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Niederlande kein Hochinzidenzgebiet mehr

| letzte Änderung 28. Mai 2021 13:40 | Thomas Klimeck

Ab 30. Mai 2021 um 00:00 Uhr gehören die Niederlande nicht mehr zu den Hochinzidenzgebieten, die durch das Robert Koch Institut aufgelistet werden. Ab dann sind die Niederlanden inkl. der autonomen Teile des Königreichs der Niederlande "nur noch" Risikogebiet. Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Urlauber, Vermieter und Reisende wird dies freuen.

Die Bundesregierung hatte die Niederlande mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit galt bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises.

Die Fallzahlen in den Niederlanden gehen seit Wochen stetig zurück. Die Infektionszahlen, eine geringere Auslastung des Gesundheitssystems, eine hohe Impfschnellheit und deutliche Maßnahmen haben die deutschen Behörden nun dazu veranlasst, um den Niederlanden die Einstufung Hochrisikoland zu entziehen. Damit wird der verpflichtete Test vor der Einreise nach Deutschland hinfällig. Es gelten aber weiterhin die Maßnahmen, die in der bundeseinheitlichen Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 12. Mai 2021 festgelegt wurden.

Robert Koch Institut

Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Darüber hinaus stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung und gibt einen Überblick über eigene Forschungsvorhaben.

Die Einstufung als Risikogebiet durch das RKI erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Unterschied Risikogebiet und Hochinzidenzgebiet

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung.

Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab.

Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist.

Quelle: data.rivm.nl | Grafik: DACHIST.org | Stand: 28. Mai 2021

Fallzahlen

Seit dem Ausbruch von COVID-19 wurden in den Niederlanden 1641318 Personen positiv auf das Virus getestet. Mindestens 30316 Menschen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen. Es sind leider 17607 Menschen nachweislich an den Folgen der Lungenkrankheit COVID-19 gestorben.

Die Inzidenz liegt deutlich unter 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. Wenn man sich auf die niederländische Methode bezieht, ist liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 127.

Mehr Fallzahlen finden Sie entweder in unseren deutschsprachigen Auswertungen oder im Coronadashboard der niederländischen Behörden. Die Krankenhausauslastung können Sie beim Landelijk Coördinatiecentrum Patiënten Spreiding einsehen.

Quelle: ecdc.europa.eu | 14-tägige COVID-19-Fallbenachrichtigungsrate pro 100.000, KW 19-20

Einreise nach Deutschland ab dem 30. Mai 2021, 00:00

Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen oder sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie bestimmte Regeln beachten.

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 beinhaltet:

  • Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.
  • Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur Freitestung durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
  • Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien.

Weitere Infos zu den genannten Pflichten und Ausnahmen davon finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums:

Konkret für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gilt:

Kurzform:

  1. Einreiseanmeldung
  2. in Deutschland einen Schnelltest und das Testergebnis hochladen
  3. bis zum Hochladen gilt Quarantäne

Ausführlich:

Anmeldepflicht

Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf dem Einreiseportal geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.

Sollte die digitale Einreiseanmeldung aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder technischer Störungen nicht möglich sein, muss alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden. Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt durch Ihren Beförderer oder durch die zuständige Behörde im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung, sind Sie verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim

Nachweispflicht

Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet spezielle Nachweispflichten zu beachten.

Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet wie den Niederlanden, das nicht Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Sie müssen den Nachweis bei Vorliegen unverzüglich über das Einreiseportal an die zuständige Behörde übermitteln.

Einreisequarantänepflicht

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet (aktuell sind die Niederlande dies nicht) beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet (wie die Niederlande). Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

Ausnahmen

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die in der Einreiseverordnung beschrieben sind.

Positiver Antigentest

Coronatest

In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Dass es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen?

Wer Symptome hat muss zu Hause bleiben, sich testen lassen und darf nicht reisen!

Die niederländischen Gesundheitsämter (GGD) stellen keine Reisebescheinigungen aus!

Wo kann ich mehr Daten und Links finden?

Wir bieten eine kostenlose Suche an, die anzeigt, ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht. Es können alle niederländischen Gemeinden abgefragt werden. Die Ergebnisseite liefert allgemeine Informationen und Links zu den Behörden und ausführlichen Fallzahlen.

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Quellen:
[1] RKI (28.05.2021, 17:00). Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Abgerufen am 28. Mai 2021, von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
[2] Ministerie van Buitenlandse Zaken (28.05.2021). Reisadvies Duitsland. Abgerufen am 28. Mai 2021, von https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies#anker-coronavirus
[3] RIVM (28.05.2021, 10:00). Open Data Corona. Abgerufen am 28. Mai 2021, von https://data.rivm.nl/geonetwork/srv/dut/catalog.search#/home
[4] Rijksoverheid (28.05.2021). Coronadashboard. Abgerufen am 28. Mai 2021, von https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/
[5] Auswärtiges Amt (28.05.2021). Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 28. Mai 2021, von https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084

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Kommentare

Kommentar von Christian |

Einreisequarantänepflicht: Wenn Sie sich in einem RISIKOGEBIET aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern.

Ist Hochinzidenzgebiet gemeint? Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet gilt doch eben keine Quarantäne.

Antwort von Redaktion

Hallo Christian,

leider doch.

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.

Nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet, was die Niederlande ab dem 30. Mai 2021 um 00:00 sind, kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

In der Kurzform:

  1. Einreiseanmeldung vor der Einreise
  2. in Deutschland einen Schnelltest und das Testergebnis hochladen
  3. bis zum Hochladen gilt Quarantäne

Der wesentliche Unterschied zwischen Hochinzidenzgebiet und einfachem Risikogebiet ist, dass beim Hochinzidenzgebiet bereits während Einreise nach Deutschland ein Test vorliegen muss. Unterschiedlich sind dann auch noch weitere Punkte, wie die Ausnahmeregelungen.

Gute Reise!

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