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Neue Coronaeinreiseverordnung NRW

Wegen aktueller Meldungen über wahrscheinlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus ist in Nordrhein-Westfalen am 21. Dezember 2020 eine Verordnung für Einreisen aus Südafrika und dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) in Kraft getreten. Ab dem 28. Dezember 2020 wird die Corona-Einreiseverordnung um alle Risikogebiete erweitert, die das Robert Koch-Institut im Internet auflistet.

Südafrika und Großbritannien: zweifacher Test und Quarantäne

Jeder, der seit dem 11. Dezember 2020 aus Südafrika oder Großbritannien nach Nordrhein-Westfalen eingereist ist oder einreist, muss sich verpflichtend nachträglich beim deutschen Gesundheitsamt melden. Diese Reisende müssen sich sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Reisende aus anderen Risikogebieten: Einreisetest und keine Quarantäne

Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten gibt es eine Testpflicht.  Personen, die aus Großbritannien und Südafrika kommen, müssen die vorgenannten Regeln einhalten.

Diese Testpflicht durch einen Schnelltest oder PCR-Test binnen maximal 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen. Ausgenommen von dieser Testpflicht werden

  • Durchreisende
  • Binnenschiffer
  • Kleiner Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden
  • Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden
  • Tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger

Zudem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass diejenigen, die die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses des PCR Tests in Quarantäne gehen müssen.

Gute Nachrichten: Anders als für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika gilt für Einreisende aus allen anderen Risikogebieten keine zehn- bzw. fünftägige Quarantänepflicht.

Das Land NRW weißt darauf hin, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen des Bundes unverändert fortgelten. Das heißt, dass Einreisende aus sogenannten Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter Einreiseanmeldung.de anzumelden.

Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.

Die komplette CoronaEinreiseVO finden Sie im Coronaportal NRW.

Niederlande

Ob die Niederlande ab dem 28.12. noch Risikogebiet sind, kann beim Robert Koch-Institut geprüft werden. Wenn sich das Einstufungsverhalten nicht ändern und die Basis weiterhin eine Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche beträgt, werden die Niederlande weiterhin Risikogebiet bleiben. In der letzten Kalenderwoche (KW51) lag die Inzidenz - nach der deutsche Methode berechnet - bei ca. 400.

Coronatest in den Niederlanden

Wir haben im Artikel Coronatest ausführlich alle Möglichkeiten beschrieben.

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Quellen:
[1] Land NRW (2020). FAQ Corona - Einreisebestimmungen. Abgerufen am 24. Dezember 2020, von https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#70088aff

 

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