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Deutsche Reisewarnung wird ausgebreitet: Utrecht
| letzte Änderung 23. September 2020 21:17 | Thomas Klimeck
[Hinweis der Redaktion: Seit dem 02. Oktober wurden weitere Provinzen als Risikogebiet erklärt.]
Inhalt dieser Seite
Einleitung | Einreise nach Deutschland | Konsequenzen | Gesundheitsamt | Urlaub | Ausnahmen | Coronatest | Fallzahlen | Reisewarnungen bestimmen | Wo überall | Offizielle Links
Nachdem bereits die Provinzen Nordholland und Südholland seitens des RKI zum Risikogebiet erklärt wurden und eine Reisewarnung ausgesprochen wurden, gilt dies ab sofort auch für Utrecht. Wer aus den niederländischen Provinzen Nordholland, Südholland und Utrecht kommt, muss bei der Einreise nach Deutschland einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wenn dies nicht vorgelegt werden kann, muss bei der Ankunft in Deutschland ein Test gemacht werden. Zudem gilt eine 14 Tage lange Quarantäneverpflichtung und eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt über die Aussteigekarte.
In der Woche vom 16. bis 22. September meldeten die niederländischen Gesundheitsämter 13.471 neue COVID-19 Infektionen. In der dritten Woche in Folge hat die Anzahl der Infektionen stark zugenommen. Der Anteil positiver Tests an den niederländischen Teststraßen in der vergangenen Woche ist mit 6,1% ebenfalls deutlich höher als in der Vorwoche. Dabei wurden praktisch gleich viel Tests durchgeführt.
Die Provinzen mit den meisten Infektionen pro 100.000 Einwohner sind Noord-Holland, Zuid-Holland, Utrecht und Groningen. Die größte Anzahl von Infektionen pro 100.000 Einwohner findet sich immer noch in der Altersklasse 20 bis 29 Jahre. Es ist aber zu sehen, dass die Anzahl der Infektionen in allen Altersgruppen zunimmt.
Da die Fallzahlen deutlich über den Schwellwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten Tagen, der sogenannten 7-Tage-Inzidenz, lag, wurde Utrecht seitens des Robert Koch Instituts (RKI) ab heute zum Risikogebiet erklärt. Es folgte daraufhin eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.
Die belgischen Behörden haben heute für die Provinz Utrecht Code Rood angekündigt. Diese Warnstufe gilt ab Freitag, 16 Uhr. Der belgischen Bevölkerung wird dringendst abgeraten, um in die Provinz Utrecht zu fahren. Nordholland und Südholland waren schon vor einer Woche so eingestuft.
Einreise nach Deutschland
Die Benennung von Utrecht als Risikogebiet hat einige Konsequenzen für Menschen, die aus diesen Gebieten nach Deutschland einreisen. Für Reisende, die nach Deutschland reisen gelten die Coroaneinreiseverordnungen der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eine ähnliche, aber dennoch andere Verordnung. Ein Teil baut auch auf der bundesweiten Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (PDF) vom 6. August 2020 auf. Dort steht unter § 1 Testpflicht:
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben nach ihrer Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis nach Maßgabe des Absatzes 2 darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Die Anforderung nach Satz 1 kann bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen. Gebiete im Sinne des Satzes 1 sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlicht hat.
(2) Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekular-biologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Staat durchgeführt worden ist, der durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht worden ist. Die molekularbiologische Testung darf, soweit sie vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.
(3) Die ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Personen nach § 36 Absatz 7 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet sind zu dulden, weil sie nicht ihrer Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 nachkommen, umfasst eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich einer Abstrichnahme zur Gewinnung des Probenmaterials.
(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder ihrem ersten sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen.
(5) Eine nach Landesrecht angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet bleibt unberührt. Weitergehende Regelungen und Einzelmaßnahmen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.
In den Vorschriften werden Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern und Quarantänemaßnahmen erläutert.
Konsequenzen
Reisende, die in den letzten 14 Tagen in Nord-Holland, Süd-Holland oder Utrecht waren und nach Deutschland reisen, müssen folgende Punkte beachten:
- verpflichtender COVID-19-PCR-Test
- ggf. eine Quarantäneverpflichtung
- Meldepflicht beim Gesundheitsamt
- Aussteigekarte
- Erlöschen/Einschränkungen von (Reise-)Versicherungen
Mehr Informationen zur Meldepflicht mit der Aufenthaltsadresse beim Gesundheitsamt, Aussteigekarte und zur Einreise nach dem Urlaub im Risikogebiet bietet auch das Bundesgesundheitsministerium an. Es ist zu beachten, dass bei Falschangaben und Nichteinhaltung der Regeln dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ verfolgt werden kann.
Der COVID-19-PCR-Test kann in Deutschland kostenlos angefragt werden, wenn man in Deutschland krankenversichert ist und aus einem Risikogebiet einreist. Ansonsten kann ein Beitrag gefragt werden. Die Kosten variieren zwischen 50 und 150€.
Wer sich in Deutschland testen lässt, bekommt einen QR-Code und ein Kennwort. Diese Daten können in der deutschen Corona Warn App eingelesen werden. Wird der Bildschirm grün, war der Test negativ. Das Testergebnis kann als PDF herunter geladen werden.
Welches Gesundheitsamt ist zuständig?
Das Gesundheitsamt des Zielortes. Dieses ist einfach über das RKI PLZTool abzufragen.
Urlaub, und jetzt?
Wer in diesen Provinzen seinen Urlaub geplant hat, kann Diskussionen mit den Anbietern bzw. Vermietern erwarten, um die Reise zu stornieren. Reisende sollten eine gütliche Lösung versuchen zu finden. Im Zweifelsfall stehen Reisevermittler oder Partnerwebseite sicherlich auch mit Rat und Tat zur Verfügung, um für eine positive Abwicklung zu sorgen.
Zu beachten ist, dass (Reise-)Versicherungen aussetzen können, wenn in Risikogebiete gereist wird. Daher sollten Urlaub, aber auch GEschäftsreisende, vorab klären, ob die Versicherungen im Schadensfall bezahlen oder nicht.
Ausnahmen
Es gibt zahlreiche Ausnahmen für die diversen Einreiseverpflichtungen, die u.a. für Grenzpendler, Sicherheitsbehörden, Personen mit geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht gelten. Diese können Sie aus den einzelnen Verordnungen der Bundesländer entnehmen.
Coronatest
In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Das es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen?
Sie reisen aus den niederländischen Risikogebieten nach Deutschland und haben keine Symptome:
Möglichkeit A) Rufen Sie bei dem zuständigen Gesundheitsamt an. Teilen Sie mit, dass Sie aus einem Risikogebiet einreisen und beantragen Sie einen COVID-19-PCR-Test.
Möglichkeit B) Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der deutschen Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.
Hinweis: Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt ab dem 15. September 2020, dass sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Lesen Sie dazu mehr auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Kostenpflichtig, aber schnell:
In den Niederlanden bietet Vaccinaties Op Reis kostenpflichtige COVID-19-PCR-Test an, die eine aktive Infektion nachweisen. Diese können auch in Kombination mit einem Antikörpertest gemacht werden. Damit wird festgestellt, ob man Corona bereits hatte. Alle Corona-Testergebnisse werden mit einer international anerkannten medizinischen Non-COVID-Erklärung geliefert, die von einem der Ärzte unterzeichnet wurde. Diese Erklärung kann den Behörden vorgelegt werden. Wer keine Beschwerden hat, kann sich in Amsterdam, Delft, Eindhoven, Groningen, Haarlem, Rotterdam, Zwolle, Amersfoort, Arnhem, Enschede, Hoofddorp, Leiden, Nijmegen und Tilburg testen lassen. Bei Beschwerden muss dies angegeben werden, es stehen dann die Testlokale in Amsterdam, Utrecht, Rotterdam und Tilburg zur Verfügung.
Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.
Aktuelle Fallzahlen Utrecht
Folgende Grafik zeigt die Fallzahlen pro Tag, basierend auf dem ersten Tag der Krankheit. Falls dieser Tag nicht bekannt war, wird das Datum eines positiven Labortests genommen. Ist auch dies nicht bekannt, dann gilt das Meldedatum beim Gesundheitsamt.
Quelle: Die Fallzahlen stammen aus den Open Data Beständen, die wir von rivm.nl laden und danach verarbeiten.
Wie werden die Reisewarnungen bestimmt?
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In Deutschland müssen u.a. in der 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 Fälle vorliegen. Das Robert Koch Institut prüft dies regelmäßig und hat daher ab heute die Reisewarnung angepasst. In den Provinzen Südholland mit den Städten Den Haag und Rotterdam und Nordholland mit der Stadt Amsterdam liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner. Deshalb wurden auch Utrecht am 23. September um 19.30 Uhr zum Risikogebieten erklärt.
Andere Länder orientieren an den 10 bzw. 14-Tage-Inzidenzen. Das erklärt, wieso andere Länder die Reisewarnungen zu anderen Zeitpunkten veröffentlichen.
Welche Gemeinden sind betroffen?
Über 350 Gemeinden zählen die Niederlande. Mit unserem Suchtool kann schnell analysiert werden ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht.
Reisehinweise Belgien, Niederlande & Deutschland
- BE Reisehinweise Deutschland
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