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Lockdown wird verschärft

Hinweis: Dies ist ein Nachrichtenbeitrag vom 20. Januar. Nach der Debatte in der Tweede Kamer wurde die Zeit für die Ausgangssperre ab dem 23. Januar angepasst. Diese wurde auf täglich von 21 Uhr bis 4:30 Uhr festgelegt.

Das niederländische Kabinett ist sehr besorgt über die britische Variante des Coronavirus, die noch ansteckender ist als das bereits bekannte Virus. Darüber hinaus gibt es andere Varianten des Virus, die Anlass zur Sorge geben. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, um diese neuen Varianten des Virus unter Kontrolle zu bringen. Aus diesem Grund beabsichtigt die Regierung, innerhalb weniger Tage nach Zustimmung der Tweede Kamer eine Ausgangssperre einzuführen. Darüber hinaus verschärft das Kabinett die Empfehlungen für Besuche: Empfangen Sie maximal eine Person ab 13 Jahren pro Tag und besuchen Sie einen Ort höchstens einmal am Tag. Es werden zusätzliche Beschränkungen eingeführt, um der Anzahl internationaler Reisebewegungen entgegenzuwirken.

Ziel ist es, das derzeitige Infektionsniveau zu senken, die Verbreitung der aktuellen und neuen Varianten des Virus zu verlangsamen und sicherzustellen, dass die neuen Varianten so wenig wie möglich in unser Land gelangen. Auf diese Weise kann der Moment verschoben werden, in dem die neuen Varianten des Virus so viel wie möglich übernehmen. Dies ist sehr wichtig, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser in den kommenden Monaten Platz für Coronapatienten haben und die andere medizinische Versorgung so weit wie möglich fortgesetzt werden kann. Die Regierung möchte nicht in ein paar Wochen auf diesen Moment zurückblicken wollen und zu dem Schluss kommen, dass sie nicht genug getan hat.

Ausgangssperre

Das Kabinett beabsichtigt, innerhalb weniger Tage nach Zustimmung der Tweede Kamer eine Ausgangssperre in den Niederlanden einzuführen. Es ist dann die Absicht, dass alle von 20:30 bis 4:30 Uhr drinnen bleiben. Damit will das Kabinett Besucher und Begegnungen in Gruppen verhindern und damit Infektionen verlangsamen. Es ist verboten, während der Ausgangssperre ohne triftigen Grund auf der Straße zu sein. Sie gehen nur aus, wenn es nötig ist.

Dies ist nur erlaubt:

  • im Falle eines Unglücks/Notfalls.
  • wenn, eine bedürftige Person oder ein Tier dringend (medizinische) Hilfe benötigt
  • wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass der Mitarbeiter zur Arbeit kommen muss
  • wenn Reisende ins Ausland reisen oder in die Niederlande zurückkehren
  • wenn Personen im Zusammenhang mit einer Beerdigung unterwegs sind und dies beweisen können
  • wenn man im Zusammenhang mit einer Vorladung eines Richters, Staatsanwalts oder einer Einspruchs- oder Berufungsverhandlung unterwegs sind und dies nachweisen können
  • wenn man mit einen Hund an der Leine alleine Gassi geht

Wenn es notwendig ist, nach draußen zu gehen, sollten die Leute ein Formular zur Ausgangssperre mitnehmen. Wer zur Arbeit nach draußen gehen muss, muss auch eine Erklärung des Arbeitgebers vorlegen. In einigen Fällen ist kein Formular erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/avondklok.

Die Tweede Kamer hat den Vorschlag des Kabinetts zur Einführung einer Ausgangssperre noch nicht geprüft. Nach Genehmigung durch der Tweede Kamer werden weitere Informationen über www.rijksoverheid.nl veröffentlicht. Wir versuchen diese Informationen schnellstmöglich auch hier in deutscher Sprache zu publizieren.

Ausgangssperre ist eine schwierige Maßnahme. Aber es hilft, die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen. Untersuchungen im Ausland zeigen, dass eine Ausgangssperre laut Outbreak Management Team (OMT) zu einer Reduzierung des R-Wertes um 8% und 13% führen kann. Grundsätzlich gilt die Ausgangssperre bis zum 10. Februar, 4.30 Uhr.

Zusätzliche Reisebeschränkungen

Jede Reise erhöht die Wahrscheinlichkeit weiterer Infektionen oder neuer Varianten des Corona-Virus in die Niederlande. Deshalb lautet der dringende Rat: Bleiben Sie in den Niederlanden. Reisen Sie nicht und buchen Sie keine Reisen, die bis einschließlich 31. März stattfinden.

Das Kabinett ergreift zusätzliche Maßnahmen, um den Import neuer Varianten des Virus über Reisende zu verhindern und die Anzahl der Reisebewegungen weiter zu begrenzen. Das Vereinigte Königreich hat ein Flugverbot und ein Festmacherverbot für Passagierfähren. Das Flugverbot gilt auch für Passagierflüge aus Südafrika, Brasilien, Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay und Venezuela. Dieses Flugverbot gilt vorerst für maximal einen Monat oder bis die beabsichtigte Quarantäne für Reisende gesetzlich geregelt ist.

Darüber hinaus müssen alle Reisenden aus Risikogebieten, die mit dem Flugzeug oder Schiff in die Niederlande kommen, einen negativen Schnelltest vorweisen können, der unmittelbar vor der Abreise in die Niederlande durchgeführt wurde. Dieser Test ist beim Einsteigen maximal 4 Stunden alt. Dies gilt zusätzlich zu dem bereits verpflichtete negativen PCR-Test, der spätestens 72 Stunden vor Ankunft durchgeführt werden muss. Diese Maßnahmen gelten auch für Reisende in die karibischen Niederlande. Außerdem müssen sie bei Ankunft in den Niederlanden 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Nach 5 Tagen kann jemand getestet werden. Wenn das Ergebnis dieses PCR-Tests negativ ist, endet die Quarantäne.

Da Schnelltests nicht überall in der Nähe von Häfen und Flughäfen verfügbar sind, wird in der Praxis erwartet, dass die Verpflichtung zu Doppeltests die Anzahl der Fahrten in unser Land verringert. Das bedeutet, dass es für manche Menschen schwierig sein wird, nach Hause zu kommen. Niederländische Staatsangehörige, die aufgrund eines Notfalls in die Niederlande reisen müssen und nicht rechtzeitig einen negativen PCR-Test und/oder Schnelltest einreichen können, können sich beim Außenministerium melden.

Seit März gilt für bestimmte Reisegruppen aus Ländern außerhalb der EU ein Einreiseverbot. Das Kabinett hat beschlossen, die Liste der Ausnahmen von diesem Verbot zu verkürzen. Dies bedeutet, dass Geschäftsreisende, Studenten, hochqualifizierte Migranten, Fachleute aus dem Kultur- und Kreativsektor und Fernliebhaber, die für kurze Aufenthalte kommen, nicht mehr in die Niederlande einreisen dürfen.

Diese Maßnahmen werden am Samstag, 23. Januar 2021, um 00:01 Uhr wirksam.

Zu Hause bleiben, zu Hause arbeiten und so wenig andere wie möglich treffen

Der Zweck des Lockdowns besteht darin, so wenig Kontakte wie möglich zu haben. Denn je weniger Kontakte, desto weniger Infektionen. Zu Hause zu bleiben ist der beste Weg, um Kontakte einzuschränken. Die Behörden rufen daher auf, nur nach draußen zu gehen, um Lebensmittel, (medizinische) Pflege für sich selbst, für andere oder für Tiere, einen Hauch frischer Luft und Bildung oder Arbeit zu erhalten, wenn dies zu Hause wirklich nicht möglich ist.

Das Einschränken von Kontakten bedeutet auch, andere nicht zu oft zu treffen. Telefon oder Videoanruf mit anderen in Kontakt sollen genutzt werden. Wenn Besucher empfangen werden, empfiehlt das Kabinett dringend, maximal einen Gast ab 13 Jahren pro Tag zu empfangen. Besuche sollen auch nicht mehr als einmal am Tag stattfinden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Ausbreitung von Viren zu verhindern. Aber weniger Leute zu treffen ist natürlich für alle schwierig. Es wird aufgerufen, um daher besonders auf Menschen in Umgebung, insbesondere auf Menschen, die krank oder einsam sind oder psychische Beschwerden haben, zu achten.

Grundsätzlich arbeitet jeder zu Hause. Nur Personen, die für den Fortschritt eines Geschäftsprozesses wesentlich sind und ihre Arbeit nicht zu Hause ausführen können, dürfen zur Arbeit kommen. Das heißt: Ein Busfahrer geht zur Arbeit, ein Büroangestellter arbeitet komplett von zu Hause aus. Die heutige Situation ist sehr besorgniserregend. Bestehende Vereinbarungen über das Erscheinen am Arbeitsplatz müssen daher erneut geprüft werden. Es ist derzeit nicht möglich, zur Arbeit zu kommen, um Kollegen oder Kunden zu sehen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten können, dies tatsächlich tun. Mitarbeiter, die gebeten werden, zur Arbeit zu kommen, wenn dies nicht erforderlich ist, können dies mit ihrem Arbeitgeber besprechen.

Quarantänepflicht

Jeder, der positiv auf Corona getestet wurde oder in direktem Kontakt mit jemandem stand, der positiv auf Corona getestet wurde, muss unter Quarantäne gestellt werden.

Dies gilt auch für Personen, die aus einem Hochrisikogebiet in die Niederlande reisen.

Es gilt auch für Personen, die Beschwerden haben und auf ihr Testergebnis warten.

Aber nicht jeder hält sich an die Quarantäneregeln. Bei den neuen Virusvarianten besteht ein besonders hohes Risiko für die Verbreitung des Virus. Aus diesem Grund arbeitet die Regierung daran, die Quarantäne verbindlich zu machen. Zu diesem Zweck werden Vorbereitungen getroffen, um Reisende, die in die Niederlande reisen, zu registrieren und Personen anzurufen, die unter Quarantäne gestellt werden müssen. Weitere Informationen werden in den nächsten Wochen bekannt geben.

Beerdigungen

Auf Empfehlung des OMT wird das Kabinett die Regeln für die maximale Anzahl von Personen anpassen, die bei einer Beerdigung anwesend sind. Ab Montag, dem 25. Januar 2021, dürfen maximal 50 Personen an einer Beerdigung teilnehmen. Aktuell sind es noch 100 Personen.

Feldlabore

Das Kabinett hat auch die Organisation von Feldlabors genehmigt. Dies sind praktische Tests, um Erkenntnisse und Daten zur Reduzierung des Kontaminationsrisikos bei Veranstaltungen zu sammeln. Bei zwei Fußballspielen, einer Kabarettshow, einer Geschäftskonferenz und einem Konzert wird getestet, was passiert, wenn eine oder mehrere Basisregeln vernachlässigt werden. Damit möchten die Behörden einen Einblick in die Möglichkeiten erhalten, wie Menschen Veranstaltungen in Zukunft sicher und verantwortungsbewusst besuchen können.

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Quellen:
[1] Rijksoverheid (20.01.2021, 14:05). Lockdown verder aangescherpt vanwege zorgen om nieuwe virusvarianten. Abgerufen am 20. Januar 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/01/20/lockdown-verder-aangescherpt-vanwege-zorgen-om-nieuwe-virusvarianten
[2] Pressekonferenz Premierminister Rutte & De Jonge (20.01.2021, 14:00-14:22). Übertragen auf NOS1.

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Kommentare

Kommentar von Frage |

Guten Tag, zurzeit ändern sich die Maßnahmen ständig.
Ich habe eine Frage:
Ich fahre mit dem Auto zur Kirche (von Deutschland aus) nach Groningen.
Nehme Sonntags an den Gottesdienst teil und gehe dann nach Hause zurück mit dem Auto.

Wozu bin ich dann verpflichtet? Test? Anmeldung? Quarantäne? ....

Vielen dank im Voraus.

Antwort von Redaktion

Grenzüberschreitende Reisen sollten nur in dringenden Fällen durchgeführt werden. Die niederländische Regierung ruft selbst dazu auf "Reise nicht in die Niederlande". Wenn Sie dennoch kommen, sollten Sie sich diese Webseite ansehen:

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad

Wenn Sie mit dem Auto einreisen unterliegen Sie (noch) keiner Testpflicht in den Niederlanden. Eine solche Testpflicht wird derzeit rechtlich umgesetzt, teile das Kabinett gestern mit. Details dazu sind noch nicht bekannt.

Wenn Sie beruflich reisen, gibt es Ausnahmen bzgl. den niederländischen Quarantänerichtlinien. Diese Richtlinien werden in den nächsten 4 Wochen gesetzlich gefestigt, bis dahin gibt es die strenge Aufforderung, dass Sie sich bitte daran halten sollen. Mehr Informationen, dann in niederländischer Sprache, bietet die Seite https://reizentijdenscorona.rijksoverheid.nl/.

Es gibt noch keine Pflicht der Anmeldung bei der Einreise mit dem Auto.

Bitte beachten Sie, dass es ab morgen eine Ausgangssperre zwischen 21 und 4:30 Uhr gibt.

Beachten Sie, dass es bei der Rückreise in Ihr Bundesland auch einige Regeln beachten müssen. Prüfen Sie daher das Coronaportal des Bundeslandes. Dort werden viele Fragen beantwortet.

 

 

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