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Niederlande wieder Hochinzidenzgebiet

| letzte Änderung 23. Juli 2021 17:09 | Thomas Klimeck

Quelle: ecdc.europa.eu | Kombinierter Indikator: 14-tägige Benachrichtigungsrate, Testrate und Testpositivität, aktualisiert am 22. Juli 2021

Die Fallzahlen in den Niederlanden haben sich zwar etwas stabilisiert, sind aber in den letzten zwei Wochen so sehr angestiegen, dass die deutschen Behörden die Niederlande wieder als Hochinzidenzgebiet einstufen.

Am 22. Juli hat die europäische Behörde ECDC die Farben für die Niederlande erneut angepasst: Nur noch Friesland, Flevoland, Drenthe, Limburg und Zeeland sind rot. Alles anderen Provinzen sind dunkelrot. Die deutschen Behörden (siehe RKI) haben die Niederlande mit Wirkung zum 27. Juli 2021, 00:00 Uhr als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gelten bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland strenge Regeln.

Die Fallzahlen in den Niederlanden gehen seit Ende Juni hoch, es ist ein explosives Wachstum zu sehen. Die hohen Infektionszahlen haben die deutschen Behörden nun dazu veranlasst, um den Niederlanden als Risikogebiet einzustufen. Es gelten die Maßnahmen, die in der bundeseinheitlichen Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 12. Mai 2021 festgelegt wurden.

1. Anmeldepflicht

Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet (und auch einem Hochinzidenzgebiet) aufgehalten haben. Auf der Homepage Einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. auf Anforderung beim Beförderer oder bei der Bundespolizei). Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt, sind Sie verpflichtet, entweder die digitale Einreiseanmeldung nach Einreise nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim

2. Absonderungspflicht

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet beträgt die Absonderungszeit zehn Tage.

Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter Einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden.

Die häusliche Quarantäne kann auch vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter Einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.

3. Nachweispflicht

Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet müssen sich schon vor der Abreise in den Niederlanden testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen oder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Informationen zu anerkannten Tests finden Sie beim RKI.

Hinweis: Reisende können sich im Juli und August kostenlos in den Niederlanden testen lassen (siehe weiter unten).

Weitere Infos zur Anmeldeplicht, Absonderungspflicht, Nachweispflicht und Ausnahmen davon finden Sie im FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne. und auch das deutsche Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht in Deutschland zur Verfügung. Beachten Sie, dass sich alle Maßnahmen und Regeln auch spontan ändern können!

Zusammenfassung: Bei der Einreise aus allen niederländische Provinzen nach Deutschland ab dem 27. Juli um 00:00 Uhr:

Anmeldung nötig
• Negativer (Antigen) Test vor der Einreise (PCR Test: max. 72h, Antigen Test: max. 48h) oder lmpf-/Genesenennachweis
• Quarantänepflicht 10 Tage, Verkürzung ab dem 1. Tag mit lmpf-/Genesenennachweis oder ab 5. Tag mit negativem Testnachweis.
• Es gibt Ausnahmen u.a. für Pendler und Transit.

Robert Koch Institut

Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Darüber hinaus stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung und gibt einen Überblick über eigene Forschungsvorhaben.

Die Einstufung als Risikogebiet durch das RKI erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Unterschied Risikogebiet und Hochinzidenzgebiet

Die Einstufung als einfaches Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über – oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines nicht erhöhten oder eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für die EU-Mitgliedstaaten wird seit der 44. Kalenderwoche hier insbesondere die nach Regionen aufgeschlüsselte Karte des Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.).

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist.

Quelle: data.rivm.nl | Grafik: DACHIST.org

Seit dem Ausbruch von Corona gab es in Niederlanden 1827273 bestätigte Fälle und 17789 Sterbefälle. In den letzten 7 Tagen wurden über 353 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festgestellt.

Die 14-Tage-Inzidenz der letzten beiden Erhebungswochen liegt bei 700 Infektionen pro 100.000 Einwohnern.

Die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzen der letzten Wochen fassen wir hier zusammen.

Urlaub gebucht. Und jetzt?

Wichtig: Keine Panik!

Reisende, die aus den Niederlanden nach Deutschland fahren, müssen sich an die deutsche Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) halten. Das hört sich kompliziert an, es muss aber nicht kompliziert sein.

Die Urlauber, die noch weg wollen, müssen jetzt gut überlegen was sie wollen:

  1. in den Urlaub fahren und bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland an die Regeln halten
  2. den Urlaub stornieren bzw. verschieben

Wer für die Option a) wählt, nimmt leider auch das Risiko auf sich, sich selber und andere Menschen zu infizieren. Nicht ohne Grund sind die Niederlande zum Risikogebiet erklärt worden. Auch wenn einige Ferienhausanbieter die Lage schön reden, ist doch anzumerken, dass vor ein paar Monaten die Pandemie mit nur einer Person begonnen hat. Wer dies akzeptiert, sich an die Maßnahmen und Regeln halten kann und in einem ruhigen Gebiet Urlaub machen kann, wird sicherlich ein paar schöne und ruhige Tage erleben können. Vor der Einreise nach Deutschland und auch während des Urlaubs sollten die aktuellen Einreiseregeln (vice-versa) kontrolliert werden.

Option b) kann unterschiedliche Folgen haben. Viele Anbieter stellen Gutscheine aus, die zu einem anderen Zeitpunkt genutzt werden können. Es gibt auch Anbieter, die den Betrag zurückzahlen. Ziel sollte eine gütliche Lösung sein. Wenn über eine Partnerwebseite gebucht wurde, sollten Reisende es nicht scheuen, um dort um Hilfe zu beten.

Wer in den Niederlanden bleibt und dort Urlaub macht, also inländischer Urlauber ist, hat keine großen Herausforderungen zu bewältigen. Seit dem Ausbruch von Corona wird wiederholt dazu aufgerufen um "Urlaub im eigenen Land" zu machen. Reisen verlaufen damit reibungsloser.

Kostenloser Coronatest für Reisende in den Niederlanden

Diesen Sommer können sich Reisende bis zum 31. August kostenlos testen lassen. Wenn Sie negativ getestet wurden, können Sie anschließend können das Testergebnis über CoronaCheck.nl herunterladen oder ausdrucken. Damit können Sie von den Niederlanden aus ein Flugzeug, einen Zug, einen Bus oder ein Schiff besteigen. Und Sie können die Grenze mit dem Auto überqueren.

Jeder, der aus den Niederlanden ins EU Ausland reist, kann einen Termin für einen Test vereinbaren.

Rijksoverheid stellt alle wichtigen Informationen und den Link zum Buchen unter dem Thema Gratis coronatest voor reizigers zur Verfügung. Unter der Webadresse https://afspraak.testenvoorjereis.nl (niederländisch und englisch) können Termine gemacht werden. Mit dem negativen Testergebnis erhalten Sie einen Code. Geben Sie diesen in der CoronaCheck-App oder auf CoronaCheck.nl ein. Mit der CoronaCheck-App oder dem gedruckten Beleg über Coronacheck.nl können Sie lugzeug, Zug, Bus oder Schiff in den Niederlande betreten und verreisen. Und Sie können die Grenze mit dem Auto überqueren.

Tipp: Wer mit hoher Priorität einen Test benötigt oder außerhalb der EU reisen möchte, kann einen Termin bei einem der kommerziellen Anbieter machen. Wir haben unter Test4Travel.nl eine Übersicht zusammengestellt.

Verschärfung der Maßnahmen in den Niederlanden

Ab dem 10. Juli gelten für das Gastronomiegewerbe und für Veranstaltungen verschärfte Maßnahmen:

Gastronomie

  • Diskotheken und Nachtclubs müssen schließen.
  • Andere Gastronomie darf mit festen Sitzplatz und 1,5 Metern Abstand öffnen.
  • Das Gastgewerbe ist zwischen 00:00 und 6:00 Uhr geschlossen.
  • Unterhaltungsangebotes sind verboten.
  • Zugangstests werden in der Gastronomie ausgesetzt.

Veranstaltungen und Veranstaltungsorte für Kultur und Sport

  • Veranstaltungen, Kulturstätten und Zuschauer bei professionellen Sportwettbewerben sind mit festen Sitzplatz und 1,5 m Abstand erlaubt.
  • Veranstaltungen dürfen maximal 24 Stunden dauern.
  • Mit Zugangstests dürfen maximal 2/3 der Kapazität genutzt werden.
  • Ab Dienstag ist ein Zugangstest nur noch 24 Stunden lang gültig.
  • Für Orte mit Besucherströmen, wie Geschäfte, Museen oder Messen, ändert sich nichts: pro 5 m² ein Besucher.

Versicherungen

Zu beachten ist, dass (Reise-)Versicherungen aussetzen können, wenn in Risikogebiete gereist wird. Daher sollten Urlaub und Geschäftsreisende vorab klären, ob die Versicherungen im Schadensfall bezahlen oder nicht.

Wo kann ich mehr Daten und Links finden?

Wir bieten eine kostenlose Suche an, die anzeigt, ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht. Es können alle niederländischen Gemeinden abgefragt werden. Die Ergebnisseite liefert allgemeine Informationen und Links zu den Behörden und ausführlichen Fallzahlen.

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Sie sollten sich auf den offiziellen Webseiten der niederländischen und/oder deutschen Behörden/Organisationen informieren. klimeck consulting oder DACHIST übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte und dadurch entstandenen Schaden. Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmte Therapien. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Hilfe und/oder Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an einen Arzt.


Quellen:
[1] RKI (23.07.2021, 15:45). Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Abgerufen am 23. Juli 2021, von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
[2] Ministerie van Buitenlandse Zaken (23.07.2021). Reisadvies Duitsland. Abgerufen am 23. Juli 2021, von https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies#anker-coronavirus
[3] RIVM (23. Juli 2021, 10:00). Open Data Corona. Abgerufen am 23. Juli 2021, von https://data.rivm.nl/geonetwork/srv/dut/catalog.search#/home
[4] Rijksoverheid (23. Juli 2021). Coronadashboard. Abgerufen am 23. Juli 2021, von https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/veiligheidsregio/VR19/positief-geteste-mensen
[5] Auswärtiges Amt (23. Juli 2021). Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 23. Juli 2021, von https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084

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Kommentare

Kommentar von Marianne |

Herzlichen Dank für diese informative Seite. Sie gibt mehr praktische Hinweise als z.B. die eines großen Automobilclubs. Ich suchte Coronatestmöglichkeiten in NL und fand hier alles, was ich wissen wollte. Lieben Dank. Ich werde sicher häufiger reinschauen.

Antwort von Redaktion

Vielen Dank! Das freut uns sehr.

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