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Österreich: Ab 25.12. Niederlande Virusvariantengebiet

Die Omikron-Zahlen in den Niederlanden steigen schnell. Die schnelle Verbreitung der Variante führt nun dazu, dass die österreichischen Behörden die Niederlande ab dem 25. Dezember 2021 um 00:00 Uhr als Virusvariantengebiet einstufen.

Kurz vor Weihnachten werden europaweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante verschärft. So sind auch Reisende aus den Niederlanden betroffen, die nach Österreich fahren, um dort die Familie zu besuchen oder Ski zu fahren. Wer nicht dreimal geimpft ist, steht nun vor einem "de-facto Einreiseverbot". Neu ist, dass Personen, welche zwei Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurden und einen max. 48h alten negativen PCR Tests haben, auch quarantänefrei einreisen können.

Großbritannien, Dänemark, Norwegen und auch die Niederlande werden ab dem 25.12. um 00:00 Uhr seitens der österreichischen Behörden als Virusvariantengebiet eingestuft. Reisende aus diesen Ländern müssen sich dann an strikte Regeln bei der Einreise halten. Dazu gehört unter anderem eine Quarantäne von mindestens fünf Tage.

Bereits seit Montag, 20.12.2021, waren verschärfte Einreiseregeln gültig. Österreichische und EU-Bürgerinnen und -Bürger sind zur Einreise berechtigt, müssen aber besonders strenge Regeln wie eine zehntägige Quarantäne, ein PCR-Test bei der Einreise und die Registrierung einhalten, sofern sie keine Boosterimpfung haben. Durch die neue Einstufung werden diese Maßnahmen nochmals angezogen.

11. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung

Mit 25. Dezember 2021 tritt die 11. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 in Kraft. Auf Grund der neuen Virusvariante Omikron kommt es zu Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich: Einstufung folgender zusätzlicher Länder als Virusvariantengebiete: Angola, Botsuana, Dänemark, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Niederlande, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Vereinigtes Königreich. Die Übersicht steht in der Anlage 1 der Einreiseverordnung. Die Einreise aus einem in der Anlage 1 genannten Staat oder Gebiet und die Einreise von Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem solchen aufgehalten haben, sind untersagt. "Einreisen aus diesen Ländern sind grundsätzlich verboten", schreibt das Sozialministerium.

Es gibt Ausnahmen für österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, EU-/ EWR-Bürger:innen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die weiterhin einreisen dürfen. Darunter fallen somit auch niederländische Bürger. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich. Darüber hinaus bestehen einzelne weitere Ausnahmen.

Einreiseregeln

Für Personen, die zur Einreise aus den Niederlanden berechtigt sind, gelten folgende Regelungen:

  • Registrierung zur Pre-Travel-Clearance unter https://entry.ptc.gv.at/. Diese kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Bei einer behördlichen Kontrolle muss sie in digitaler Form oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Die Echtheit des Dokumentes kann über den QR-Code auf dem Dokument überprüft werden.
  • Vorweis eines negativen molekularbiologischen Testergebnisses (PCR-Test, max. 72h)
  • Sofortiger Antritt einer zehntägigen Quarantäne. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein weiterer PCR-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.

Für Flüge aus den Niederlanden besteht kein Landeverbot! Die Kosten für die PCR Tests müssen Reisende selber tragen.

Ausnahme von der Quarantänepflicht mit Booster + PCR

Für Personen, die 3 mal geimpft sind UND einen negativen PCR Test (max. 48h) vorweisen können, entfällt die Quarantänepflicht. Damit kommen die Behörden bei der Einreise dem Tourismus etwas entgegen.

Personen, welche zwei Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR Tests auch quarantänefrei einreisen.

Die Kinderregel ist von den neuen Einreisemaßnahmen ausgenommen und bleibt wie es war. Für Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen, entfällt die Verpflichtung zum Mitführen eines Nachweises über eine geringe epidemiologische Gefahr. Hinsichtlich der Quarantäne- und der Registrierungspflicht gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen. Gilt die Quarantäne des Erwachsenen als beendet, gilt auch die Quarantäne für sie als beendet.

Einreise aus Ländern, die kein Virusvariantengebiet sind

Für Einreisen aus allen anderen Staaten gilt weiterhin:

  • 2G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten
  • Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
  • 3G für Pendler:innen bleibt

Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.

Gar nicht geimpfte oder genesene Personen (also ohne gültigen 2G Nachweis) dürfen einreisen, es besteht aber Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage, Freitesten erst ab dem 5. Tag.

Neue Maßnahmen in Österreich

Österreich hat am 22.12. noch weitere Maßnahmen beschlossen. Es gibt auch weitere Einschnitte im Bereich der Gastronomie. Für die Gastronomie gilt ab 27. Dezember ab 22.00 Uhr eine Sperrstunde. Diese neue Regelung gilt auch zu Silvester. Generell wird von Silvesterfeiern abgeraten, nur in kleinem Kreis soll gefeiert werden – geimpft und getestet.

Es wurden diverse Gruppenbegrenzungen und in einigen Bereichen "2G plus Booster plus Test" eingeführt. 2G und FFP2-Maskenpflicht gelten in anderen Bereichen weiterhin.

Weiterhin gilt ein generelles Verbot von Nachtgastronomie inkl. Apres-Ski, Stehgastronomie und Barbetrieb.

Urlaub

Wer in Österreich Urlaub machen möchte, muss sich an viele Regeln halten. Es gilt an vielen Orten eine 2G(+) bis zur "3x geimpft plus Test" Nachweispflicht. Für Ungeimpfte gilt aktuell ein Lockdown.

Ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren erhalten mit dem „Holiday-Ninja-Pass“ Zugang zu Orten, an denen die 2G-Regel gilt. Dieser Ausweis muss zusammen mit den offiziellen Testergebnissen und dem Identitätsnachweis vorgelegt werden.

Niederländer, die erwägen, über ihren Hausarzt eine Auffrischimpfung zu bekommen, damit sie trotzdem Wintersport nach Österreich machen können, sollten die sogenannte Auffrischimpfung gefährdeten Patienten überlassen. In den sozialen Medien kursieren Gerüchte, dass mit der Booster-Kampagne der Hausärzte ein Urlaub gerettet werden kann. Wer in den Niederlanden wohnt und sich in Deutschland boostern lässt, um in den Winterurlaub zu fahren, kann mit Komplikationen rechnen, um die deutsche Impfung ins niederländische System (CoronaCheck.nl) zu bekommen.

Reisende, die nach Österreich reisen müssen, sollten sich gut über die aktuellen Maßnahmen auf der Webseite des Sozialministerium informieren!

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Quellen:
[1] GECKO Pressekonferenz (22.12.2021, 14:30)
[2] Ministerie van Buitenlandse Zaken (22.12.2021). Reisadvies Oostenrijk. Abgerufen am 22. Dezember 2021, von https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/oostenrijk/reizen/reisadvies

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