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Deutschland: Code Geel

| letzte Änderung 03. September 2021 13:18 | Thomas Klimeck

Die niederländischen Reisehinweise für Deutschland wurden soeben geändert. Deutschland bekommt ab dem 4. September 2021 den Farbcode Gelb. Ab dem 6. September gilt eine Nachweispflicht bei der Einreise.

Ab dem 4. September:

Deutschland hat den Farbcode gelb (geel) ab dem 4. September und gilt dann als Hochrisikogebiet (hoogrisicogebied).

Ab dem 6. September:

Es gilt eine 3G Nachweispflicht bei der Einreise aus Deutschland in die Niederlande:

  • Reisende, die aus Deutschland in die Niederlande reisen, müssen einen Corona-Nachweis (Impfbescheinigung, negatives Testzertifikat [NAAT 48h, Antigen 24h] oder Genesungsnachweis [11 bis 180 Tage alt]) vorlegen können.
  • Kinder unter 12 Jahren können ohne diese Dokumente in die Niederlande zurückreisen.
  • Wer mit dem Flugzeug einreist, muss eine Gesundheitserklärung ausfüllen und bei sich führen.
  • Reisende sollen einen Selbsttest machen, wenn sie nach Hause kommen, nur um sicher zu gehen. Diese Empfehlung gilt auch für Geimpfte.

Weitere Informationen zu den Änderung ab dem 4. September 2021 finden Sie hier.

Österreich und die Schweiz

Österreich und die Schweiz haben ebenfalls Code Geel bekommen.

Nachweispflicht

Reisende, die aus Deutschland in die Niederlande reisen, müssen ab dem 6. September 2021 einen Nachweis erbringen. Das kann eine Impfbescheinigung, ein negatives Testergebnis oder eine Genesungsbescheinigung sein.

Die europäischen Länder haben sich darauf geeinigt, dass jedes Land ein System für Corona-Nachweise haben muss. Sie nennen dies das EU Digital Corona Certificate (EU DCC). Beispielsweise können Sie nach einer vollständigen Impfung ein EU-DCC erhalten.

In den Niederlanden werden die Corona-Nachweise über die App und die Website CoronaCheck verschickt.

Sie können mit einem QR-Code von CoronaCheck in die Niederlande reisen. Einen solchen QR-Code erhalten Sie mit einem gültigen Impfpass oder Genesungszertifikat. Sie haben keinen Impfpass oder Genesungszertifikat im CoronaCheck? Sie können mit einem negativen Testergebnis, das die Voraussetzungen für ein Testergebnis für die Reise in die Niederlande erfüllt, in die Niederlande reisen. Sie können keine ausländischen Testergebnisse in CoronaCheck einlesen.

Sie können mit einem Impfausweis in Ihrem eigenen EU-DCC in die Niederlande einreisen. Oder mit Genesungszertifikat oder negativem Testergebnis im eigenen DCC. Sie haben kein DCC? Dann muss Ihr Impfausweis in Papierform die folgenden Anforderungen erfüllen. Oder Sie reisen mit einem negativen Testergebnis, das die Voraussetzungen für ein Testergebnis für die Reise in die Niederlande erfüllt, in die Niederlande ein.

Impfbescheinigung

EU-Bürger können nach vollständiger Impfung ein EU Digital Corona Certificate (DCC) beantragen und damit in die Niederlande einreisen. Haben Sie kein EU-DCC oder sind Sie nicht in der EU/Schengen ansässig? Dann können Sie in der Regel mit einem Impfausweis in Papierform in die Niederlande reisen.

Der Impfausweis ist für die meisten Menschen ab 14 Tagen nach vollständiger Impfung gültig. Es sei denn, Sie erhalten nach dem 14. August 2021 eine Impfung mit der Janssen-Impfung: Dann ist Ihr Impfausweis nach 28 Tagen gültig.

Ein Impfausweis wird nur akzeptiert, wenn er den Anforderungen entspricht, und wenn Sie mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft wurden:

Ihr Impfpass

  • wurde nach Verabreichung eines von der EMA zugelassenen oder in die WHO-Notfallliste aufgenommenen Impfstoffs ausgestellt;
  • auf der Grundlage einer vollständigen Impfung ausgestellt. Das bedeutet, dass:
    • die Impfung besteht aus der Verabreichung von 1 Impfstoff und dieser Impfstoff wurde verabreicht (Janssen); oder
    • die Impfung besteht aus der Verabreichung von 2 Impfstoffen und:
      • beide Impfstoffe wurden verabreicht, oder
      • es wurde 1 Impfstoff verabreicht und es wurde bestätigt, dass die geimpfte Person zuvor mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert war.
  • wird in einer der folgenden Sprachen veröffentlicht: Niederländisch, Englisch,Deutsch,Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch.
  • enthält folgende Informationen:
    • Daten, aus denen ermittelt werden kann, wer die geimpfte Person ist;
    • Daten, die belegen, dass eine Impfung gegen das Virus SARS-Cov-2 durchgeführt wurde und dass eine vollständige Impfung vorliegt;
    • der Markenname und der Name des Herstellers oder Zulassungsinhabers jedes verabreichten Impfstoffs;
    • das Datum der Verabreichung jedes verabreichten Impfstoffs;
    • der Name des Landes, in dem der Impfstoff verabreicht wurde;
    • der Aussteller des Impfausweises.

Mehr Informationen zum Thema Impfbescheinigung finden Reisende hier.

Testzertifikat

Wenn Sie ein negatives Testergebnis benötigen, um in die Niederlande einreisen zu dürfen, muss das Testzertifikat eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Das (digitale) Dokument wird auf 5 Punkte geprüft:

Testtyp:
Ein NAAT(PCR)-Testergebnis muss ein molekularer NAAT(PCR)-Test sein (dies sind: PCR, RT-PCR, LAMP, TMA, mPOCT) oder Antigen Schnelltest sein. Ein NAAT Test ist 48h gültig, ein Antigen Schnelltest 24h. Ein Selbsttest oder ein serologischer Test, der mit einem Bluttest nach Antikörpern sucht, ist nicht erlaubt.

Testergebnis:
muss negativ auf SARS-CoV-2 oder „nicht nachgewiesen“ sein.

Identifikation:
Vor- und Nachname sind identisch mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis.

Zeitangabe:
Datum und Uhrzeit der Testdurchführung.

Verantwortung:
Angaben zum Institut, Arzt oder Labor, das den Test durchgeführt hat, mit Logo oder Kennzeichnung.

Für das negative Testergebnis sind folgende Sprachen erlaubt: Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch.

Mehr Informationen zum Thema Testnachweis finden Reisende hier.

Genesungsnachweis

Hatten Sie Corona? Dann können Sie mit CoronaCheck den Nachweis erbringen, dass Sie sich von Corona erholt haben. Zum Beispiel für eine Reise oder für Ihre Rückreise in die Niederlande.

Ein Genesungszertifikat ist der Nachweis, dass Sie jemals positiv auf das Vorhandensein des Coronavirus getestet wurden. Sie erhalten nur ein Genesungsnachweis, wenn:

  • Sie wurden von dem niederl'ndischen Gesundhetsamt (GGD) positiv getestet. Ein Selbsttest oder ein serologischer Test (Bluttest) zählen nicht.
  • Ihr positiver Corona-Test liegt mindestens 11 Tage zurück;
  • Ihr positiver Corona-Test liegt nicht länger als 180 Tage zurück.

Zusätzliche Anforderung eines Genesungsnachweises für die Reise:

Möchten Sie den Genesungsnachweis für die Reise verwenden? Dies ist nur möglich, wenn:

  • Sie wurden mit einem PCR-Test der GGD getestet. Ein Antigen-(Schnell-)Test zählt nicht.

Für die Verwendung innerhalb der Niederlande erhalten Sie auch nach einem Antigentest einen Genesungsnachweis. Zum Beispiel, wenn Sie in ein Museum gehen möchten.

Nur mit GGD-Tests

CoronaCheck sammelt die positiven Testergebnisse der GGD. Das GGD-System enthält derzeit nur Prüfergebnisse von Prüfungen, die von der GGD selbst durchgeführt wurden. Dies betrifft sowohl PCR als auch Antigentests.

Gültigkeit und zusätzliche Impfung

180 Tage nach Ihrem positiven Coronatest ist Ihr Genesungszertifikat nicht mehr gültig.

Wenn Ihre Corona-Infektion mehr als 180 Tage zurückliegt, können Sie sich noch einmal impfen lassen. Danach sind Sie ausreichend gegen das Coronavirus geschützt. Nach dieser Impfung können Sie einen Impfausweis anfordern. Natürlich können Sie auch 2 Impfungen bekommen.

Wenn Sie in einem anderen EU-Land positiv getestet wurden, können Sie sich an den Gesundheitsdienstleister wenden, der den Test durchgeführt hat. Dieser kann Ihnen dann ein Genesungszertifikat ausstellen. Es ist nicht möglich, nach einem positiven Test im Ausland ein Genesungszertifikat in den Niederlanden auszustellen.

Zertifikat dem Ausland

Die europäischen Länder haben sich darauf geeinigt, dass jedes Land ein System für Corona-Nachweise ( EU-DCC) haben muss. Sie können beispielsweise ein EU-DCC erhalten, wenn Sie in den letzten sechs Monaten an Corona erkrankt waren.

Ein Genesungszertifikat ist der Nachweis, dass Sie jemals positiv auf das Vorhandensein des Coronavirus getestet wurden. Ein Genesungszertifikat muss diese Anforderungen erfüllen:

  • Ihr positiver Corona-Test war ein NAAT(PCR)-Test;
  • Ihr positiver Corona-Test wurde in der Europäischen Union abgelegt;
  • Ihr positiver Corona-Test liegt mindestens 11 Tage zurück;
  • Ihr positiver Corona-Test liegt nicht länger als 180 Tage zurück.

Mehr Informationen zum Thema Genesungszertifikat finden Reisende hier und hier.

Ausnahmen

Es gibt keine Ausnahmeregelungen für die niederländische 3G Einreiseregelung. Es gibt keine 12 oder 24 Stunden Ausnahme für die Nachweispficht.

Quarantäne

Die Quarantänepflicht gilt nur für Länder, die auf der Lister der zeerhoogrisicogebieden stehen. Reisende, die direkt aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz einreisen, sind davon aktuell nicht betroffen. Wer aus einem Gebiet mit sehr hohem Risiko einreist, muss in Quarantäne gehen. Es gelten diverse Ausnahmen, u.a. eine 12 Stunden Regelung für kurze Aufenthalte.

Mehr Informationen zum Thema Quarantänepflicht finden Sie hier.

Reisen bleibt ein Risiko

Reisen in die sicheren Länder bleiben weiterhin risikovoll. Die Situation in jedem Land kann sich schnell ändern, zum Beispiel weil es irgendwo viele Coronainfektionen gibt oder eine neue gefährliche Variante des Virus sich verbreitet.

Wer Reisepläne hat, muss die Reisehinweise immer im Voraus auf www.wijsopreis.nl oder in der niederländischen Reise-App prüfen. Der Reisehinweis erklärt, ob ein Urlaubsziel sicher ist. Es wird dort auch ersichtlich, ob Reisende aus den Niederlanden einer Quarantäne- oder Testverpflichtung unterliegen.

Auch sollten die Reisehinweise kurz vor Abflug, während der Reise und bei der Rückkehr kontrolliert werden. In der Reise-App können kann das Urlaubsziel zu einem Favoriten gemacht werden. Benutzer erhalten dann automatisch eine Benachrichtigung, wenn sich an dem Urlaubsziel etwas ändert.

Bedeutung Farbcodes

Grün

Sie können in das Land oder Gebiet Ihrer Wahl reisen.

Wenn ein Land grün ist, kann dies 2 Dinge bedeuten:

  • Die Sicherheitsrisiken im Land oder Gebiet sind vergleichbar mit denen, die Sie in den Niederlanden gewohnt sind.
  • Es gibt wenige Infektionen mit dem Coronavirus.

Rückreise in die Niederlande aus einem grünen Gebiet:

Bei der Rückkehr in die Niederlande aus einer Grünzone der Europäischen Union oder des Schengen-Raums gibt es bei der Rückreise keine zusätzlichen Maßnahmen.

Bei der Rückkehr aus einer grünen Zone außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen-Raums in die Niederlande gibt es zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. das Vorzeigen einer Impf- oder Testbescheinigung. Sehen Sie in den Reisehinweisen nach, welche Nachweise Sie benötigen.

Gelb

Reisende können in das Land oder Gebiet ihrer Wahl reisen. Aber Vorsicht: Es gibt Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken. Reisen müssen gut vorbereitet sein..

Wenn ein Land oder ein Gebiet gelb ist, kann dies 2 Dinge bedeuten:

  • Die Sicherheitsrisiken unterscheiden sich von denen, die Reisende in den Niederlanden gewohnt sind. Dies kann beispielsweise mit Kriminalität, der Gefahr von Naturkatastrophen, schlechter Infrastruktur oder der politischen Lage zusammenhängen.
  • Es gibt Infektionen mit dem Coronavirus. Steigt die Zahl der Corona-Infektionen, können zusätzliche Corona-Maßnahmen wie eine Ausgangssperre verhängt werden.

Rückreise in die Niederlande aus dem gelben Gebiet:

Bei der Rückkehr aus einem gelben Bereich in die Niederlande gibt es zusätzliche Maßnahmen wie das Vorzeigen eines Corona-Zertifikats oder eines Impf- oder Testzertifikats. Sehen Sie in den Reisehinweisen nach, welche Nachweise Sie benötigen.

Orange

Reisen Sie nur in das Land oder in die Region, wenn es unbedingt notwendig ist. Urlaubsreisen sind nicht notwendig. Reisen Sie dennoch? Dann bereiten Sie sich sehr gut vor.

Wenn ein Land oder ein Gebiet orange ist, kann dies 3 Dinge bedeuten:

  • Es bestehen ernsthafte Sicherheitsrisiken. Dies kann beispielsweise mit der politischen Lage, der Bedrohung durch Terrorismus, Kriminalität oder Naturkatastrophen zusammenhängen.
  • Es gibt viele Corona-Infektionen. Möglicherweise müssen Sie mit strengeren Maßnahmen wie einer Sperrung, einer Ausgangssperre oder weniger Reisemöglichkeiten im Land konfrontiert werden.
  • Für Reisende aus den Niederlanden kann ein Einreiseverbot gelten. Sie können dann nicht in das Land einreisen, auch nicht für eine notwendige Reise.

Rückreise in die Niederlande aus dem orangefarbenen Gebiet:

Bei der Rückkehr in die Niederlande aus einem orangefarbenen Gebiet gibt es Maßnahmen wie das Vorzeigen eines Corona-Zertifikats oder eines Impf- oder Testzertifikats. Sehen Sie in den Reisehinweisen nach, welche Nachweise Sie benötigen, ob Sie unter Quarantäne gestellt werden müssen und ob es zusätzliche Regeln für Ihre Reise gibt.

Rot

Reisen Sie nicht in dieses Land oder Gebiet. Reisen Sie dennoch? Dann bereiten Sie sich sehr gut vor. Wenn ein Land oder ein Gebiet rot ist, kann dies 2 Dinge bedeuten:

  • Es ist aufgrund sehr ernster Sicherheitsrisiken lebensbedrohlich.
  • Aufgrund weitreichender Corona-Maßnahmen können Sie weder in das Land noch in das Gebiet ein- oder ausreisen. Auch die niederländische Regierung kann Sie nicht in die Niederlande zurückbringen.

Rückreise in die Niederlande aus dem roten Gebiet:

Bei der Rückkehr in die Niederlande aus einem roten Bereich gibt es Maßnahmen wie das Vorzeigen einer Corona-Bescheinigung oder einer Impf- oder Testbescheinigung. Sehen Sie in den Reisehinweisen nach, welche Nachweise Sie benötigen, ob Sie unter Quarantäne gestellt werden müssen und ob es zusätzliche Regeln für Ihre Reise gibt.

Quarantänecheck

Auf der Webseite der niederländischen Regierung wurde ein Quarantänecheck integriert:

Mit wenigen Klicke werden die benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Aber aufpassen: Der Check hinkt manchmal neuen Regeln hinterher.

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