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Maskenpflicht: Ab dem 1. Dezember

| letzte Änderung 01. Dezember 2020 08:45 | Redaktion

Ab dem 1. Dezember ist das Tragen einer Maske für alle ab 13 Jahren in öffentlichen Innenräumen wie Geschäften, Museen und Theatern verpflichtet. Wer die Regel nicht einhält, riskiert eine Geldstrafe von 95 Euro.

Alle Personen ab 13 Jahren waren bisher in den Niederlanden verpflichtet, im öffentlichen Verkehr, in Reisebussen, Flugzeugen und am Flughafen eine Maske zu tragen. Es galt seit einigen Wochen zudem der dringende Rat, um dies auch an anderen öffentlichen Orten zu tun. Jetzt wird dieser Rat gesetztlich umgesetzt und somit zur Pflicht.

Ab dem 1. Dezember muss an folgenden Orten eine Maske getragen werden:

  • Öffentliche Innenräume: Dazu zählen Museen, Geschäfte, Supermärkte, Restaurants, Cafés und Theater.
  • Schulen und Bildungseinrichtungen, wie Gymnasien, Hochschulen und Universitäten. In Grundschulen gilt die Maskenpflicht nicht.
  • Kontaktberufe: Wer zum Friseur und Physiotherapeuten möchte, muss eine Maske tragen.
  • Im öffentlichen Verkehr und auch auf den Plattformen und an den Haltestellen.

Ausnahme

Sitzplatz

Wenn Personen einen festen Sitzplatz haben, kann die Maske entfernt werden. Das gilt zum Beispiel in einem Theater. Wenn Menschen von ihrem Platz aufstehen, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Diese Ausnahme gilt nicht für öffentliche Verkehrsmittel, bei denen Sie die Maske in Zug, Bus, Straßenbahn oder U-Bahn immer tragen müssen.

Keine Maske in der Kirche

In Gebäuden, die für die Ausübung der Religion bestimmt sind, werden von der Regierung keine Masken verlangt. Dazu zählen zum Beispiel Kirchen, Moscheen, Tempeln und Synagogen.

Behinderung oder Krankheit

Es gibt eine Ausnahme für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit keine Maske tragen können. Es können sowohl sichtbare als auch unsichtbare Einschränkungen oder Krankheiten auftreten. Insbesondere betrifft es:

  • Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit körperlich nicht in der Lage sind, eine Gesichtsmaske zu tragen oder aufzusetzen. Zum Beispiel aufgrund eines Zustands im Gesicht.
  • Menschen, die unter ihrer Gesundheit leiden, indem sie eine Mundmaske tragen. Zum Beispiel aufgrund einer Lungenerkrankung.
  • Menschen, die durch das Tragen einer Mundmaske ernsthaft gestört werden. Zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Störung. Die Ausnahme gilt auch für ihre Vorgesetzten.
  • Menschen und ihre Begleiter von Menschen, die auf nonverbale Kommunikation angewiesen sind, wie z. B. Lippenlesen.

Wer unter diesem Ausnahmen fällt, sollte sich die Webseite Mondkapjesplicht voor mensen met een beperking of ziekte der niederländischen Regierung ansehen. Dort wird u.a. beschrieben, wie Betroffene sich kenntlich machen sollten.

Übersicht von rijksoverheid.nl

Welche Mund-Nasen-Masken kann ich verwenden?

Eine Maske muss Mund, Nase und Kinn bedecken. Es gibt drei Möglichkeiten, um eine Maske zu bekommen:

  • Kaufen Sie eine Einweg-Gesichtsmaske (wegwerpmondkapje). Diese werden zum Beispiel in Drogerien, einem Supermärkten, Kaufhäusern oder Webshops angeboten.
  • Kaufen Sie eine Maske aus Textil, die Sie waschen und wiederverwenden können. Das ist besser für die Umwelt.
  • Nähen Sie selbst eine Maske.

Sie erhalten keine Maske von den niederländischen Behörden. Manche Menschen können von dem Arbeitgeber eine Maske bekommen. Aber nur, wenn sie diese bei der Arbeit brauchen.

Verwenden Sie kein Taschentuch oder Schal als Maske. Das wird nicht akzeptiert.

Spritzschutz bzw. Gesichtsschutz ist kein Ersatz für die Maske

An Orten, an denen eine Maske obligatorisch ist, dürfen Sie nur eine Maske und keinen Spritzschutz bzw. Gesichtsschutz tragen. Ein Gesichtsschutz ist keine Alternative zu einer Maske für den öffentlichen Gebrauch. Es ist jedoch möglich, sich bei der Ausübung einiger Berufe für einen Spritzschutz zu entscheiden. Stellen Sie sich zum Beispiel einen Kontrolleur vor, der im öffentlichen Verkehr arbeitet.

Masken sind nicht schädlich

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Masken nicht schädlich. Sie werden keinen Sauerstoffmangel durch CO2-Vergiftung bekommen. Sauerstoff und CO2 passieren einfach. Denken Sie daran, dass bestimmte Berufsgruppen ständig Masken tragen müssen und dennoch in der Lage sind, um zu arbeiten.

Das Tragen einer Maske kann als störend empfunden werden. Tragen Sie daher eine Maske, die der bestmöglichen entspricht.

Tragen und Waschen

Vorab: Nehmen Sie zwei Masken mit, eine für die Hinreise und eine für die Rückreise. Lagern Sie saubere und gebrauchte Mundmasken getrennt voneinander in verschiedenen Beuteln.

  1. Waschen Sie Ihre Hände vor dem Aufsetzen der Maske mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
  2. Setzen Sie die Maske rechtzeitig auf. Wenn Sie die Maske aufsetzen, sollten Sie nur das Gummiband oder die Schnur berühren. Die Maske muss gut über Nase, Mund und Kinn sitzen.
  3. Berühren Sie die Maske nach dem Aufsetzen nicht mit den Händen. Senken oder heben Sie die Maske nicht zum Essen, Trinken und Sprechen.
    Verwenden Sie die Maske nicht, wenn sie nass ist. Nehmen Sie dann eine neue Mundmaske.
  4. Entfernen Sie die Mundmaske erst, wenn Sie aus dem Gebiet heraus sind. Fassen Sie nur das Gummiband oder die Schnur an. Entsorgen Sie eine Einwegmaske sofort über den Restmüll. Oder bewahren Sie es in einem separaten geschlossenen Beutel auf, bis Sie es wegwerfen können. Legen Sie Ihre Textilmaske zum Waschen zu Hause in einen geschlossenen Beutel.
  5. Wenn Sie zu Hause oder anderswo ankommen, waschen Sie Ihre Hände immer mit Wasser und Seife.
  6. Sie können Ihre eigenen Masken in der Waschmaschine bei 60 Grad waschen. Wählen Sie ein Intensivprogramm. Waschen Sie Ihre Hände, nachdem Sie die Maske in die Waschmaschine gelegt haben. Und auch bevor Sie diese herausnehmen.

Mundmaske ist kein Ersatz, um Abstand zu halten

Eine Maske erfordert keine Änderung anderer Regeln. Sie müssen auch weiterhin immer 1,5 Meter Abstand einhalten und überfüllte Orte vermeiden.

Bußgelder

Sie können eine Geldstrafe erhalten, wenn Sie keine Maske tragen. Das Bußgeld beträgt 95€ pro Person.


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