Information

einfach auf den Punkt gebracht

Der Blog für Deutschsprachige im Ausland

Deutschland auch Orange

| letzte Änderung 03. November 2020 09:17 | Redaktion

Quelle: ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea

Die Reisehinweise für Deutschland werden am Dienstag, 3. November um 15.00 Uhr auf Orange verschärft, berichtet das niederländische Außenministerium (Ministerie van Buitenlandse Zaken) heute. Deutschland hatte die Niederlande bereits ab dem 17. Oktober komplett zum Risikogebiet erklärt.

Der neue Reisehinweis gilt aufgrund der zunehmenden Anzahl von Coronainfektionen im ganzen Land. Das niederländische Außenministerium sagt: "Reisen Sie nur bei dringendem Bedarf nach Deutschland". Wer in die Niederlande zurückkehrt, wird zehn Tage lang unter Quarantäne gestellt.

Am 28. Oktober hatte das niederländische Außenministerium (BuZa) aufgrund der zunehmenden Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus bereits zehn deutsche Städte auf Orange gesetzt. Dies betraf Berlin, Köln, Düsseldorf, Aachen, Essen, Bremen, Frankfurt, Stuttgart, München und Mannheim.

Teil-Lockdown

Ähnlich wie in den Niederlanden wurde in Deutschland ein Teil-Lockdown aktiviert. Vom 2. bis mindestens 30. November gelten neue restriktive Coronamaßnahmen. Veranstaltungsorte, Theater- und Konzertsäle sowie Kinos sind geschlossen. Touristische Übernachtungen sind nicht mehr erlaubt. Auch die Gastronomie ist geschlossen. Die Maßnahmen können pro Bundesland abweichen und unterschiedlich sein. Daher sollten Reisende die Coronaportale der Bundesländer prüfen.

Wann muss man nicht in Quarantäne?

Einige Reisende müssen bei ihrer Ankunft in den Niederlanden nicht in die Quarantäne gehen. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie mit dem Auto fahren und nicht in einem Risikogebiet (Code Orange oder Rot) aussteigen. Auch Tanken ist nicht erlaubt.
  • Wenn Sie das Flugzeug wechseln und den Flughafen nicht verlassen.
  • Wenn Sie an einem Bahnhof umsteigen: Sie bleiben dann am Bahnhof.
  • Wenn Sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet in einem anderen Bereich (gelb oder grün) reisen. Für diesen anderen Bereich gilt keine Quarantäne und Sie waren mindestens 10 Tage dort.

Ausnahmen der Quarantäne

In den Niederlanden dürfen Grenzbewohner und andere Besucher aus Deutschland mit einem bestimmten notwendigen Reisezweck besuchen. Dies kann zum Beispiel für Studium, Arbeit, medizinische Forschung, Transit, außergewöhnliche Familienbesuche sein.

Sie können die Quarantäne für die folgenden Reisezwecke unterbrechen:

Grenzüberschreitende Arbeit (Pendler, Grenzarbeiter)
Menschen, die für ihre Arbeit in einem Risikobereich grenzüberschreitend arbeiten müssen.

Studieren im Ausland
Studierende, die an einer niederländischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Niederlande haben (wo sie auch eingeschrieben sind). Und Studenten, die an einer Bildungseinrichtung außerhalb der Niederlande registriert sind und ihren ständigen Wohnsitz in den Niederlanden haben (wo sie auch registriert sind).

Notwendiger Warentransport
Personen, deren Arbeit der Transport ist. Dies gilt für alle Transportmittel, also auf dem Luft-, Straßen-, Wasser- und Schienenweg.

Außergewöhnlicher Familienbesuch
Zum Beispiel der Besuch eines todkranken Familienmitglieds und die Teilnahme an einer Beerdigung. Die Ausnahme ist für Familienmitglieder ersten (Partner und Kinder) und zweiten Grades (Enkelkinder) bestimmt.

Eine vollständige Liste aller Ausnahmen finden Sie in niederländischer Sprache auf

Fallzahlen in Deutschland[1]

Stand: 2.11.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 08:10 Uhr)

  Elektro­nisch über­mittelte Fälle
Bundes­land An­zahl Dif­fe­renz
zum
Vor­tag
Fälle
in den
letzten
7 Tagen
7-Tage-
Inzi­denz
Todes­fälle
Baden-Württem­berg 83.594 +1.260 12.913 116,3 2.031
Bayern 109.349 +2.305 17.074 130,1 2.809
Berlin 32.593 +362 6.040 164,6 261
Branden­burg 8.326 +238 1.495 59,3 197
Bremen 5.673 +151 1.290 189,4 73
Hamburg 14.036 +283 1.932 104,6 288
Hessen 43.379 +1.307 10.113 160,8 663
Meck­lenburg-
Vor­pommern
2.918 +53 734 45,6 23
Nieder­sachsen 37.919 +970 6.830 85,4 762
Nord­rhein-West­falen 139.485 +3.369 27.246 151,8 2.154
Rhein­land-Pfalz 20.962 +388 4.047 98,5 287
Saarland 7.029 +289 1.584 160,5 192
Sachsen 18.747 +773 4.463 109,6 324
Sachsen-Anhalt 5.323 +119 1.156 52,7 81
Schles­wig-Holstein 8.456 +163 1.646 56,7 177
Thüringen 7.238 +67 1.310 61,4 208
Gesamt 545.027 +12.097 99.873 120,1 10.530

Die Differenz zum Vortag bezieht sich auf Fälle, die dem RKI täglich übermittelt werden. Dies beinhaltet Fälle, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das deutsche COVID-19-Dashboard bereit.

Teilen Sie diese Webseite

In eigener Sache

Bitte unterstütze uns

Unsere Aktivitäten und diese Webseite bieten wir kostenlos an. Wir tun dies gerne und freiwillig. Um unseren Service weiterhin anbieten zu können, schalten wir Werbung und nutzen Affiliate-Links. Deine Unterstützung, sei es durch Mitarbeit oder eine Spende in Höhe einer Tasse Kaffee über PayPal, ist uns sehr willkommen und hilft uns enorm.

Vielen Dank dafür!


Hinweis:
Sie sollten sich auf den offiziellen Webseiten der niederländischen und/oder deutschen Behörden/Organisationen informieren. klimeck consulting oder DACHIST übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte und dadurch entstandenen Schaden. Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmte Therapien. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Hilfe und/oder Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an einen Arzt.


Quellen:
[1] RKI (02.11.2020, 08:10). COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Abgerufen am 2. November 2020, von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

Änderungen:
03.11.2020, 09:15: Am 03.11.2020 wurde auf der BuZa Webseite morgens erst die Zeitangabe entfernt, dann auf 15 Uhr gesetzt.
03.11.2020, 18:30: Ausnahmen zur Quarantäne zugefügt.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 9 und 2.