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Niederlande beenden nahezu alle Coronaregeln

| letzte Änderung 15. Februar 2022 20:24 | Thomas Klimeck

Nederland open in 3 stappen | Copyright: Rijksoverheid

Die Zahl der Corona-Infektionen in den Niederlanden ist hoch, viele Menschen befinden sich in häuslicher Isolation oder Quarantäne. Trotz der hohen Infektionszahlen bleibt die Zahl der Krankenhauseinweisungen stabil. Es scheint, dass wir resistenter gegen das Virus, dank Impfungen und Auffrischungsimpfungen und der aufgebauten Immunität, sind. Die Niederlande werden daher in drei Schritten wieder öffnen. Nahezu alle Regeln und Maßnahmen entfallen.

Schritt 1: sofort

Der Rat, nicht mehr als 4 Personen zu Hause zu empfangen, erlischt sofort. Auch der Ratschlag, so viel wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten, ändert sich in: Arbeiten Sie maximal die Hälfte der Arbeitszeit im Büro.

Zusammengefasst: Dies ist sofort wieder erlaubt:
· Mehr als 4 Personen Besuch wieder möglich.
· Die Hälfte der Zeit im Büro arbeiten.

Schritt 2: 18. Februar

Ab Freitag, 18. Februar, dürfen alle Standorte in in den Niederlanden wieder bis 1 Uhr morgens öffnen. Die 3G-Nachweispflicht gilt bis zum 25. Februar an allen Stellen, an denen es bereits vorgezeigt werden muss. Etwa in der Gastronomie, in Kinos, Museen und Theatern und bei Wettkämpfen im Profisport. Einmal innerhalb dieser Orte ist ein fester Sitzplatz, das Tragen einer Mundschutzkappe und das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern nicht mehr erforderlich. An Standorten mit mehr als 500 Personen ist ein fester Sitzplatz und das Tragen einer Maske beim Fortbewegen weiterhin Pflicht. Die Quarantäne nach positivem Test wird auf 5 Tage verkürzt, sofern jemand 24 Stunden lang keine Beschwerden hat.

Zusammengefasst: Regeln ab Freitag, 18. Februar:
· Alles ist bis 1 Uhr morgens geöffnet, zum Beispiel Restaurants, Cafés und Kinos.
· An Orten, an denen Sie einen 3G-Nachweis vorzeigen müssen (z.B. im Café, Kino oder Theater.), müssen Sie:
» keine Maske aufsetzen
» keinen festen Sitzplatz haben
» keine 1,5 Meter Abstand halten
· An Orten mit mehr als 500 Menschen (z.B. Konzert) müssen Sie:
» eine Maske aufsetzen
» einen festen Sitzplatz haben
· Neue Isolationsregel: Wenn Sie einen positiven Corona-Test haben, sollten Sie:
» 5 Tage drinnen bleiben UND
» Warten Sie, bis Sie 24 Stunden lang keine Beschwerden haben

Schritt 3: 25. Februar

Ab Freitag, 25. Februar,  gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Abgeschafft werden

  • 3G-Nachweispflicht an Orten, an denen sich weniger als 500 Personen drinnen aufhalten
  • die 1,5-Meter-Abstandspflicht
  • das Tragen einer Maske beim Fortbewegung in der Gastronomie, im Bildungswesen bzw. in Geschäften
  • eine maximale Besucherzahl
  • fester Sitzplatz, z. B. in der Gastronomie

Damit öffnen auch die großen Nachtclubs, Diskotheken, Festivals und Events auf unbestimmte Zeit. An Orten in Innenräumen, an denen sich mehr als 500 Menschen versammeln und keinen festen Sitzplatz haben, zum Beispiel in der Nachtgastronomie oder auf Festivals, muss jeder ein negatives Testergebnis (1G) vorweisen. Dies gilt nicht für Orte mit Besucherströmen wie Messen und Kongresse. Um schutzbedürftigen Personen die Möglichkeit zu bieten, sicher zu reisen, bleibt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Flughafen ab dem 25. Februar bestehen.

Zusammengefasst: Regeln ab Freitag, 25. Februar:
· Normale Öffnungszeiten sind wieder erlaubt.
· Keine Nachweispflicht mehr (außer 1G bei mehr als 500 Personen)
· Keine Maskenpflicht mehr (außer ÖPNV und Flugzeug/Flughafen)
· keine Sitzplatzpflicht
· keine Abstandspflicht von 1,5 Metern
· In Innenräumen mit mehr als 500 Personen müssen Sie einen negativen Test (1G) vorweisen.

1G-Nachweispflicht

Bei der 1G-Nachweispflicht müssen alle Besucher einen aktuellen Test über die CoronaCheck-App vorweisen. Dies gilt auch für Personen die genesen sind oder geboostert wurden. Die Tests können kostenlos über Testenvoortoegang.org gebucht werden. Wer eine deutsche App verwendet, sollte die Gültigkeit des QR-Codes mit der niederländischen Scanner-App überprüfen.

Die nächsten Schritte

Am 15. März berät das Kabinett unter anderem über die noch geltende Mundschutzpflicht im ÖPNV, die 1G-Testpflicht und den Hinweis auf Homeoffice.

Gemeinsam vorwärts: Tipps für alle

Nach fast 2 Jahren Erfahrung mit dem Coronavirus haben wir gelernt, wie schwierig es ist, mit Maßnahmen umzugehen, die unseren Alltag einschränken, aber auch mit Lockerungen. Deshalb müssen alle weiter aufpassen und sich gegenseitig helfen, damit sich nicht alle wieder gegenseitig anstecken, so das Kabinett. Das Virus ist immer noch da. Es bleibt also für alle sinnvoll, sich weiterhin an die Ratschläge zu halten, die die Ausbreitung des Virus nachweislich begrenzen. Wie Hände waschen, in die Ellenbeuge husten und niesen, auf Händeschütteln verzichten, Abstand halten oder an belebten Orten eine Maske tragen, ausreichend frische Luft, regelmäßig einen Selbsttest machen, auf Beschwerden testen und sich impfen oder boostern lassen.

Quarantäne

Ab Freitag, 18. Februar, werden die Quarantänehinweise (isolatie) gelockert. Die Quarantänezeit verkürzt sich von mindestens 7 Tagen auf 5 Tage (bei 24 Stunden ohne Beschwerden). Nach einem positiven Test darf die Quarantäne nicht beendet werden. Dies gilt auch für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auf diese Weise sollen keine Mitbewohner oder andere Personen angesteckt werden. Mit Corona-Beschwerden und positivem Coronatest beginnt die Quarantänezeit ab Beginn der Beschwerden. Wer keine Corona-Beschwerden hat und positiv getestet wurde, zählt ab dem Datum des Tests.

Für die aktuellen Isolations- und Quarantäneregeln mit individueller Beratung besuchen Sie bitte: quarantainecheck.rijksoverheid.nl

Reisen ins Ausland

Die Corona-Situation in einem Land ist nicht mehr ausschlaggebend für die Farbe der Reisehinweise des niederländischen Außenministeriums. Alle Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zählen mit. Reisen in Länder außerhalb Europas sind damit kurzfristig wieder möglich.

Länder außerhalb der Europäischen Union/des Schengen-Raums, die vor der Corona-Pandemie die Farbcodes Grün oder Gelb hatten, erhalten diese zurück – sofern die Sicherheitslage dies zulässt. Die Quarantänepflicht bei Rückkehr in die Niederlande endet am 25. Februar. Reisende müssen eine negative Testbescheinigung mit sich führen.

Die europäischen Länder haben derzeit einen gelben Reisehinweis (Reisen sind möglich, aber es gibt Risiken). Reisende innerhalb der EU benötigen einen digitalen Corona-Nachweis: Impfpass, Genesungsnachweis oder negatives Testergebnis. Dies wird auch so bleiben, wenn Länder in der EU grüne Reisehinweise erhalten. Dies wurde auf europäischer Ebene vereinbart.

Der Rat an Reisende bleibt: Gut vorbereitet reisen. Corona ist nicht weg. Im Ausland gibt es noch Maßnahmen. Denken Sie an Prüfpflichten, QR-Codes und Masken. Lesen Sie die gesamten Reisehinweise vor der Buchung, kurz vor der Abreise und während der Reise.

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Die letzten 10 Corona Kurznachrichten aus den Niederlanden

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Centaurus angekommen
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neue Impfrunde
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Fallzahlen steigen deutlich

Quellen:
[1] Rijksoverheid (15.02.2022, 19:04). Alles kan weer open in 3 stappen. Abgerufen am 15. Februar 2022, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2022/02/15/alles-kan-weer-open-in-3-stappen
[2] Pressekonferenz Kuipers (15.02.2022, 19:00), NOS
[3] Rijksoverheid (15.02.2022, 19:30). Groot aantal reisadviezen krijgt andere kleur. Abgerufen am 15. Februar 2022, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2022/02/15/alles-kan-weer-open-in-3-stappen

Redaktionelle Änderungen:
keine

Quelle der Übersichten:
· Overzicht coronamaatregelen

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