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Deutschland: Nur Zeeland aktuell kein Risikogebiet

| letzte Änderung 07. Oktober 2020 22:19 | Thomas Klimeck

[Nachtrag der Redaktion: Ab dem 17.10.2020, 00:00 Uhr gelten alle niederländische Provinzen als Risikogebiet. Bitte informieren Sie sich gut bei den offiziellen Stellen über die aktuelle Situation.]

Inhalt dieser Seite
Einleitung | Fallzahlen | Einreise nach Deutschland | Konsequenzen | Gesundheitsamt | Urlaub | Ausnahmen | Coronatest | Reisewarnungen bestimmen | Wo überall | Zeeland | Offizielle Links


Deutsche Reisewarnung vom 02.10. | Copyright: GeoNames, Microsoft | Erstellt durch: DACHIST.org

Heute wurde auch Limburg zum Risikogebiet erklärt. Damit ist nur noch die Provinz Zeeland aktuell kein Risikogebiet. Die Frage stellt sich, wann auch die beliebte Küstenprovinz diesen Status bekommt?

In den Niederlanden geht die Kurve der Fallzahlen stetig nach oben. Gestern wurden noch 4500 Infektionen gemeldet, heute waren es schon fast 5000. Dabei sind die niederländischen Gesundheitsämter absolut überfordert, was unter anderem an den täglichen Nachmeldungen, die sich über mindestens zwei Wochen ziehen, zu erkennen ist.

Letzt Woche hatten die deutschen Behörden die Reisewarnung auf 10 Provinzen erweitert. Zudem waren nur die Provinzen Nordholland, Südholland und Utrecht betroffen. Limburg zeigte einen starken Zuwachs der Infektionszahlen in den letzten Tagen und ist innerhalb von ein paar Tagen auch über den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gekommen.

Im Laufe des heutigen Nachmittags hatte Belgien bekannt gegeben, dass auch alle niederländischen Provinzen, außer Zeeland, den Code Rood bekommen. In den letzten Wochen war Belgien immer der Vorreiter und ist den deutschen Behörden zuvorgekommen.

Quelle: data.rivm.nl | Grafik: DACHIST.org

Limburg liegt im Süden der Niederlande, eingepfercht zwischen Belgien und Deutschland. Die Hauptstadt ist Maastricht. Limburg hat 1.117.201 Einwohner (01.01.2020). Sie ist mit 519 Einwohnern/km² eine der am dichtesten besiedelten Gebiete nach den Provinzen Nordholland, Südholland und Utrecht. Limburg grenzt im Norden an die Provinz Gelderland und im Nordwesten an die Provinz Nordbrabant. Mit der südlichen Hälfte seiner Westgrenze grenzt Limburg an die belgische Provinz Limburg. Im Osten über seine gesamte Länge mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Maastricht nimmt eine international bekannte Position ein. Aber auch Roermond und Venlo sind bei deutschen Touristen sehr bekannt.

Seit dem Ausbruch von Corona gab es 7.570 bestätigte Fälle, 1.600 Krankenhauseinweisungen und 771 Sterbefälle. In den letzten 7 Tagen wurden 51 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festgestellt. Dieser Wert wird sich aber wesentlich erhöhen, da es die lokalen Gesundheitsämter viele Fälle aus diesem Zeitraum nachmelden werden.

Einreise nach Deutschland

Die Benennung von Utrecht als Risikogebiet hat einige Konsequenzen für Menschen, die aus diesen Gebieten nach Deutschland einreisen. Für Reisende, die nach Deutschland reisen, gelten die Coroaneinreiseverordnungen der Bundesländer.

Ein Transit durch die Bundesländer ist meistens relativ problemlos. Im Zielland müssen aber die aktuellen Regeln befolgt werden, da sonst Strafen bis zu 25.000€ erfolgen können.

Jedes Bundesland hat eine ähnliche, aber dennoch andere Verordnung. Ein Teil baut auch auf der bundesweiten Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (PDF) vom 6. August 2020 auf. Dort steht unter § 1 Testpflicht:

(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben nach ihrer Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis nach Maßgabe des Absatzes 2 darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Die Anforderung nach Satz 1 kann bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen. Gebiete im Sinne des Satzes 1 sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlicht hat.

(2) Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekular-biologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Staat durchgeführt worden ist, der durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht worden ist. Die molekularbiologische Testung darf, soweit sie vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

(3) Die ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Personen nach § 36 Absatz 7 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet sind zu dulden, weil sie nicht ihrer Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 nachkommen, umfasst eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich einer Abstrichnahme zur Gewinnung des Probenmaterials.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder ihrem ersten sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen.

(5) Eine nach Landesrecht angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet bleibt unberührt. Weitergehende Regelungen und Einzelmaßnahmen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

In den Vorschriften der Bundesländer werden Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern und Quarantänemaßnahmen erläutert. Reisende sollten sich daher gut in den Coronaportalen der Bundesländer informieren.

Da Limburg bei deutschen Tagestouristen beliebt ist, aber auch viele Deutsche in dieser Provinz leben, werden die neuen Änderungen der Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW interessant sein: Um den kleinen Grenzverkehr zu ermöglichen, wurde eine 24 Stunden Ausnahme zugefügt.

Quelle: ECDC

Konsequenzen

Reisende, die in den letzten 14 Tagen in den Provinzen Noord-Holland, Zuid-Holland, Utrecht, Groningen, Friesland, Drenthe, Overijssel, Gelderland, Flevoland, Noord-Brabant oder Limburg waren und nach Deutschland reisen, müssen folgende Punkte beachten:

  • Verpflichtender COVID-19-PCR-Test
  • Ggf. eine Quarantäneverpflichtung
  • Meldepflicht beim Gesundheitsamt
  • Aussteigekarte
  • Erlöschen/Einschränkungen von (Reise-)Versicherungen

Mehr Informationen zur Meldepflicht mit der Aufenthaltsadresse beim Gesundheitsamt, Aussteigekarte und zur Einreise nach dem Urlaub im Risikogebiet bietet auch das Bundesgesundheitsministerium an. Es ist zu beachten, dass bei Falschangaben und Nichteinhaltung der Regeln dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ verfolgt werden kann.

Der COVID-19-PCR-Test kann in Deutschland kostenlos angefragt werden, wenn man in Deutschland krankenversichert ist und aus einem Risikogebiet einreist. Ansonsten kann ein Beitrag gefragt werden. Die Kosten variieren zwischen 50 und 150€.

Wer sich in Deutschland testen lässt, bekommt einen QR-Code und ein Kennwort. Diese Daten können in der deutschen Corona Warn App eingelesen werden. Wird der Bildschirm grün, war der Test negativ. Das Testergebnis kann als PDF heruntergeladen werden.

Reisende müssen unbedingt die Verordnungen der Bundesländer prüfen! Es gibt auch Ausnahmen! So hat NRW eine 24 Stunden Freistellung.

Welches Gesundheitsamt ist zuständig?

Das Gesundheitsamt des Zielortes. Dieses ist einfach über das RKI PLZTool abzufragen.

Urlaub, und jetzt?

Wer in Limburg oder einer der anderen Provinzen mit Reisewarnung seinen Urlaub geplant hat, kann eventuell Diskussionen mit den Anbietern oder Vermietern erwarten, um die Reise zu stornieren. Reisende sollten eine gütliche Lösung versuchen zu finden. Im Zweifelsfall stehen Reisevermittler oder Partnerwebseite sicherlich auch mit Rat und Tat zur Verfügung, um für eine positive Abwicklung zu sorgen.

Zu beachten ist, dass (Reise-)Versicherungen aussetzen können, wenn in Risikogebiete gereist wird. Daher sollten Urlaub und Geschäftsreisende vorab klären, ob die Versicherungen im Schadensfall bezahlen oder nicht.

Ausnahmen

Es gibt zahlreiche Ausnahmen für die diversen Einreiseverpflichtungen, die u.a. für Grenzpendler, Sicherheitsbehörden, Personen mit geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht gelten. Diese können Sie aus den einzelnen Verordnungen der Bundesländer entnehmen.

NRW ermöglicht ab morgen kurze Ausflüge in Risikogebiete bzw. auch die Einreise aus den Risikogebieten, wenn man sich max. 24 Stunden in NRW aufhält. Das soll den kleinen Grenzverkehr weiterhin ermöglichen.

Reisende sollten sich daher die entsprechenden Einreiseverordnungen gut ansehen.

Coronatest

In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Dass es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen?

Sie reisen aus den niederländischen Risikogebieten nach Deutschland und haben keine Symptome:
Möglichkeit A) Rufen Sie bei dem zuständigen deutschen Gesundheitsamt an. Teilen Sie mit, dass Sie aus einem Risikogebiet einreisen und beantragen Sie einen COVID-19-PCR-Test.
Möglichkeit B) Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der deutschen Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Hinweis: Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt ab dem 15. September 2020, dass sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Lesen Sie dazu mehr auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Kostenpflichtig, aber schneller:
In den Niederlanden bieten unterschiedliche gewerbliche Anbieter - wie Vaccinaties Op Reis - kostenpflichtige COVID-19-PCR-Tests an, die eine aktive Infektion nachweisen. Diese können auch in Kombination mit einem Antikörpertest gemacht werden. Damit wird festgestellt, ob man Corona bereits hatte. Alle Corona-Testergebnisse werden mit einer international anerkannten medizinischen Non-COVID-Erklärung geliefert, die von einem der Ärzte unterzeichnet wurde. Diese Erklärung kann den deutschen Behörden vorgelegt werden.

Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.

Wie werden die Reisewarnungen bestimmt?

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In Deutschland müssen u.a. in der 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 Fälle vorliegen. Das Robert Koch Institut prüft dies regelmäßig und hat daher ab heute die Reisewarnung angepasst.

Andere Länder orientieren sich zum Beispiel an den 10 bzw. 14-Tage-Inzidenzen. Das erklärt, wieso manche Länder die Reisewarnungen zu anderen Zeitpunkten veröffentlichen.

Welche Gemeinden sind betroffen?

Wir bieten eine kostenlose Suche an, die anzeigt, ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht. Es können alle Gemeinden der Niederlande abgefragt werden. Die Ergebnisseite liefert allgemeine Informationen und Links zu den Behörden und Fallzahlen.

Zeeland

Auch in Zeeland ist eine Zunahmen der Infektionszahlen zu sehen. Zeeland grenzt an die niederländischen Provinzen Südholland und Nordbrabant sowie an die belgischen Provinzen Westflandern, Ostflandern und Antwerpen. Zeeland hat 383.48 Einwohner (01.01.2020), das Verwaltungszentrum der Provinz ist die Hauptstadt Middelburg. Die Gemeinde mit den meisten Bewohnern ist jedoch Terneuzen in Zeeuws-Vlaanderen, dem Landesteil, das an Belgien grenzt.

Zeeland ist eine der Lieblingsprovinzen deutscher Urlauber. Und auch jetzt - kurz vor den Herbstferien - sind und wollen viele Deutsche in Zeeland abschalten und einfach mal den Alltag vergessen. Diese schöne Küstenprovinz bietet dafür zahlreiche Möglichkeiten. Kurz gesagt: Zeeland ist ein Paradies.

Leider gibt aber auch seit dem Ausbruch von Corona in Zeealand 1.617 bestätigte Fälle, 157 Krankenhauseinweisungen und 73 Sterbefälle. Zeeland hat es sehr schwierig. Die Provinz ist abhängig von Tourismus, hat aber auch einen hohen Alterdurchschnitt und ein nicht sehr ausgebautes Gesundheitswesen. Man will sich nicht abschotten, realisiert aber auch, dass starker Ausbruch fatal sein kann.

In der letzten Woche wurden 40 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festgestellt. Dieser Wert wird sich deutlich erhöhen, da die lokalen Gesundheitsämter viele Fälle aus diesem Zeitraum verspätet melden werden. In den letzten 7 Tagen wurde 57 Infektionsmeldungen pro 100.000 Einwohner bekannt gegeben. Diese Meldungen verteilen sich zwar über die letzten zwei Wochen, es ist aber eine stetige, kleine Zunahme der Fallzahlen zu sehen. Und auch Sprünge sind möglich. So hatte sich bereits vom 28.09. auf den 30.09. die Anzahl der täglichen Neuinfektionen verdoppelt.

Alles hängt vom Verhalten der Menschen ab. Daraus resultiert ein Steigen oder Abflachen der Kurve. Sehr gut sieht es aber aktuell nicht aus, da das RIVM am Dienstag angegeben hat, dass die Auswirkungen der neuen Maßnahmen erst Mitte Oktober zu sehen sind.

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