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Deutsche und belgische Reisewarnung für Holland

| letzte Änderung 16. September 2020 21:40 | Thomas Klimeck

[Hinweis der Redaktion: Seit dem 02. Oktober wurden weitere Provinzen als Risikogebiet erklärt.]

Deutsche Reisewarnung vom 16.09. | Copyright: GeoNames, Microsoft | Erstellt durch: DACHIST.org

Das deutsche Auswärtige Amt und das belgische Außenministerium haben die niederländischen Provinzen Nord- und Südholland als sogenannte „rote Zone“ bzw. Risikogebiet ausgewiesen. Für Reisende nach Deutschland gilt ab sofort, dass diese sich an die Einreiseverordnungen der Bundesländer halten müssen. Die schreiben einen verpflichtenden kostenloser COVID-19-PCR-Test bei der Einreise und ggf. eine Quarantäneverpflichtung vor. Für Belgien gilt, dass Reisende, die am Freitag ab 16 Uhr mehr als 48 Stunden in den Provinzen waren und nach Belgien einreisen, sich einem verpflichteten Coronatest unterziehen und in Quarantäne zu Hause bleiben müssen. Die Provinzen Flevoland, Gelderland, Groningen, Limburg, Nordbrabant, und Utrecht wurden von der belgischen Regierung auf ORANGE gesetzt, wobei Reisenden empfohlen wird, bei ihrer Rückkehr in Quarantäne zu gehen und sich testen zu lassen.

In den vergangenen Wochen sind die Fallzahlen in den Niederlanden stark angestiegen. Hauptsächlich findet der Anstieg in und rund um die drei großen Städte Amsterdam, Rotterdam und Den Haag statt. Aber auch in anderen Regionen sind zahlreiche Cluster entstanden. Die nördlichen Provinzen Friesland und Drenthe sind am wenigsten betroffen.

Hauptsächlich Personen in der Altersgruppe 20-29 haben die Fallzahlen hoch schnellen lassen. Daher machen sich die Behörden Sorgen. Auch sind die Sterbezahlen und Krankenhauseinweisungen noch niedrig, sie nehmen aber stetig zu. Sobald die jungen Erwachsenen mehr in Kontakt mit älteren Menschen kommen, kann sich dies verschnellern.

Wie alle Regierungen überwacht auch die belgische Regierung die Zahlen in den anderen Ländern und spricht Reisewarnungen aus. Für einige niederländische Provinzen bestehen bereits seit Wochen Warnungen, dass Provinzen auf ROT gesetzt wurden, ist aber neu.

Für Belgien gilt, dass Reisende, die nach Belgien einreisen, unter bestimmten Voraussetzungen (48 Stunden Regeln) ein Formular vor der Einreise ausgefüllt haben müssen:
https://travel.info-coronavirus.be/public-health-passenger-locator-form

Für Reisende, die nach Deutschland reisen gelten die Coroaneinreiseverordnungen der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eine ähnliche, aber dennoch andere Verordnung. Ein Teil baut auch auf der bundesweiten Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (PDF) vom 6. August 2020 auf. Dort steht unter § 1 Testpflicht:

(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben nach ihrer Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis nach Maßgabe des Absatzes 2 darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Die Anforderung nach Satz 1 kann bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen. Gebiete im Sinne des Satzes 1 sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlicht hat.

(2) Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekular-biologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Staat durchgeführt worden ist, der durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht worden ist. Die molekularbiologische Testung darf, soweit sie vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

(3) Die ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Personen nach § 36 Absatz 7 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet sind zu dulden, weil sie nicht ihrer Pflicht nachAbsatz 1 Satz 1 nachkommen, umfasst eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich einer Abstrichnahme zur Gewinnung des Probenmaterials.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder ihrem ersten sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen.

(5) Eine nach Landesrecht angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet bleibt unberührt. Weitergehende Regelungen und Einzelmaßnahmen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

In den Vorschriften werden Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern und Quarantänemaßnahmen erläutert.

Belgische Reisewarnung vom 16.09. | Copyright: GeoNames, Microsoft | Erstellt durch: DACHIST.org

Konsequenzen

Reisende, die in Nord-Holland oder Süd-Holland waren und nach Deutschland reisen, müssen folgende Punkte beachten:

  • verpflichtender COVID-19-PCR-Test (kann in Deutschland kostenloser angefragt werden)
  • ggf. eine Quarantäneverpflichtung
  • Meldepflicht beim Gesundheitsamt
  • Aussteigekarte
  • Erlöschen/Einschränkungen von (Reise-)Versicherungen

Mehr Informationen zur Meldepflicht, Aussteigerkarte und zur Einreise nach dem Urlaub im Risikogebiet bietet auch das Bundesgesundheitsministerium an.

Wer in diesen Provinzen seinen Urlaub geplant hat, kann Diskussionen mit den Anbietern bzw. Vermietern erwarten, um die Reise zu stornieren.

Ausnahmen

Es gibt zahlreiche Ausnahmen für die Verpflichtungen, die u.a. für Grenzpendler, Sicherheitsbehörden, Personen mit geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht gelten. Diese können Sie aus den einzelnen Verordnungen der Bundesländer entnehmen.

Coronatest

In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Das es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen?

Sie reisen aus den niederländischen Risikogebieten nach Deutschland und haben keine Symptome:
Möglichkeit A) Rufen Sie bei dem zuständigen Gesundheitsamt an. Teilen Sie mit, dass Sie aus einem Risikogebiet einreisen und beantragen Sie einen COVID-19-PCR-Test.
Möglichkeit B) Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der deutschen Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Hinweis: Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt ab dem 15. September 2020, dass sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Lesen Sie dazu mehr auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Kostenpflichtig, aber schneller:
In den Niederlanden bietet Vaccinaties Op Reis kostenpflichtige COVID-19-PCR-Test an, die eine aktive Infektion nachweisen. Diese können auch in Kombination mit einem Antikörpertest gemacht werden. Damit wird festgestellt, ob man Corona bereits hatte. Alle Corona-Testergebnisse werden mit einer international anerkannten medizinischen Non-COVID-Erklärung geliefert, die von einem der Ärzte unterzeichnet wurde. Diese Erklärung kann den Behörden vorgelegt werden.

Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.

Pressekonferenz der niederländischen Regierung

Am Freitag, 18. September wird die niederländische Regierung voraussichtlich in einer Pressekonferenz lokale/regionale Maßnahmen verkünden. Dies sind die Regionen Amsterdam-Amstelland, Rotterdam Rijnmond und Haaglanden, dies kann jedoch weitere Regionen umfassen, meldet RTL Nieuws. Wir berichten über die Pressekonferenz live in der WhatsApp-Gruppe.

Aktuelle Fallzahlen Nord- und Südholland

Folgende Grafik zeigt die Fallzahlen pro Tag, basierend auf dem ersten Tag der Krankheit. Falls dieser Tag nicht bekannt war, wird das Datum eines positiven Labortests genommen. Ist auch dies nicht bekannt, dann gilt das Meldedatum beim Gesundheitsamt.


Quelle: Die Fallzahlen stammen aus den Open Data Beständen, die wir von rivm.nl laden und danach verarbeiten.


Quelle: Die Fallzahlen stammen aus den Open Data Beständen, die wir von rivm.nl laden und danach verarbeiten.

Wie werden die Reisewarnungen bestimmt?

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In Deutschland müssen u.a. in der 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 Fälle vorliegen. Das Robert Koch Institut prüft dies regelmäßig und hat daher ab heute die Reisewarnung angepasst. In den Provinzen Südholland mit den Städten Den Haag und Rotterdam und Nordholland mit der Stadt Amsterdam liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner. Deshalb wurden diese Provinzen am 16. September um 19 Uhr zu Risikogebieten erklärt.

Quelle: https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea

Die belgischen Behörden orientieren sich sehr an den Fallzahlenauswertungen des European Centre for Disease Prevention and Control. Daher sind auch viele Regionen in Deutschland mit einer Reisewarnung versehen. Es gilt für diese Gebiete Farbkode ORANGE. Mehr Informationen dazu finden Sie in den belgischen Reisehinweisen zu Deutschland.

Der Farbkode ORANGE bedeutet, dass Belgier, die in diese Gebiete reisen, erhöhte Wachsamkeit zeigen müssen. Menschen, die kürzlich die genannten Provinzen besucht haben, wird dringend empfohlen, sich bei ihrer Rückkehr testen zu lassen, wachsam zu sein und sich vorsichtshalber zwei Wochen lang unter Quarantäne zu stellen. Beim Farbcode ROT sind Reisen in die betroffenen Gebiete nicht möglich bzw. nicht mehr erlaubt. Weitere Informationen zur obligatorischen Quarantäne in Belgien finden Sie unter www.info-coronavirus.be.

Reisende nach Deutschland müssen die jeweiligen Coronaschutzverordnungen, Coronaeinreiseverordnungen und die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 des Bundesministeriums für Gesundheit beachten. Wer aus den betroffenen Provinzen nach Deutschland reist, sollte sich daher gut informieren.

Reisehinweise Belgien, Niederlande & Deutschland


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