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Niederlande lockern mit Corona-Zugangskarte

Coronamaßnahmen ab dem 25.09.2021 | Copyright: Rijksoverheid

Hinweis: Am 16. September 2021 hat die Tweede Kamer beschlossen, dass die Nachweispflicht nur für Innenbereiche gilt. In der Außengastronomie entfällt somit die Nachweispflicht.

Ab dem 25. September verzichten die Niederlande auf den Mindestabstand von 1,5-Meter. Die Regierung sagt, dass dies ist ein großer Schritt nach vorne sei. So darf beispielsweise die Gastronomie wieder mit maximaler Kapazität öffnen und alle Veranstaltungen sind erlaubt. Bis heute haben fast 13 Millionen Menschen mindestens eine Impfung erhalten. Mehr als 11 Millionen Menschen wurden vollständig geimpft. Die Zahl der Menschen, die mit COVID-19 ins Krankenhaus und auf die Intensivstation eingeliefert werden, ist stabil. Die überwiegende Mehrheit der positiv getesteten und aufgenommenen Patienten ist noch ungeimpft. Die Impfrate ist mittlerweile hoch genug, um überall den vorgeschriebenen 1,5-Meter-Abstand aufzuheben, aber noch nicht hoch genug, um dies ohne Auflagen zu tun. Nur mit einer höchstmöglichen Durchimpfungsrate können alle Maßnahmen freigegeben werden, die gefährdeten Menschen in der Gesellschaft geschützt werden und alle weiterhin Zugang zu Versorgung haben. Die verbleibenden Maßnahmen werden durch die niederländische Regierung im November geprüft.

Corona-Zugangskarte (coronatoegangsbewijs) für zusätzliche Sicherheit

Die Corona-Zugangskarte wird dort eingesetzt, wo es durch die Freigabe der 1,5 Meter voller wird. Auf diese Weise soll das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich gehalten werden. Alle Besucher können so sicher wie möglich zusammenkommen. Darüber hinaus trägt die Nutzung der Corona-Zugangskarte dazu bei, die meisten Standorte mit maximaler Auslastung zu öffnen und geöffnet zu halten.

Der Zutritt in der Gastronomie (Horeca) ist ab dem 25. September mit dem Corona-Zugangskarte für alle ab 13 Jahren möglich. Dies gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, mit und ohne festen Sitzplatz. Ab 14 Jahren muss die Nutzung der Corona-Zugangskarte zusammen mit dem Identitätsnachweis überprüft werden. In allen Gastronomiebetrieben gilt weiterhin die verpflichtete Schließzeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr.

Alle Veranstaltungen können mit einer Corona-Zugangskarte wieder stattfinden.

Bei Outdoor-Veranstaltungen gibt es keine maximale Besucherzahl und keine zwingende Schließzeit. Auch bei Indoor-Veranstaltungen mit festem Sitzplatz gibt es keine maximale Besucherzahl oder Schließzeit. Für beide Veranstaltungsarten gilt: Die Gastronomie ist nach 00.00 Uhr geschlossen, ausgenommen Takeaway-Angebote.

Indoor-Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz können bis zu 75% der regulären Besucherkapazität zulassen und es gibt eine verpflichtete Schließzeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr.

Das Kabinett erarbeitet für die Nachtgastronomie und "Veranstaltungen ohne Sitzplatz mit einer Kapazitätsbegrenzung" unterstützende Maßnahmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.

Sie erhalten eine Corona-Zugangskarte, wenn Sie vollständig geimpft sind, eine gültige Genesungsbescheinigung oder ein negatives Testergebnis von nicht mehr als 24 Stunden haben. Für Personen ohne Genesungs- oder Impfpass bleibt der Coronatest kostenlos.

Mit der CoronaCheck-App kann sich jeder die Corona-Zugangskarte in Form eines QR-Codes abholen. Für die Gastronomie und Veranstalter von Events, Sport- und Kulturveranstaltungen steht die CoronaCheck-Scanner-App zur Verfügung, die die Kontrolle von Corona-Zugangskarten einfach macht. Auf der CoronaCheck Webseite steht eine ausführliche FAQ in englischer und niederländischer Sprache zur Verfügung. Wer dann noch nicht weiterkommt, kann den Helpdesk unter 0800-1421 kostenlos anrufen (aus dem Ausland: +31 70 750 37 20, bitte Gebühren nach NL beachten). Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr.

Grundregeln bleiben bestehen

Viele Maßnahmen werden aufgehoben, vieles ist wieder möglich, aber das Virus ist nicht weg. Die Grundregeln bleiben wichtig, auch für Personen, die bereits geimpft sind. Die Grundregel "1,5 m Abstand halten" ändert sich in einen dringenden Rat zum Abstandhalten. Es bleibt weiterhin klug, sich gegenseitig Raum zu geben und dann bleiben 1,5 Meter der Sicherheitsabstand. Diese Grundregel hilft nachweislich, Kontaminationen zu vermeiden.

Dazu tragen Händewaschen, kein Händeschütteln, Husten und Niesen in den Ellenbogen, das Bleiben zu Hause und das Testen bei Beschwerden bei der GGD und regelmäßige Frischluftzufuhr in Innenräumen bei.

Die Empfehlung, so viel wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten, wird angepasst: wenn möglich von zu Hause aus arbeiten und wenn nötig im Büro. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen selbst Vereinbarungen über eine gute Aufteilung zwischen Arbeit und Wohnung.

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Flughäfen

Am Flughafen (zumindest ab der Sicherheitskontrolle und anderen angewiesenen Orten), in Zügen, Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Taxis und anderen gewerblichen Personentransporten bleibt die Maskenpflicht bestehen. Auf Bahnsteigen und Bahnhöfen erlischt die Verpflichtung.

Ausbildung

Im MBO und im Hochschulbereich wird die maximale Gruppengröße von 75 Personen im MBO und im Hochschulbereich ab dem 25. September abgeschafft.

In der Sekundarstufe II, der höheren Berufsbildung und im Hochschulbereich gilt die Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer oder Hörsäle nicht mehr.

Bei einer einzelnen Infektion in einer Gruppe oder Klasse in der Kinderbetreuung und Grundschule ist es nicht mehr zwingend, dass die gesamte Gruppe oder Klasse unter Quarantäne gestellt und getestet wird.

Dritte Impfung und Auffrischimpfung

Manche Menschen mit einer schweren Immunerkrankung erhalten über den behandelnden Facharzt eine Einladung zur dritten Impfung.

Da die Corona-Impfstoffe nach wie vor einen sehr hohen Schutz vor schweren Erkrankungen und Todesfällen durch das Coronavirus bieten, ist eine Auffrischimpfung für die Allgemeinbevölkerung laut Gesundheitsrat noch nicht notwendig. Die Situation wird ständig beobachtet.

Reisen

Ab dem 22. September ändern sich die Quarantäneregeln für Reisen in die Niederlande. Geimpfte Reisende aus den USA, Großbritannien oder anderen sehr gefährdeten Gebieten müssen nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden. Reisende müssen aber weiterhin die Reise gut vorbereiten und auch die Reisehinweise auf Wijsopreis.nl und Reizentijdenscorona.nl prüfen.

Das Kabinett bleibt wachsam

Diese Maßnahmen gelten ab dem 25. September 2021 für die kommende Periode. Wenn die Zahl der Krankenhaus- und Intensivaufenthalte über einen längeren Zeitraum niedrig ist, wird das Kabinett einige der aktuellen Maßnahmen lockern. Das Kabinett bleibt wachsam. Stellt sich heraus, dass in kurzer Zeit viele Menschen ins Krankenhaus oder auf die Intensivstation eingeliefert werden müssen, kann dies zu zusätzlichen Maßnahmen führen. Die Regierung wird dann versuchen, so konkret wie möglich Maßnahmen zu ergreifen. Das RIVM und das Kabinett bleiben auf neue Varianten des Virus aufmerksam.

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Quellen:
[1] Rijksoverheid (14.09.2021, 19:08). Nederland verder open met coronatoegangsbewijs. Abgerufen am 14. September 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/09/14/nederland-verder-open-met-coronatoegangsbewijs
[2] Pressekonferenz Rutte & De Jonge (14.09.2021, 19:00-20:34), NOS

Redaktionelle Änderungen:
keine

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