem Laufenden zu halten.
Deutsche Bürger sollten in dringenden Angelegenheiten sich telefonisch an das Auswärtige Amt (Telefon 0049 3018-17 0) wenden. Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://southafrica.diplo.de/sa-de/sa-rk/sa-hilfe/2142760.
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Sie sollten sich auf den offiziellen Webseiten der niederländischen und/oder deutschen Behörden/Organisationen informieren. klimeck consulting oder DACHIST übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte und dadurch entstandenen Schaden. Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmte Therapien. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Hilfe und/oder Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an einen Arzt.
Quellen:
[1] Rijksoverheid (21.12.2020). Reisbeperkingen Zuid-Afrika. Abgerufen am 22. Dezember 2020, von https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/reizen-en-op-vakantie-gaan/reisbeperkingen-zuid-afrika
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