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Harter Lockdown Deutschland

| letzte Änderung 14. Dezember 2020 15:02 | Redaktion

Quelle: ecdc.europa.eu | 14-day COVID-19 case notification rate per 100 000, weeks 48-49

Harten Lockdown in Deutschland ab Mittwoch: Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem 16. Dezember drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen.

Einzelhandel

Die Geschäfte des Einzelhandels müssen vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar 2021 schließen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Öffnen dürfen somit Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken & Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Auch Wochenmärkte dürfen weiterhin stattfinden.

Alkohol

Sämtlicher Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum wird verboten.

Lieferservice und Abholung von Gerichten

Das Bestellen und liefern lassen bzw. die Abholung von Essen bleibt weiterhin erlaubt.

Private Treffen

Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken. In jedem Fall dürfen nur maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen, zusammenkommen.

Kontaktberufe

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien bleiben weiter möglich.

Kindertagesstätten und Schulen

Kita-Kinder und Schüler sollen ab Mittwoch (oder eher) deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.

Alten- und Pflegeheimen

In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden nun Pflichttests eingeführt. Mitarbeiter sollen zweimal pro Woche getestet werden. Zudem soll nur ein Besuch pro Tag stattfinden. In Gebieten mit hoher Inzidenz: Besucher müssen einen Test vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist. Es gilt eine FFP2 Masken Pflicht für Personal. Der Bund diese Einrichtungen mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützen.

Ausgangssperren

In Gebieten mit einer Inzidenz soll es eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr geben. Bayern will eine solche nächtliche Ausgangssperre für das gesamt Bundesland umsetzen.

Weihnachten

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss kurzfristig die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit einem Hausstand und vier hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Der Besuch von Gottesdiensten ist nur mit Maske, Anmeldung, Abstand und ohne Gesang erlaubt.

Die Länder appellieren an die Vernunft der Bürger: Es wird keine Kontrollen zu Hause geben, man geht aber von einem gesunden Menschenverstand aus. Zudem sollen Bürger, in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen die Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Silvester

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021 verboten. Wer sich nicht daran hält, bekommen ein Bußgeld. Zum Jahreswechsel wird auch bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot" erlassen werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten. Der Feuerwerksverkauf ist in diesem Jahr generell verboten werden.

Arbeitgeber und Betriebe

Unternehmen werden dazu aufgerufen, um den Winterurlaub großzügig zu verlängern.

Wirtschaftliche Hilfen

Es werden neue Hilfspakete bereitgestellt. Insgesamt geht der Bund von monatlichen Kosten von bis zu 11 Milliarden Euro aus.

Genaue Umsetzung und Details

Auch wurden heute Details bekannt gegeben und es so aussieht, dass alle Bundesländer eine identische Umsetzung durchführen wollen, die genauen Regelungen werden über die Coronaportalen der Bundesländer bekannt gegeben werden! Es kann geringfüge Abweichungen pro Bundesland geben.

Die Dauer des Lockdowns ist vorläufig bis zum 10. Januar angeben. Wenn es erforderlich ist, dann wird der Lockdown verlängert. Es ist bisher meistens anders gekommen, als Experten und Regierungen festgelegt haben, sagt NRW Ministerpräsident Armin Laschet.

Es wird auch aufgerufen, um nicht zu hamstern. Dies ist nicht nötig.

Reisen oder Familienbesuch

Es gilt ein dringender Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Informieren Sie sich gut. Beachten Sie, dass Maßnahmen sich auch kurzfristig ändern können.

Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.

Bedenken Sie, ob Ihre Reise wirklich dringendst notwendig ist. Die Einreiseregelungen für Reisende, die nach Deutschland kommen wollem, werden akuell überarbeitet, so dass Gebiete, die ein höheres Risiko bilden als Deutschland, mit Einreisebeschräkungen belegt werden. Die neuen Verordnungen folgen in Kürze.

Unterschied zum Lockdown im Frühling

Der neue Lockdown geht weiter, aber soll alte und pflegebedürftige Menschen nicht ausschließen. Daher gelten in Pflegeeinrichtungen besondere Maßnahmen.

Fallzahlen in Deutschland[1]

Elektro­nisch über­mittelte Fälle mit dem Stand vom 13.12.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 09:15 Uhr):

Bundes­land An­zahl Dif­fe­renz
zum
Vor­tag
Fälle
in den
letzten
7 Tagen
7-Tage-
Inzi­denz
Todesfälle
Baden-Würt­tem­­berg 186.044 3.086 20.026 180 3.400
Bay­ern 256.903 3.834 26.282 200 4.848
Ber­lin 78.248 1.040 6.859 187 813
Bran­den­­burg 26.434 616 3.413 135 481
Bre­men 11.661 173 915 134 154
Ham­burg 29.135 515 2.317 125 478
Hes­sen 107.361 1.427 11.076 176 1.749
Meck­len­burg-Vor­pom­mern 8.069 199 1.334 83 96
Nie­der­­sach­sen 84.771 836 6.821 85 1.419
Nord­­rhein-West­­fa­len 314.937 4.005 29.131 162 4.455
Rhein­­land-Pfalz 55.536 567 6.080 149 846
Saar­land 15.588 128 1.590 161 301
Sach­sen 84.245 2.019 14.197 349 1.652
Sach­sen-An­halt 18.152 449 3.121 142 271
Schles­­wig-Hol­stein 17.960 445 2.294 79 291
Thür­in­gen 25.672 861 4.927 231 533
Gesamt 1.320.716 20.200 140.383 169 21.787

Die Differenz zum Vortag bezieht sich auf Fälle, die dem RKI täglich übermittelt werden. Dies beinhaltet Fälle, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das deutsche COVID-19-Dashboard bereit.

Situation in den Niederlanden

In den Niederlanden betrug die 7-Tage-Inzidenz in der letzten Kalenderwoche ca. 240. Heute trifft sich das niederländische Kabinett, um die aktuelle Lage zu besprochen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen eine Pressekonferenz, wahrscheinlich Dienstag um 19 Uhr, folgen wird. Da die Infektionszahlen seit über 11 Tagen stetig steigen, kann es zu einer weiteren Verschärfung kommen. In den niederländischen Medien wird berichtet, dass es zu einer Schließung von Geschäften, Kinos und Museen kommen kann.

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Quellen:
[1] RKI (13.12.2020, 09:15). COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Abgerufen am 13. Dezember 2020, von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
[2] PK Merkel, Sölder et al. (13.12.2020). COVID-19: Pressekonferenz zur aktuellen Lage.

Änderungen:
13.12.2020, 17:20: Kleine inhaltliche Anpassungen

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